Kölner Stadtanzeiger berichtet über Beschlagnahmung und Durchsuchung des Paschas in Köln – Welche Verbindungen gibt es zum Luxus-Schleuser-Skandal?

Kleine Anfrage
vom 11.10.2024

Kleine Anfrage 4604

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Kölner Stadtanzeiger berichtet über Beschlagnahmung und Durchsuchung des Paschas in Köln Welche Verbindungen gibt es zum Luxus-Schleuser-Skandal?

Wie aus einer Meldung des Kölner Stadtanzeigers vom 11.09.2024 hervorgeht, hat die Staatsanwaltschaft Europas größtes Bordell, das Pascha, beschlagnahmt.1 Dabei handele es sich um eine vorläufige Maßnahme. Endgültig könne der Staat das Haus erst nach einem richterlichen Beschluss einziehen. Es solle verhindert werden, dass das Haus verkauft oder an jemand anderen überschrieben werden könne.

Bereits bekannt war der Verkauf an eine Chinesin im Jahr 2021 auf Vermittlung des hauptbeschuldigten Anwalts B. beim aktuellen Luxus-Schleuser-Skandal. Nach Aussage des Kölner Stadtanzeigers sei bei den damaligen Verhandlungen ein chinesischer „Strohmann“ aufgetreten, gegen den aktuell auch ermittelt werde.

In der Meldung heißt es weiter: „Die chinesische Investorin, die das „Pascha“ dem Vernehmen nach erworben hat, soll dem mutmaßlichen Schleuserchef B. eine Generalvollmacht ausgestellt haben. Ob auch die Frau nach Deutschland einreisen wollte, ist unklar. Generalvollmachten jedenfalls gehörten zu den Voraussetzungen, unter denen die Schleuser den Ermittlungen zufolge für ihre „Klienten“ erst aktiv wurden. […] Spekulationen, dass die Investorin aus Peking den neu eröffneten Hotelbetrieb im neunten Stockwerk dazu nutzte, um chinesische Spione zu beherbergen, scheinen sich nicht zu bewahrheiten. Zumindest ermittelt die Staatsanwaltschaft derzeit nicht in diesem Zusammenhang. Ob der Grund der Beschlagnahme denn womöglich war, dass die Schleuser das Bordell dazu nutzen, illegales Geld zu waschen? „Kein Kommentar“, sagt der Düsseldorfer Staatsanwalt S.“

Am 21.09.2024 berichtete der Kölner Stadtanzeiger dann von einer „Geldwäsche-Razzia“ im Pascha.2 Angeblich ging es dabei um den Verdacht der gewerbs- und bandenmäßigen Geldwäsche in Millionenhöhe.

„Die mutmaßlichen Schleuserbosse, die Anwälte D. und B., sollen gemeinsam mit anderen Personen über ein komplexes Firmengeflecht Gelder von eingeschleusten, meist chinesischen Migranten für den Kauf und die Sanierung des größten Bordells Europas abgezweigt haben.“ Heißt es laut Kölner Stadtanzeiger in einem Ermittlungsvermerk.

Neu ist die Information, wonach der Anwalt B. im Auftrag der chinesischen Investorin H. zugleich sechs Gesellschaften rund um das Pascha gegründet hat.

