Klimaextremisten: Kriminelle verfolgen – Jungen Menschen eine Chance zum Aus-stieg geben.

Antrag

Antrag

der Fraktion der AfD

Klimaextremisten: Kriminelle verfolgen Jungen Menschen eine Chance zum Aus­stieg geben.

I. Ausgangslage

Mit Hinblick auf die veröffentlichte Diskurslage mag es wie ein Wunder anmuten, aber alleine, dass Sie als Rezipient diesen Antrag lesen, ist bereits mehr als 180-mal ganz anders vorher­gesagt worden. Denn: Mindestens so oft wurde der Weltuntergang bereits vorhergesagt.

Nur wenige Beispiele aus einer langen Liste: Im Mai 1910 näherte sich der Halleysche Komet der Erde und löste so eine große Hysterie in Europa aus, die dazu führte, dass hunderte Men­schen Selbstmord begingen. Vor allem die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas hat diverse Apokalypsen vorhergesagt. Unter anderem war für Silvester 1975 ein Weltuntergang angekündigt. Doch untergehen, das tat bekanntlich nur die Sonne. Aber auch schon für das Jahr 1914 wurde der Tag des Jüngsten Gerichts von ihnen angekündigt. Dann erneut für das Jahr 1918 sowie für 1925.

Oftmals entstanden diese apokalyptischen (Wahn-)Vorstellungen aus religiösen Irrlehren, aber nicht nur. Mit der zunehmenden Säkularisierung und einem Verlust an Glauben und Got­tesbezug sehen wir uns heute zunehmend durch andere, häufig vermeintlich von einer imagi­nierten „die Wissenschaft“ induzierte Weltuntergangserzählungen konfrontiert.

Seit Anbeginn der Erde wandelt sich das Klima. Und seit Anbeginn der Menschheit wandelt sich diese mit ihm. Denn der Mensch ist vor allem eines: anpassungsfähig. Diese Anpassungs­fähigkeit entspringt dem Wunsch nach Leben. Negativ ausgedrückt: der Angst vor dem Tod. Dies gilt individuell wie für die Gesamtspezies. Es muss in diesem Antrag nicht auf die ver­schiedenen Wärme- und Kälteperioden während der Lebensdauer der Menschheit eingegan­gen werden. Auch ist an dieser Stelle nicht relevant zu klären, inwieweit der Mensch in der Lage ist, das Klima zu verändern; sei es durch die Emission von CO2 oder eben deren Re­duktion. Zu klären ist mit diesem Antrag hingegen, ob der Zweck die Mittel heiligt, wie also mit dem extremistischen Teil der Klimabewegten umzugehen ist.

Aus unserer Sicht muss Konsens unter den demokratischen Fraktionen hier im Hause sein, dass jegliche Begehung von Straftaten – eben auch und gerade, wenn die Motivlage dafür politischer Natur ist –, zu verfolgen und zu verurteilen ist.

Dem Versuch, durch das gezielte Begehen von Straftaten und Sabotageakten die Politik im eigenen Sinne zu erpressen, darf an keiner Stelle nachgegeben werden. Als Demokraten las­sen wir uns nicht erpressen.

Dazu gehört, dass der Verfassungsschutz endlich genauer hinsieht. Wir begrüßen, dass sich der Herr Innenminister, Herbert Reul (CDU) von der unsäglichen Verharmlosung dieser extre­mistischen Straftäter durch den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang abhebt.

Die Mehrheit der Bürger erwartet aber nicht nur Distanzierungen von Verharmlosern in staat­lichen Ämtern, sondern auch klare Taten. Der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen muss endlich genauer hinsehen. Das gilt zunächst für den extremistischen Teil der Klimabe­wegung selbst, aber auch darüber hinaus.

