Kirchenschändungen und Diebstahl aufklären – Kircheneigentum vor Vandalismus schützen

Kleine Anfrage
vom 14.09.2017

Kleine Anfrage 308des Abgeordneten Thomas Röckemann vom 19.09.2017

 

Kirchenschändungen und Diebstahl aufklären – Kircheneigentum vor Vandalismus schützen

Überall in Deutschland kommt es in immer kürzeren Abständen zu Schändungen von christlichen Sakralräumen.

Meist wird in den Medien nicht auf diese Fälle eingegangen.Falls doch, so ist meist der Diebstahl von Kircheneigentum, wie z.B. des Opferstocks oder kunsthistorisch-wertvoller sakraler Stücke, die einzige Erwähnung, so im Bericht des Westfalenblattes vom 14.6.16 über den Einbruch in die St. Peter und Paul Kirche in Bad Oeynhausen.

Die Verachtung und die Schändung der heiligen Orte werden in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen und über die Hintergründe der Taten und der Täter wird selten etwas vermeldet, selbst wenn die Täter ermittelt werden.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie viele Fälle von Straftaten im Zusammenhang mit christlichen Sakralbauten sind der Landesregierung seit 2014 bekannt? (Bitte nach Jahr, Delikt und Ort aufschlüsseln)

2. In wie vielen der Fälle konnten die Täter ermittelt werden? (Bitte nach Fällen aufschlüsseln)

3. Wie hoch ist der entstandene Schaden? (Bitte nach Fällen aufschlüsseln)

4. In wie vielen Fällen gab es einen Hinweis auf eine anti-christliche oder anti-kirchliche Motivation der Täter? (Bitte nach Fall und Motiv aufschlüsseln)

5. Plant die Landesregierung spezifische Maßnahmen zum Schutz christlicher Sakralbauten?

Thomas Röckemann

 

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Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfast am 24.10.2017

 

Frage 1: „Wie viele Fälle von Straftaten im Zusammenhang mit christ­lichen Sakralbauten sind der Landesregierung seit 2014 bekannt? (Bit­te nach Jahr, Delikt und Ort aufschlüsseln)“

Frage 2: „In wie vielen der Fälle konnten die Täter ermittelt werden? (Bitte nach Fällen aufschlüsseln)“

Frage 3: „Wie hoch ist der entstandene Schaden? (Bitte nach Fällen aufschlüsseln)“

Frage 4: „In wie vielen Fällen gab es einen Hinweis auf eine anti­christliche oder anti-kirchliche Motivation der Täter? (Bitte nach Fall und Motiv aufschlüsseln)“

Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.

Daten zu Einbrüchen in Kirchengebäuden sowie damit in Zusammen­hang stehende Informationen zu Tatverdächtigen und Schadenshöhen werden in der nach bundeseinheitlichen Kriterien geführten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht explizit erfasst.

Frage 5: „Plant die Landesregierung spezifische Maßnahmen zum Schutz christlicher Sakralbauten?“

Die Kreispolizeibehörden prüfen in ihrer Verantwortung, wie sie ihr Per­sonal effektiv und effizient orientiert an der Sicherheitslage einsetzen. Zur Abwehr von Gefahren und zur Kriminalitätsbekämpfung analysieren die Kreispolizeibehörden fortlaufend und umfassend die örtliche Sicher­heitslage. Auf Grundlage der Analyseergebnisse werden in den jeweili­gen Sicherheitsprogrammen behördenstrategische Schwerpunktsetzun­gen bestimmt und in diesem Kontext auch brennpunktorientierte opera­tive Maßnahmen festgelegt.

Die gezielte Präsenz an Brennpunkten und in Bereichen, in denen sich die Bürger unsicher fühlen, ist ein Erfolgsfaktor und ein Baustein dieser Sicherheitsprogramme. Für ausgewiesene Kriminalitätsbrennpunkte werden Lagebilder erstellt und u. a. umfangreiche Präsenzkonzeptionen entwickelt bzw. auch ständig fortgeschrieben.

Straftaten werden durch die Polizei Nordrhein-Westfalen konsequent verfolgt. Die zur Verfügung stehenden rechtlichen Befugnisse werden hierbei umfassend ausgeschöpft. Soweit im Einzelfall erforderlich, wer­den durch die Polizeibehörden Ermittlungsgruppen eingerichtet, zudem beraten die Kreispolizeibehörden zu technischen Sicherungsvorkehrun­gen (materieller Selbstschutz) und verhaltenspräventiven Möglichkeiten.

 

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