Kölner Hbf: Fahndung nach brutaler Attacke – Wie weit sind die Ermittler? – zweite Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 29.06.2023

Kleine Anfrage 2039

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Kölner Hbf: Fahndung nach brutaler Attacke Wie weit sind die Ermittler? zweite Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 6. Juni 2023, Drucksache 18/4596, auf meine Kleine Anfrage vom 5. April 2023, Drucksache 18/3934, wurde auf Frage 1

„Warum befindet sich der 17-jährige portugiesische Staatsangehörige (B2) nach wie vor in Deutschland und wurden mittlerweile aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen ihn eingeleitet?1

wie folgt geantwortet:

„Der Verlust des Rechtes auf Einreise und Aufenthalt richtet sich bei Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verlust dieses Rechtes werden durch die örtlich zuständige Ausländerbehörde geprüft.“2

Auf meine zweite Frage

„Warum befindet sich der 18-jährige angolanische Staatsangehörige (B1) nach wie vor in Deutschland und wurden mittlerweile aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen ihn eingeleitet?“3

erhielt ich folgende Antwort:

„Die Voraussetzungen für die Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen liegen aktuell nicht vor. Diesbezügliche Prüfungen obliegen der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.“4

Wir fragen daher erneut die Landesregierung:

  1. Was hat die Prüfung, ob gegen den 17-jährigen Portugiesen aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden können, ergeben?
  2. Warum liegen bei dem Angolaner die Voraussetzungen für die Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nicht vor beziehungsweise welche Kriterien dafür wurden nicht erfüllt? (Bitte dazu nachvollziehbar ausführen.)
  3. Ab welcher Qualität von Straftaten können EU-Bürger abgeschoben werden?
  4. Wie viele EU-Bürger sind seit 2015 bis heute aus welchen Gründen abgeschoben worden?
  5. Wie viele angolanische Straftäter sind seit 2015 abgeschoben worden?

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

 

Anfrage als PDF

 

1 Antwort der Landesregierung vom 06.06.2023, Drucksache 18/4596.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2039 mit Schreiben vom 27. Juli 2023 namens der Landesregierung im Einver­nehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Was hat die Prüfung, ob gegen den 17-jährigen Portugiesen aufenthaltsbeen­dende Maßnahmen eingeleitet werden können, ergeben?

Die Prüfung dauert an.

  1. Warum liegen bei dem Angolaner die Voraussetzungen für die Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nicht vor beziehungsweise welche Kriterien dafür wurden nicht erfüllt? (Bitte dazu nachvollziehbar ausführen.)

Die Voraussetzungen für die Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen liegen nicht vor, da die Person durch rechtskräftigen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über ein Abschiebungsverbot verfügt.

  1. Ab welcher Qualität von Straftaten können EU-Bürger abgeschoben werden?

Der Verlust des Rechtes auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland kann nach Maßgabe des § 6 FreizügG/EU festgestellt werden. Eine Verlustfeststellung setzt eine komplexe Prüfung der Umstände des Einzelfalles voraus.

  1. Wie viele EU-Bürger sind seit 2015 bis heute aus welchen Gründen abgeschoben worden?

Eine statistische Erfassung im Sinne der Anfrage liegt der Landesregierung nicht vor.

  1. Wie viele angolanische Straftäter sind seit 2015 abgeschoben worden?

Eine statistische Erfassung im Sinne der Anfrage liegt der Landesregierung nicht vor.

 

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