Linke Mischszenen, also solche aus Demokraten und linken Extremisten haben wir nicht nur in Lützerath und anlässlich der Demonstrationen gegen das neue Versammlungsgesetz erle­ben müssen. Dass die gewaltbereite Interventionistische Linke, Autonome Antifa, Grüne (ins­besondere deren Jugend), Jusos, Ende Gelände und die Letzte Generation (um nur einige Akteure zu nennen) gemeinsam demonstrieren und agitieren, kann und darf im Sinne der wehrhaften Demokratie nicht hingenommen werden. Die Abgrenzungsprobleme insbesondere der Grünen Jugend und der Jusos zu zum Teil gewaltaffinen Extremisten von links erfordern nicht erst seit den Skandalen um die Unterstützung der verfassungsfeindlichen Internetseite indymedia.linksunten, des Aufrufes zum Eintritt in die verfassungsfeindliche Rote Hilfe und der grünen Kampagne „Wir sind linksextrem“ ein bewusstes Fokussieren sowie ein auf evi­denten Schlussfolgerungen beruhendes Handeln. Hierbei darf auch nicht hinderlich sein, dass die Grünen als politischer Arm dieser Bewegungen nicht nur parlamentarische Kollegen sind, sondern als Koalitionspartner sogar das Regierungshandeln (mit-)bestimmen. Zuletzt hat sich der Bundesvorsitzende der Grünen Jugend Timon Dzienus mit der Aufforderung hervorgetan, die linksextremistische Gewaltverbrecherin E. zu befreien. Da den Grünen angesichts all der angesprochenen Vorgänge das Bewusstsein für eine ausreichende innerparteiliche Hygiene zu fehlen scheint, liegt nahe, ihnen diese Vorgänge zurechnen zu müssen.

In anderen Bundesländern gibt es nunmehr Bewegung bei der Letzten Generation. Am 24. Mai 2023 hat eine koordinierte Aktion in sieben Bundesländern stattgefunden, bei der etwa 170 Beamte insgesamt 15 Objekte durchsuchten, die im Zusammenhang mit der selbster­nannten „Letzten Generation“ stehen. Zuvor hatte die Generalstaatsanwaltschaft München Er­mittlungen gegen sieben Beschuldigte im Alter von 22 bis 39 Jahren eingeleitet. Ihnen wird die Bildung bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Berlins Justizsenato­rin, Felor Badenberg, hatte erst vor wenigen Tagen angekündigt, die „Letzte Generation auf den Status einer kriminellen Vereinigung prüfen lassen zu wollen. Die durchgeführten Durch­suchungen wurden vom Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPG), Rainer Wendt, als „das richtige Signal eines wehrhaften Rechtsstaates“ gelobt.

Die „Letzte Generation“ hingegen inszeniert sich ob des überfälligen Eingreifens des Staates als Opfer und beklagt sich über den Umgang des Rechtsstaats mit ihnen. Die Opferrolle ein­zunehmen, ist ein klassisches Vorgehen von Gesetzesbrechern, die der Ansicht sind, so bei Gesetzestreuen ein schlechtes Gewissen erzeugen zu können. Dass sich bei der „Letzten Generation“ Anhaltspunkte für eine kriminelle Vereinigung zeigen, ergibt sich aus deren Hand­lungen: Sie haben sich aktiv zusammengefunden, um Gesetze zu brechen; sie nehmen unbe­teiligte Bürger praktisch als Geiseln, sie nötigen, sie gefährden den Straßenverkehr und sie setzen sogar das Leben von Menschen aufs Spiel. Diese Straftaten üben sie unter dem geis­tigen Schirm der Selbstermächtigung aus und sehen sich dafür durch ihr Ziel, das Ende der Welt zu verhindern oder zumindest hinauszuzögern, legitimiert. Allerdings ist die Weltgeschichte voller Weltuntergänge und voller irrationaler Menschen, die versucht haben, diese Weltuntergänge aufzuhalten.

Die Letzte Generation verfährt nach dem Motto: Der Zweck heilige die Mittel. Dieses Motto begründet auch Diktaturen und darf in unserem freiheitlich und demokratisch verfassten Staat eben gerade kein Leitmotiv zur Umsetzung der eigenen Welt(untergangs)sicht sein. Auch Nordrhein-Westfalen muss nun endlich prüfen, ob es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt.

Repression ist zur Bekämpfung (politischer) Kriminalität so unerlässlich wie der Blick auf et­waige Regelungslücken im Strafrecht. Wir haben daher unter den Ziffern 4 bis 10 auch noch einmal die Vorschläge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Abstimmung gestellt. Neben der Repression bedarf es allerdings auch der Prävention.

