Klagewelle in Asylfragen vor dem OVG Münster

Kleine Anfrage
vom 06.11.2018

Kleine Anfrage 1663der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky und Thomas Röckemann vom 05.11.2018

 

Klagewelle in Asylfragen vor dem OVG Münster

In einem Interview mit Focus Online1 hat der Chef des Verwaltungsgerichtsverbands Robert S. die Klagewelle in Asylverfahren und die damit verbundene Überlastung der Verwaltungsgerichte beklagt. Mit dem vorhandenen Personal könne man in der Verwaltungsgerichtsbarkeit pro Jahr etwa 200.000 bis 250.000 Fälle abarbeiten. Derzeit gingen jedes Jahr 90.000 – 100.000 Fälle ein, die keine Asylverfahren seien. Sobald die Zahl der asylgerichtlichen Verfahren die Zahl von 100.000 bis 150.000 Verfahren übersteige, komme es also automatisch zu einem Rückstau. Derzeit (Mai 2018) seien bei den Verwaltungsgerichten 400.000 Verfahren anhängig.

Die enorme Anzahl der Asylverfahren, die mit dem vorhandenen Personal nicht zeitnah zu bewältigen sind, kann demzufolge als Hauptgrund für die langen Verfahrensdauern von 9 bis 12 Monaten in Hauptsacheverfahren angesehen werden.

Der Chef des Verwaltungsgerichtsverbands Robert S. befürchtet, dass es ohne ein schnelles Eingreifen von Bund und Land demnächst „mindestens zu einer Verdoppelung der durchschnittlichen Verfahrensdauer“ komme.

Beklagt wird seinerseits außerdem ein potentieller Missbrauch:

„Ein asylgerichtliches Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden. Wenn ein Verfahren nur um das Verfahrens willen betrieben wird, etwa um eine am Ende unvermeidliche Ausreise so lang wie möglich hinauszuzögern und bis dahin den Bezug von Sozialleistungen sicherzustellen, dann ist das mit Sicherheit nicht das, was der Gesetzgeber wollte. Und solche Fälle gibt es leider.“

Er empfiehlt der Politik, mehr Rechtsmittel in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung zulassen, damit man wieder zu Grundsatzentscheidungen kommen könne. Das würde in der Praxis sehr helfen, weil Anwälte dann wüssten, dass sich bestimmte Klagen nicht lohnen.

Zur Beurteilung der aktuellen Situation beim OVG Münster sind die diesbezüglichen Informationen von Interesse.

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen handelte es sich bei den im den Jahren 2016, 2017 sowie im 1. Halbjahr 2018 neu eingegangenen Verfahren (Klagen und einstweiliger Rechtsschutz) vor dem OVG Münster um Verfahren in Asylsachen? (bitte auflisten nach Jahr, Nationalität der Kläger, Gesamtzahl der Verfahren und dem jeweiligen prozentualen Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren)

2. Wie hoch ist hierunter jeweils der Anteil von Verfahren gegen Maßnahmen nach der Dublin-Verordnung und der übrigen Asylverfahren? (bitte auflisten nach Jahr und Anzahl der Verfahren gegen Maßnahmen nach der Dublin-Verordnung, übrigen Asylverfahren und allen sonstigen Verfahren)

3. Wie hoch war die Zahl anhängiger Verfahren bei den (auch) für Asyl- und Ausländerrecht zuständigen Kammern des OVG Münster seit 2016? (bitte auflisten für die Jahre 2016 und 2017 sowie für das 1. Halbjahr 2018)

4. Welchen Anteil an den derzeit anhängigen Verfahren vor dem OVG Münster haben Verfahren in Asylsachen? (bitte die Gesamtzahl und den Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren nennen)

5. Mit welcher Erfolgsquote für die Kläger sind in den Jahren 2016, 2017 und bisher im Jahr 2018 Verfahren in Asylsachen vor dem OVG Münster erledigt worden? (bitte die Gesamtzahl der erledigten Fälle und den jeweiligen Anteil der erfolgreichen Fälle für die Kläger nennen)

Gabriele Walger-Demolsky
Thomas Röckemann
Andreas Keith

 

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1 https://www.focus.de/politik/deutschland/politik-bei-asylverfahren-gibt-es-eine-art-justizlotterie_id_8983144.html


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 30.11.2018

 

Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1663 mit Schreiben vom 30. November 2018 namens der Landesregierung beantwortet.

