Antragder AfD-Fraktion vom 08.06.2021
Klimarettungsaktionismus beenden – Aufteilung der CO2-Abgabe für das Heizen weder sozial- noch klimapolitisch zielführend
I. Sachstand
Gemäß eines Beschlusses der Bundesregierung, der begleitend zum geänderten Klimaschutzgesetz gefasst worden soll, sollen zukünftig Vermieter bei der Heizkostenabrechnung die Hälfte der Kosten für den seit dem 1. Januar geltenden CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas oder eventuell noch Kohle tragen. Unter dem Stichwort „gerechte Lastenverteilung“ sollen sich Vermieter am Heizverhalten ihrer Mieter, ganz gleich, ob diese sparsam oder großzügig heizen, beteiligen. Dieser Beschluss wird jedoch selbst innerhalb der CDU-Bundestagsfraktion heftig diskutiert.1
In Deutschland werden ca. 23 Millionen Mieter-Haushalte von der CO2-Abgabe betroffen sein. Diese wurde mit Beginn dieses Jahres zusätzlich zu den bereits bestehenden Belastungen durch die Energiesteuer2 eingeführt. In der Folge hat sich der Preis für einen Liter Heizöl seit Jahresbeginn um acht Cent verteuert, eine Kilowattstunde Erdgas um 0,6 Cent.3 Diese politisch verursachten Kosten und ebenso die Kosten infolge der in den kommenden Jahren weiter steigenden CO2-Abgabe sollen Mieter und Vermieter nun gemeinsam tragen.
Zu Recht kritisiert der Eigentümerverband Haus & Grund: „Da Vermieter das Heizverhalten ihrer Mieter nicht beeinflussen können, mindere dies den Anreiz zum Einsparen und sei damit ‚klimapolitisch kontraproduktiv’.“4
Die Art des Heizungssystems einer Wohnung und die damit verbundenen Kosten sind kein Geheimnis. Der Mieter wird bei seiner Entscheidung für eine bestimmte Wohnung nicht von einem unbekannten und in seinen Kosten undurchschaubaren Heizungssystem überrascht. Auf Grund der Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) – seit dem 01. Januar 2021 durch das Gebäudeenergiegesetz abgelöst – hat der Mieter oder Käufer einer Wohnung die Möglichkeit, sich über den jeweiligen Energie-Effizienzstandard zu informieren – sei es in Form eines Bedarfsausweises oder eines Verbrauchsausweises.
Entsprechend verfügt der Mieter bei seiner Entscheidung zum Eingehen eines Mietverhältnisses auch über entsprechende Informationen zu den erwartbaren Heizungskosten.
In Nordrhein-Westfalen ist das Wohnungsangebot in den meisten Städten vorrangig durch Altbestand geprägt (allerdings nicht durch Uraltbebauung aus der Zeit vor 1914). Über 50 Prozent der vorhandenen Wohnungen sind in den Jahren 1950 bis 1979 gebaut worden.5 Auf die vielen Bewohner von Altbauten kommen damit hohe Zusatzkosten zu.
Mit den geplanten Verschärfungen der klimapolitischen Zielsetzungen und den geplanten Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, ist mit einem weiteren Anstieg des CO2-Preises zu rechnen; damit ist auch von weiteren hohen Belastungen bei den Heizungskosten auszugehen.
„CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet plädiert ebenfalls für schnelles Handeln. Dazu gehöre auch ein ‚strafferer Bepreisungspfad’ für CO2 Emissionen, ‚mit größeren Schritten und einer früheren Preisbildung am Markt’.“6
Die Forderung, kostengünstiges Wohnen zu ermöglichen, wird mit einer Teilung politisch verursachter steigender Heizungskosten weiter verhindert.
An dieser Stelle wird ein verzerrtes Bild von Gerechtigkeit deutlich. Entlastungen von Mietern – auch wenn es nur um geringe Beträge geht – werden zu einer bedeutenden Leistung hochstilisiert, die Übertragung von Belastungen auf Vermieter ist dagegen keiner Gerechtigkeitsbetrachtung wert. Gleichzeitig erfolgt eine Abkehr vom Verursacherprinzip: Unabhängig vom Heizungsverhalten der Mieter wird der Vermieter automatisch mit in die Haftung für das erzeugte CO2 genommen.
Vor diesem Hintergrund sind die Diskussion innerhalb der CDU-Bundestagsfraktion und die Infragestellung dieser Maßnahme nachvollziehbar. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag Jan-Marco Luczak lehnt eine 50 : 50 Kostenteilung ab. Die Beteiligung der Vermieter sei ein Bruch mit dem Verursacherprinzip und ein Anreiz für klimaschädliches Verhalten. Damit gebe es auch keine Lenkungswirkung durch die CO2-Abgabe.7
II. Der Landtag stellt fest:
- Eine Aufteilung der CO-2-Abgabe zu gleichen Teilen auf Mieter und Vermieter widerspricht der Idee verbrauchsorientierter Nebenkosten, wie sie die Betriebskostenverordnung vorsieht.
- Eine Aufteilung der CO-2-Abgabe auf Mieter und Vermieter wird voraussichtlich dazu führen, dass Mieter regelmäßig mit einer entsprechend erhöhten Kaltmiete belastet werden.
- Vom Nutzer einer Sache verursachte Kosten können nicht dem Eigentümer auferlegt werden, dies wiedersprich den Grundprinzipien einer marktwirtschaftlichen und auch sozialen Marktordnung,
III. Der Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf,
sich im Bundesrat gegen politische Schnellschüsse einzusetzen und derzeit keine entsprechenden Gesetzesvorschläge, die die Aufteilung der CO-2-Abgabe auf Mieter und Vermieter vorsehen, zu behandeln.
Roger Beckamp
Christian Loose
Markus Wagner
Andreas Keith
und Fraktion
2 Die Energiesteuer besteuert den Verbrauch von fossilen Kraftstoffen bereits massiv. Gas zum Heizen wird beispielsweise bereits ohne die neue CO2-Abgabe mit 13,90 Euro pro Megawattstunde besteuert. Die rechtliche Grundlage bietet das Energiesteuergesetz. Vgl. für einen ersten Überblick https://www.kesselheld.de/energiesteuer/, abgerufen am 17.05.2021.
4 https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/pressearchiv/2016/160601_PI_Wohnungsbestand.html
5 Neues Klimaschutzgesetz sorgt für Ärger und Erstaunen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14. Mai 2021, S. 15.
6 Neues Klimaschutzgesetz sorgt für Ärger und Erstaunen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14. Mai 2021, S. 15.
7 https://www.immobilien-zeitung.de/1000079826/geteilte-co2-steuer-im-gebaeudebestand-wackelt