Der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen verfügt über eigene Programme, die sowohl im Bereich der Prävention unterstützen als auch Personen beim Ausstieg aus der extremisti­schen Szene helfen. Diese Programme umfassen verschiedene Ideologien wie den Islamis­mus, Linksextremismus und Rechtsextremismus. Allerdings existiert bisher kein spezifisches Programm, das gezielt Menschen anspricht, die sich von den Klimaextremisten haben einver­nehmen lassen und von ihnen instrumentalisiert werden. Insbesondere betrifft dies leichter zu beeinflussende Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, welche bereits als Schüler einer intensiven indoktrinierenden Propaganda seitens eines Teils der Lehrkräfte, Medien und poli­tischen Akteure ausgesetzt sind. Es ist wichtig anzumerken, dass sie selbstverständlich indi­viduell für ihre Straftaten verantwortlich sind und entsprechend verurteilt werden sollten. Den­noch muss auch die gesellschaftliche Atmosphäre der Angst und Panik vor einer globalen Katastrophe und dem Weltuntergang als Faktor berücksichtigt werden, der zu diesen Umstän­den beiträgt.

Es liegt in der Verantwortung des Gesetzgebers, ein angemessenes und spezifisches Ausstei-gerprogramm einzuführen, das gezielt für Menschen ausgelegt ist, die sich der Klimaextremis­ten-Bewegung angeschlossen haben. Dieses Programm sollte als professionelle Anlaufstelle dienen, um diese Individuen auf ihrem Weg zurück in die demokratische Gesellschaft zu un­terstützen.

Dabei kann ein Aussteigerprogramm für Klimaextremisten dazu beitragen, den Kreislauf der Radikalisierung zu durchbrechen. Indem den betroffenen Personen eine Alternative geboten wird und sie aus den Fängen der Extremisten befreit werden, erhalten sie die Chance, ihre extremistischen Ansichten zu überdenken und sich von teils gewalttätigen Aktivitäten zu dis­tanzieren. Durch den Ausstieg aus der extremistischen Szene können ehemalige Klimaextre­misten dazu beitragen, die Radikalisierung anderer Personen zu verhindern. Sie können als Zeugen und Berater fungieren, um die Sicherheit und Stabilität der Gesellschaft zu fördern.