1. In wie vielen Fällen handelte es sich bei den im den Jahren 2016, 2017 sowie im 1. Halbjahr 2018 neu eingegangenen Verfahren (Klagen und einstweiliger Rechtsschutz) vor dem OVG Münster um Verfahren in Asylsachen? (bitte auflisten nach Jahr, Nationalität der Kläger, Gesamtzahl der Verfahren und dem jeweiligen prozentualen Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren)

2. Wie hoch ist hierunter jeweils der Anteil von Verfahren gegen Maßnahmen nach der Dublin-Verordnung und der übrigen Asylverfahren? (bitte auflisten nach Jahr und Anzahl der Verfahren gegen Maßnahmen nach der Dublin-Verordnung, übrigen Asylverfahren und allen sonstigen Verfahren)

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.

Die nachfolgenden Daten sind der quartalsweise erhobenen Statistik gemäß der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik) entnommen:

Neuzugänge bei dem OVG NRW

Berichtsz eitraum

2016

2017

1. Halbjahr 2018

absolut

%1

absolut

%1

absolut

%1

Hauptverfahren insgesamt darunter

3.043

100,00%

3.664

100,00%

2.760

100,00%

Erstinstanzliche Hauptverfahren

88

2,89%

98

2,67%

51

1,85%

Sonstige Hauptverfahren darunter

2.955

97,11%

3.566

97,33%

2.709

98,15%

Asylverfahren darunter

716

23,53%

1.660

45,31%

1.703

61,70%

Verfahren nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a) AsylG

37

1,34%

übrige Asylverfahren

1.666

60,36%

Hauptverfahren ohne Asylverfahren

2.327

76,47%

2.004

54,69%

1.057

38,30%

Eilverfahren4 insgesamt darunter

1.569

100,00%

1.704

100,00%

1.014

100,00%

Eilverfahren – Asylrecht darunter

27

1,72%

43

2,52%

25

2,47%

Verfahren nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a) AsylG

8

0,79%

übrige Asylverfahren

17

1,68%

Eilverfahren ohne Asylverfahren

1.542

98,28%

1.661

97,48%

989

97,53%

 

Die Nationalitäten der Kläger in Asylverfahren werden im Rahmen der VwG-Statistik nicht erhoben und waren unmittelbar aus dem zur Anwendung kommenden Fachverfahren zu ermitteln. Eine Vergleichbarkeit mit den vorstehenden Daten ist daher nicht vollständig gegeben. Im Einzelnen differenzieren sich die Herkunftsländer der Kläger wie folgt:

 

Nationalitäten der Kläger in Asylverfahren

2016

2017

I. Halbjahr 2018

Land

Hauptverfahren

Eilverfahren

Hauptverfahren

Eilverfahren

Hauptverfahren

Eilverfahren

Afghanistan

18

/

95

/

150

/

Ägypten

19

/

16

1

9

1

Albanien

90

7

67

3

19

2

Algerien

19

/

40

/

13

/

Angola

1

/

2

/

2

/

Armenien

14

1

19

1

28

3

Aserbaidschan

10

1

21

2

16

1

Äthiopien

2

/

2

/

4

/

Bangladesch

79

/

68

/

95

/

Bosnien-Herzegowina

6

/

10

/

2

/

China

/

/

1

/

8

/

Eritrea

6

/

10

/

25

/

Gambia

/

/

1

/

/

/

Georgien

23

/

16

2

16

/

Ghana

1

1

16

/

8

/

Guinea

12

1

33

4

25

1

Indien

8

/

15

/

17

/

Irak

26

6

124

7

224

1

Iran

10

/

26

/

60

1

Kamerun

1

/

/

/

/

/

Kirgisistan

2

/

1

/

/

/

Kongo (Brazzaville)

1

/

2

/

/

/

Kongo (ehem. Zaire)

