Kirchenaustritte im Jahr 2023 in NRW

Kleine Anfrage
vom 18.01.2024

Kleine Anfrage 3176

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Klaus Esser AfD

Kirchenaustritte im Jahr 2023 in NRW

Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1130 vom 20. Januar 2023 hervorgeht, hat sich auch im Jahr 2022 die dramatische Austrittswelle aus den Amtskirchen weiter fortgesetzt.

Demnach wurden im 3. Quartal 2022 insgesamt 57.944 Austritte verzeichnet. Im 4. Quartal 2022 waren es weitere 54.330 Austritte.

Mit dieser Anfrage soll die weitere Entwicklung im Jahr 2023 beleuchtet werden.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Anzahl der Kirchenaustritte in NRW im Jahr 2023 entwickelt? (Bitte analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 303 und 1130 nach Amtsgerichten und Quartalen differenziert listen)
  2. Inwiefern ist es im Jahr 2023 bei den Amtsgerichten zu Engpässen im Zusammenhang mit Kirchenaustritten gekommen, beispielsweise durch Personalengpässe?
  3. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung im Jahr 2023 unternommen, um Austrittswilligen einen zeitnahen Kirchenaustritt zu ermöglichen?
  4. Welchen Einfluss auf die Höhe der Kirchensteuereinnahmen hat die dramatische Austrittswelle in NRW?
  5. Wie hoch waren seit 2015 die jährlichen Kirchensteuereinnahmen in NRW? (Bitte nach Möglichkeit differenziert nach Jahr und Amtskirche listen)

Enxhi Seli-Zacharias
Klaus Esser

 

MMD18-7805


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3176 mit Schreiben vom 20. Februar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Wie hat sich die Anzahl der Kirchenaustritte in NRW im Jahr 2023 entwickelt? (Bitte analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 303 und 1130 nach Amtsgerichten und Quartalen differenziert listen)

Die Anzahl der Kirchenaustritte in den jeweiligen Amtsgerichtsbezirken wird im Rahmen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten der Amtsgerichte in der freiwilligen Ge­richtsbarkeit (GÜ) erhoben. Die Anzahl der Kirchenaustritte für das Berichtsjahr 2023, diffe­renziert nach Amtsgerichten sowie Quartalen, ergibt sich aus der Anlage.

  1. Inwiefern ist es im Jahr 2023 bei den Amtsgerichten zu Engpässen im Zusammen­hang mit Kirchenaustritten gekommen, beispielsweise durch Personalengpässe?

Im Jahr 2023 ist es nach den Berichten der Präsidentin und Präsidenten der Oberlandesge­richte nur in wenigen Ausnahmen zu Engpässen im Zusammenhang mit Kirchenaustritten ge­kommen. Danach bestanden an fünf Amtsgerichten zeitweise Engpässe, die an drei von die­sen Gerichten auf Personalengpässe zurückzuführen waren.

  1. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung im Jahr 2023 unternommen, um Austrittswilligen einen zeitnahen Kirchenaustritt zu ermöglichen?

Ich habe in enger Abstimmung mit meinem Geschäftsbereich geprüft, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um das Kirchenaustrittsverfahren weiter zu optimieren. Als beson­ders zielführend stellen sich danach das Angebot der Online-Terminbuchung, die Erteilung von terminvorbereitenden Hinweisen auf der Terminbuchungsseite und/oder per E-Mail sowie eine straffe Taktung der Termine zur Abgabe der Austrittserklärung dar.

  1. Welchen Einfluss auf die Höhe der Kirchensteuereinnahmen hat die dramatische Austrittswelle in NRW?
  2. Wie hoch waren seit 2015 die jährlichen Kirchensteuereinnahmen in NRW? (Bitte nach Möglichkeit differenziert nach Jahr und Amtskirche listen)

Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet:

Die von der Finanzverwaltung erhobene Kirchensteuer wird vom jeweiligen Finanzamt an die Landeskirche bzw. das Bistum weitergeleitet, in deren bzw. dessen Bezirk das jeweilige Fi­nanzamt liegt. Der Gesamtbetrag der auf diese Weise weitergeleiteten Kirchensteuer wird vom Land Nordrhein-Westfalen nicht statistisch erfasst.

 

MMD18-8160