Die Finanzierung der erworbenen Immobilie war augenscheinlich seht kreativ. Dazu heißt es im Kölner Stadtanzeiger: „So erwarb die chinesische Investorin H. über zwischengeschaltete Firmen die Rotlicht-Immobilie für elf Millionen Euro. Zunächst lief alles glatt. Der chinesische Unternehmer zahlte eine Million Euro an. Der Rest, versprach die Investorin, sollte über eine Bank in Hongkong beglichen werden. Anstatt der zehn Millionen floss aber nur die Hälfte nach Köln. Der mutmaßliche Schleuserchef B. musste nun improvisieren: Einen größeren Teil der fehlenden Millionen finanzierte er über ein Darlehen bei einer Kölner Bank. Letztlich soll der Kredit aus dubiosen Quellen abgelöst worden sein. Der Restbetrag stammte laut Staatsanwaltschaft aus den Einlagen illegal eingereister Migranten, die bis zu 360.000 Euro zahlten, um sich hierzulande über Brockhaus Aufenthaltstitel zu erschleichen. Allein für den weiteren Betrieb und die Modernisierung des Großbordells waren vier Millionen Euro veranschlagt. Aus dem Schleusertopf soll Anwalt B. fast die Hälfte an „Pascha“-Firmen weitergeleitet haben. Auch sollen knapp drei Millionen Euro krimineller Einnahmen über den Kauf einer Therme gewaschen worden sein. Später wurden Anteile an dem Spaßbad wieder veräußert.“

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand in Bezug auf den Luxus-Schleuser-Skandal in Verbindung mit dem Ankauf des Paschas durch eine chinesische Investorin sowie der Finanzierung der Immobilie?
  2. Was hat die Razzia im Pascha in Bezug auf die Ermittlungen zum Luxus-Schleuser-Skandal bisher ergeben?
  3. Inwiefern ist es nach derzeitigem Ermittlungsstand zutreffend, dass Kauf bzw. Modernisierung des Paschas aus Zahlungen der eingeschleusten Chinesen an die Schleuser finanziert wurden?
  4. Inwiefern hat sich der Geldwäsche-Verdacht im Zuge der Razzia bestätigt?
  5. Inwiefern wird derzeit beim Luxus-Schleuser-Skandal allgemein dahingehend ermittelt, dass es sich um Industriespionage handelt?

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-10962

 

1 Vgl. https://www.ksta.de/koeln/koeln-land-nrw-beschlagnahmt-pascha-860727

2 Vgl. Pascha: Was die Geldwäsche-Razzia mit Luxus-Migranten zu tun hat | Kölner Stadt-Anzeiger (ksta.de) und https://www.t-online.de/region/koeln/id_100487922/-pascha-koeln-brisante-details-zu-beschlagnahme-enthuellt.html


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4604 mit Schreiben vom 18. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand in Bezug auf den Luxus-Schleuser-Skandal in Verbindung mit dem Ankauf des Paschas durch eine chinesische Investorin so­wie der Finanzierung der Immobilie?
  2. Was hat die Razzia im Pascha in Bezug auf die Ermittlungen zum Luxus-Schleu­ser-Skandal bisher ergeben?
  3. Inwiefern ist es nach derzeitigem Ermittlungsstand zutreffend, dass Kauf bzw. Mo­dernisierung des Paschas aus Zahlungen der eingeschleusten Chinesen an die Schleuser finanziert wurden?
  4. Inwiefern hat sich der Geldwäsche-Verdacht im Zuge der Razzia bestätigt?

Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 14.10.2024 im Wesentlichen berichtet, einer der beschuldigten Rechtsanwälte habe als Ge­neralbevollmächtigter einer in China wohnhaften chinesischen Staatsangehörigen fungiert, die den Bordellbetrieb im Jahr 2021 erworben und modernisieren lassen habe. Der beschuldigte Rechtsanwalt habe den Kaufpreis und die für Modernisierungsmaßnahmen erforderlichen Gel­der teilweise aus Schleusungsgeldern aufgebracht. Die zur Bestreitung des Lebensunterhalts eingesetzten erzielten Gewinne begründeten den Tatverdacht der gewerbs- und bandenmä­ßigen Geldwäsche. Bei der Durchsuchung seien Beweismittel sichergestellt worden, deren Sichtung und Auswertung andauerten.

  1. Inwiefern wird derzeit beim Luxus-Schleuser-Skandal allgemein dahingehend er­mittelt, dass es sich um Industriespionage handelt?

Dem in der Antwort auf die Fragen 1 bis 4 genannten Bericht zufolge bestehen keine Anhalts­punkte für das Vorliegen strafbarer Handlungen im Sinne der Fragestellung.

 

MMD18-11458