2

/

2

/

8

/

Kosovo

45

2

25

/

11

1

Kuwait

/

/

/

/

1

/

Libanon

5

/

37

/

57

/

Libyen

/

/

/

/

1

/

Mali

2

1

5

/

1

/

Marokko

16

2

36

4

16

2

Mazedonien

34

/

38

3

8

/

Moldau

/

/

/

/

1

/

Mongolei

5

/

/

/

3

/

Montenegro

/

/

1

/

/

/

Myanmar

/

/

/

/

1

/

Nigeria

10

1

62

1

85

1

Pakistan

43

/

72

/

90

3

Russische Föderation

8

/

13

1

15

/

Senegal

/

/

1

/

/

/

Serbien

61

1

32

1

4

/

Sierra Leone

/

/

/

/

1

/

Somalia

14

/

19

1

4

1

Sri Lanka

45

/

36

/

24

/

Staatenlos

/

/

1

/

/

/

Syrien

35

2

446

7

399

3

Tadschikistan

3

/

4

/

23

/

Tunesien

3

/

1

/

2

/

Türkei

7

/

5

2

13

/

Ukraine

1

/

/

/

/

/

Ungarn

/

/

1

/

/

/

Vietnam

1

/

/

/

/

/

Zypern

/

/

/

/

1

/

 

3. Wie hoch war die Zahl anhängiger Verfahren bei den (auch) für Asyl- und Ausländerrecht zuständigen Kammern des OVG Münster seit 2016? (bitte auflisten für die Jahre 2016 und 2017 sowie für das 1. Halbjahr 2018)

Die nachfolgenden Daten sind der quartalsweise erhobenen Statistik gemäß der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik) entnommen:

Bestand nach Sachgebiet am Ende des Berichtszeitraums beim OVG NRW

Berichtsz eitraum

2016

2017

1. Halbjahr 2018

Hauptverfahren – Asylrecht

390

722

1.236

Hauptverfahren – Ausländerrecht

132

122

144

Eilverfahren – Asylrecht

2

5

4

Eilverfahren – Ausländerrecht

153

130

152

4. Welchen Anteil an den derzeit anhängigen Verfahren vor dem OVG Münster haben Verfahren in Asylsachen? (bitte die Gesamtzahl und den Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren nennen)

Zum 30. September 2018 waren bei dem OVG NRW insgesamt 3.540
erstinstanzliche und sonstige Hauptverfahren sowie 477 Eilverfahren anhängig. Hierunter fanden sich 1.549 „Hauptverfahren – Asylrecht“, jedoch keine „Eilverfahren – Asylrecht“. Dies ergibt einen prozentualen Anteil von 43,76%.

5. Mit welcher Erfolgsquote für die Kläger sind in den Jahren 2016, 2017 und bisher im Jahr 2018 Verfahren in Asylsachen vor dem OVG Münster erledigt worden? (bitte die Gesamtzahl der erledigten Fälle und den jeweiligen Anteil der erfolgreichen Fälle für die Kläger nennen)

Die nachfolgenden Daten sind der quartalsweise erhobenen Statistik gemäß der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik) entnommen:

 

Erledigungen beim OVG NRW

Berichtsz eitraum

2016

2017

1. Halbjahr 2018

absolut

%1

absolut

%1

absolut

%1

Hauptverfahren – Asylrecht:

Erledigungen

727

1.328

1.189

Von den Verfahren, an denen eine Behörde beteiligt war, wurden durch Stattgabe, teilweise Stattgabe/ Zurückweisung oder Zurückweisung erledigt:

darunter

566

100,00%

1.103

100,00%

940

100,00%

Obsiegen der Behörde

532

93,99%

1.074

97,37%

916

97,45%

teilweisem Obsiegen/teilweisem Unterliegen der Behörde

3

0,53%

0

0,00%

2

0,21%

Unterliegen der Behörde

31

5,48%

29

2,63%

22

2,34%

Eilverfahren – Asylrecht

Erledigungen

27

40

26

Von diesen Verfahren, die durch Stattgabe, teilweise Stattgabe/ Zurückweisung oder Zurückweisung erledigt wurden, endeten die Verfahren, in denen eine Behörde beteiligt war mit:

23

100,00%

35

100,00%

24

100,00%

Obsiegen der Behörde

18

78,26%

26

74,29%

20

83,33%

teilweisem Obsiegen/teilweisem Unterliegen der Behörde

0

0,00%

0

0,00%

0

0,00%

Unterliegen der Behörde

5

21,74%

9

25,71%

4

16,67%

 

 

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