Kleine Anfrage 5393
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD
Kinderärztemangel in NRW – Wer versorgt unsere kranken Kinder in den nächsten Jahren noch?
Der Mangel an Fachärzten in Nordrhein-Westfalen hat sich in den letzten Jahren zu einer ernsthaften Herausforderung für die medizinische Versorgung entwickelt. Ein aktuelles Beispiel ist eine Kinderarztpraxis in Kamp-Lintfort, die Ende Dezember 2024 geschlossen werden musste, da trotz dreijähriger Suche kein Nachfolger gefunden werden konnte. Dies bedeutet, dass für fast 7.000 Kinder in der Region künftig nur noch eine Kinderärztin zur Verfügung steht. Solche Engpässe sind kein Einzelfall: In der Großregion Nordrhein suchen derzeit mindestens zehn Kinderärzte händeringend nach Nachfolgern, während 14 Kinderarztpraxen bereits unbesetzt sind.1
Gerade auch die Kindernotfallversorgung in Ostwestfalen-Lippe verschlechtert sich drastisch, da Notfallpraxen in Bielefeld, Paderborn, Herford und Gütersloh eingeschränkt oder geschlossen werden. In Bielefeld ist der Kindernotfalldienst seit April 2024 nur noch an vier Tagen geöffnet, während Eltern außerhalb dieser Zeiten auf den allgemeinen Notdienst im Klinikum ausweichen müssen, wo keine Kinderärzte arbeiten. Ab dem 1. Februar 2025 müssen Eltern aus Herford am Wochenende nach Bielefeld oder Minden fahren, während die Notfallsprechstunden im Hochstift Paderborn nur noch bis 18 Uhr angeboten werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) rechtfertigt die Kürzungen mit einer Überlastung der Kinderärzte, obwohl sie gleichzeitig eine Überversorgung mit einem Versorgungsgrad von 110 oder mehr für mehrere betroffene Kreise ausweist. In Bielefeld liegt dieser Wert bei 106, in Gütersloh bei 111, in Paderborn bei 110,4 und in Herford sogar bei 122,4 – was eine Sperrung für neue Kinderärzte bedeutet. Der Ärztliche Leiter der Kinder-Notaufnahme Bethel meldet 4.000 zusätzliche Patienten nach den Kürzungen, und in der Kinderklinik St. Louise werden bereits über 11.000 Kinder jährlich behandelt. Der Herforder Landrat Jürgen Müller kritisiert die KVWL scharf für ihre mangelhafte Kommunikation und sieht in der Entscheidung einen „Schlag ins Gesicht“ für die betroffenen Familien.2
In Everswinkel, einer Gemeinde mit etwa 10.000 Einwohnern im Münsterland, gibt es seit Jahren keinen ansässigen Kinderarzt mehr. Um die Situation zu verbessern, gründeten Bürger Ende Mai 2024 eine Initiative und sammelten über 400 Unterschriften für die Ansiedlung eines Kinderarztes. Obwohl der Bedarfsplan der Kassenärztlichen Vereinigung für den Kreis Warendorf einen Versorgungsgrad von über 110 Prozent ausweist, sind die vorhandenen Kinderärzte oft kilometerweit entfernt, was für Eltern lange Fahrzeiten bedeutet. Ähnliche Engpässe bestehen auch in anderen Regionen Nordrhein-Westfalens, beispielsweise in Rhede, Siegen und Hamm, wo Kinderarztpraxen schließen oder keine neuen Patienten mehr aufnehmen.3
Der Fachärztemangel betrifft nicht nur die Pädiatrie. Auch in anderen Disziplinen wie Augenheilkunde, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Orthopädie und Neurologie ist die Lage angespannt. Über ein Drittel der niedergelassenen Fachärzte in NRW ist über 60 Jahre alt und steht somit kurz vor dem Ruhestand.4 Dies führt zu langen Wartezeiten für Patienten, die oft mehrere Monate auf einen Termin warten und weite Wege in Kauf nehmen müssen.
Zwar wurde 2018 in NRW die Landarztquote eingeführt, die pro Jahr rund 180 Studienplätze für angehende Hausärzte in ländlichen Regionen reserviert,5 diese Maßnahme adressiert aber primär den Hausärztemangel und nicht den spezifischen Bedarf an Fachärzten.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele ambulante Kinderarztpraxen standen in NRW im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr 2023 zur Verfügung? (Bitte auflisten nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie der Anzahl in NRW insgesamt)
- Welche Folgerungen zieht die Landesregierung aus diesen Befunden zum sich weiter verschärfenden Mangel an Kinderarztpraxen in Teilen von NRW?
- Welche Auswirkungen hat die aktuelle Sperrung für neue Kinderärzte in mehreren Kreisen Nordrhein-Westfalens auf die zukünftige Versorgungssituation sowie die Wartezeiten für Kinderarzttermine?
- Welche weiteren Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die flächendeckende ambulante kinderärztliche Versorgung in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen und drohende Versorgungslücken, insbesondere in ländlichen Regionen, zu schließen?