Darüber hinaus ist es wichtig, das Aussteigerprogramm mit einer breit angelegten Präventi-onsstrategie zu kombinieren. Präventive Maßnahmen sollten darauf abzielen, Menschen vor der Radikalisierung durch Klimaextremismus zu schützen, indem sie beispielsweise Bildung und Aufklärung fördern sowie alternative Perspektiven und Lösungsansätze aufzuzeigen.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Als Demokraten verurteilen wir jegliche Begehung von Straftaten zur Durchsetzung po­litischer Ideen. Das Gewaltmonopol liegt einzig und allein beim freiheitlich-demokrati­schen Rechtsstaat.
  2. Die Verharmlosung von radikal-grünen Klimaextremisten im öffentlich-rechtlichen Rund­funk und Fernsehen lehnen wir ab und fordern insbesondere den WDR auf, ausgewogen und auf Grundlage des Rundfunkstaatsvertrages, unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung und damit auch des Strafrechts zu berichten. Wir erwarten eine ausgewogene Berichterstattung, welche verschiedene Meinungen zu Wort kommen lässt und dabei den antitotalitären Gründungskonsens der Bundesrepublik Deutschland bewahrt.
  3. Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die als Schüler einem Trommelfeuer indokt­rinierender Propaganda durch Teile der Lehrerschaft, der Medien und der Politik ausge­setzt sind, sind zwar individuell für ihre Straftaten verantwortlich, es muss jedoch auch auf das gesellschaftlich geschaffene Klima der Angst und Panik vor einem Weltunter­gang als eine Bedingung dafür abgestellt werden. Schulen dürfen kein Raum einseitiger politischer Beeinflussung oder gar der Begünstigung bestimmter politischer Ideen und Aktionen sein. Es gelten die Maßstäbe des Beutelsbacher Konsenses.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. prüfen zu lassen, bei welchen klimaextremistischen Gruppierungen – insbesondere der selbsternannten „Letzten Generation“ – es sich um kriminelle Vereinigungen handelt, und dem Landtag erstmals bis zum 1. September 2023 über die Ergebnisse Bericht zu erstatten;
  2. prüfen zu lassen, welche klimaextremistischen Gruppierungen die Kriterien für eine Be­obachtung des Verfassungsschutzes erfüllen;
  3. einen umfassenden Bericht über linksextremistische Mischszenen zu erstellen. Dabei ist vor allem auf die Beteiligung demokratischer Organisationen und Parteien sowie deren Jugendorganisationen einzugehen;
  4. die Bürgerinnen und Bürger besser vor mutwilligen Blockaden öffentlicher Straßen zu schützen und dafür Sorge zu tragen, dass diese Blockaden sowie die damit einherge­henden Beeinträchtigungen der Einsätze von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zu­künftig härter und vor allem zeitnäher bestraft werden;
  5. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, im Straftatbestand des besonders schweren Falls der Nötigung (§ 240 Absatz 4 Strafgesetzbuch) weitere Regelbeispiele zu ergän­zen: Täter, die eine öffentliche Straße blockieren und billigend in Kauf nehmen, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben behindert werden, sollen zukünftig mit Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren be­straft werden. Ebenso sollen Täter bestraft werden, die eine große Zahl von Menschen durch ihre Blockaden nötigen – etwa dann, wenn es durch die Blockaden im Berufsver­kehr zu langen Staus kommt;
  6. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, beim Straftatbestand des Gefährlichen Ein­griffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) den Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren anzuheben, um die besondere Gefährlichkeit der Straßen­blockaden angemessen zu ahnden. Der Tatbestand soll so ausgestaltet werden, dass die Täter bereits dann bestraft werden, wenn die Blockade dazu geeignet ist, Leib und Leben eines Menschen zu gefährden, und die Täter nur billigend in Kauf nehmen, dass Rettungsdienste nicht zu Unfallopfern durchkommen;
  7. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das Strafmaß für die Behinderung von hilfeleis­tenden Personen (§ 323c Absatz 2 StGB) auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe anzuheben, um die Behinderung von Rettungskräften als besonders verwerfliches Tun schwerer zu bestrafen;
  8. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, Kunstwerke und Kulturgüter als Teil unseres kulturellen Erbes sowie die weiteren in § 304 StGB genannten Gegenstände besser vor mutwilligen Beschädigungen durch Straftäter zu schützen und dazu den Straftatbestand der Gemeinschädlichen Sachbeschädigung anzupassen. Hierzu soll die Beschädigung oder Zerstörung solcher Gegenstände von bedeutendem finanziellen und/oder kunsthis­torischen Wert als besonders schwerer Fall definiert und ein erhöhtes Strafmaß mit einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten vorgesehen werden;
  9. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die Regelung zur Strafaussetzung (§ 56 StGB) so auszugestalten, dass Kettenbewährungsstrafen grundsätzlich nicht mehr möglich sind, damit Straftäter, gegen die wegen einer Straftat innerhalb laufender Bewährungszeit er­neut eine Freiheitsstrafe aufgrund einer vorsätzlichen Straftat verhängt wird, künftig grundsätzlich keine erneute Bewährungsstrafe bekommen können;
  10. dafür Sorge zu tragen, dass Kultureinrichtungen des Landes im Falle einer Schädigung von Kunstwerken durch Straftäter stets auch ihre zivilrechtlichen Schadensersatzansprü­che gegen die Schädiger sowie ihre Anstifter und Hintermänner vollumfänglich durchset­zen;
  11. in den Schulen erneut und verstärkt auf den „Beutelsbacher Konsens“ aufmerksam zu machen und eine geeignetes Aktionsprogramm vorzustellen, welches dessen Einhaltung verstärkt absichert;
  12. in den Schulen erneut und verstärkt darauf aufmerksam zu machen, dass das Schwänzen der Schule – auch aus vermeintlich politischen Gründen – zu ahnden ist;
  13. den WDR auf seine Verpflichtungen, welche sich aus dem Rundfunkstaatsvertrag erge­ben, hinzuweisen;
  14. das Einüben von Demonstrationsverhalten, welches auch strafrechtlich relevante Hand­lungen trainiert, an jeder Stelle zu verbieten und zu verfolgen;
  15. zu prüfen, ob gegebenenfalls der etwaige Status der Gemeinnützigkeit einzelner Akteure in den Blick genommen werden muss;
  16. ein Aussteigerprogramm für Klimaextremisten einzurichten. Es soll dabei frühzeitig bei linksorientierten Jugendlichen auch präventiv ansetzen (vgl. Präventionsprogramm VIR für rechtsorientierte Jugendliche).

Markus Wagner
Enxhi Seli-Zacharias
Klaus Esser
Sven W. Tritschler
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith

und Fraktion

 

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