Dr. Martin Vincentz
1 https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/kein-termin-beim-facharzt-100.html
3 https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/everswinkel-buergerinitiative-kinderarzt-mangel-100.html#:~:text=Zu%20wenige%20in%20Kinderärzte%20in%20vielen%20Regionen%20in%20NRW &text=In%20Hamm%20haben%20seit%20April,vielerorts%20Hausärzte%20die%20Kinder%20mit.
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 5393 mit Schreiben vom 13. Mai 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie viele ambulante Kinderarztpraxen standen in NRW im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr 2023 zur Verfügung? (Bitte auflisten nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie der Anzahl in NRW insgesamt)
Die Ausweisung der Versorgungsdaten erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) vornehmlich auf Basis der Vollzeitäquivalente (VZÄ) in der vertragsärztlichen Versorgung.
Ende 2023 waren in Nordrhein-Westfalen insgesamt Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (ohne Ermächtigte) im Umfang von 1.329 VZÄ zugelassen, Ende 2024 waren es 1.339,75 VZÄ. Grundlage sind die Bedarfspläne der beiden KVen nach Genehmigung durch die jeweiligen Landesausschüsse für Ärzte und Krankenkassen.
Zur Anzahl der Praxen liegen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) lediglich Daten zum Stichtag 01.01.2025 vor. Zu diesem Stand gab es insgesamt 936 Praxisstandorte in Nordrhein-Westfalen.
Um die Versorgungssituation zu bewerten, ist die Ausweisung der VZÄ wesentlich aussagekräftiger, da diese die verfügbaren Ressourcen genauer abbilden. Aus der Anzahl der Praxisstandorte ist kein direkter Rückschluss auf die dahinterliegenden personellen Kapazitäten möglich.
- Welche Folgerungen zieht die Landesregierung aus diesen Befunden zum sich weiter verschärfenden Mangel an Kinderarztpraxen in Teilen von NRW?
Der gesetzliche Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung liegt bei den beiden KVen in Nordrhein-Westfalen, denen hierfür verschiedene Instrumente und Maßnahmen zur Verfügung stehen. Beispielsweise haben beide KVen im Rahmen des Strukturfonds Kinder- und Jugendmedizinerinnen und -mediziner bei Praxisgründung bzw. Praxisübernahme in ausgewiesenen Fördergebieten gefördert und unterstützen die Weiterbildung dieser Facharztgruppe nach § 75a SGB V. Die Landesregierung sieht dementsprechend vorrangig die KVen in der Pflicht, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln auf eine angemessene ambulante kinderärztliche Versorgung hinzuwirken.
- Welche Auswirkungen hat die aktuelle Sperrung für neue Kinderärzte in mehreren Kreisen Nordrhein-Westfalens auf die zukünftige Versorgungssituation sowie die Wartezeiten für Kinderarzttermine?
Grundsätzlich erfolgt die Sperrung eines Planungsbereiches bei Erreichen eines Versorgungsgrades von über 110 %. In der Folge ist in diesen Planungsbereichen keine weitere Niederlassung mehr möglich. Aus der Bedarfsplanung resultierende Niederlassungsbeschränkungen stellen ein Steuerungselement dar, um eine angemessene regionale Verteilung von Ärztinnen und Ärzten zu gewährleisten und bspw. auch im ländlichen Raum ärztliche Niederlassungen sicherzustellen. Zum Stand der Beschlussfassung der Landesausschüsse für Ärzte und Krankenkassen Ende 2024 waren insgesamt 34 von 54 Planungsbereichen in Nordrhein-Westfalen gesperrt.
Dem MAGS liegen darüber hinaus weder Informationen zu den Wartezeiten in den kinderärztlichen Praxen noch eine vergleichbare Prognoseberechnung für die kinderärztliche Versorgung wie im hausärztlichen Bereich vor. Auf Basis von Rückmeldungen sowohl der KVen als auch aus der Bevölkerung lässt sich allerdings ableiten, dass sich der Druck in der kinderärztlichen Versorgung verstärkt. Dies wirkt sich bisher eher lokal aus und korreliert nicht immer mit dem festgestellten Versorgungsgrad. So gibt es beispielsweise auch Versorgungsprobleme in rechnerisch gut versorgten Gebieten, während in Regionen mit geringerem Versorgungsgrad teilweise keine Beschwerden bekannt sind. Bei einem nachweislich zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf können die KVen begrenzt über die Instrumente der Sonderbe-darfszulassung oder Ermächtigung weitere personelle Kapazitäten schaffen. Im kinderärztlichen Bereich gibt es mit Stand 01.01.2025 insgesamt 32 Sonderbedarfszulassungen (20 VZÄ) in Nordrhein-Westfalen.
- Welche weiteren Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die flächendeckende ambulante kinderärztliche Versorgung in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen und drohende Versorgungslücken, insbesondere in ländlichen Regionen, zu schließen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Eigene Fördermaßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung der kinderärztlichen Versorgung sind zurzeit nicht in Planung. Die Landesregierung setzt sich jedoch auf Bundesebene für eine Ausweitung der Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V für Kinder- und Jugendmedizinerinnen und -mediziner sowie eine Anpassung der Bedarfsplanungsrichtlinie in der kinderärztlichen Versorgung ein. Das MAGS steht zudem in einem regelmäßigen Austausch mit den KVen zur kinderärztlichen Versorgung in Nordrhein-Westfalen.