Kohleausstieg gleich Kies- und Sandausstieg – welche Auswirkungen auf den Bau von Windindustrieanlagen hat der vorgezogene Ausstieg aus der Braunkohlegewinnung in NRW?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1790
des Abgeordneten Christian Loose AfD

Kohleausstieg gleich Kies- und Sandausstieg welche Auswirkungen auf den Bau von Windindustrieanlagen hat der vorgezogene Ausstieg aus der Braunkohlegewinnung in NRW?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Kies und Sand sind notwendige Baumaterialien für fast jedes Bauvorhaben.

Die Landesregierung möchte die Rohstoffgewinnung in NRW grundsätzlich reduzieren und plant zudem eine steuerähnliche Rohstoffabgabe zur Verteuerung der Rohstoffe.1

Daneben werden durch die vorzeitige Aufgabe der Braunkohleförderung in den rheinischen Abbaugebieten wie Garzweiler, in denen Kiese und Sande aus den Deckgebirgsschichten der Braunkohlelagerstätten gewonnen werden, zukünftig größere Abbaumengen in NRW fehlen.

Es stellt sich somit die Frage nach den Auswirkungen dieses vorzeitigen Endes des Tagebaus auf die Verfügbarkeit von Kiesen und Sanden für den Bau von Windindustrieanlagen.

Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 1790 mit Schreiben vom 2. Juni 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.

  1. Welche Menge an Sand und Kies wird bspw. für den Bau einer neuen Windindust­rieanlage der 5-Megawatt-Klasse einschließlich ihres Fundaments benötigt?

Die genaue Menge an Sand und Kies, die für den Bau einer Windenergieanlage mit 5 Mega­watt Leistung einschließlich ihres Fundaments benötigt wird, variiert je nach verwendeter Technologie und je nach den spezifischen Anforderungen des konkreten Bauprojekts. Detail­lierte Erfassungen zum Materialverbrauch aus einzelnen Projekten liegen der Landesregie­rung nicht vor. Darüber hinaus sind für etwaige Abschätzungen auch technologische Fort­schritte bei der Materialeffizienz sowie der Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen.

  1. Wie viele Windkraftanlagen bspw. der 5-Megawatt-Klasse sollen nach Vorstellun­gen der Landesregierung bis 2030 in Nordrhein-Westfalen neu installiert werden?

Die Bundesregierung hat mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) umfassende Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien festgelegt. Bis zum Jahr 2030 soll ein Anteil von 80 % des Stroms aus Erneuerbaren Energien kommen und dafür im Bereich der Windenergie an Land bis 2030 insgesamt 115 GW an installierter Leistung erreicht werden. Nordrhein-Westfalen wird als Energie- und Industrieland einen substanziellen Beitrag zur Er­reichung dieser bundesweiten Ausbauziele leisten. Innerhalb der aktuellen Legislaturperiode hat sich die Landesregierung daher das Ziel gesetzt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass mindestens 1.000 zusätzliche Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen entstehen.

  1. Wie groß ist die dafür benötigte Menge an Sanden und Kiesen?

Eine Angabe zu den Bedarfen an Sand und Kies ist mit Verweis auf die Antwort zu Frage 1 nicht möglich.

  1. Welchen Anteil macht die Menge aus der Antwort zu Frage 3. an den jährlichen Kies/Sandgewinnungsmengen in NRW aus?

Eine Angabe der jeweiligen Anteile für die Windenergie ist mit Verweis auf die Antworten zu Frage 1 und 3 nicht möglich.

  1. Wie bewertet die Landesregierung dahingehend ihre Absicht, den Abbau von San­den und Kiesen zu reduzieren?

Nach § 2 Bundes-Raumordnungsgesetz sind grundsätzlich die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von stand­ortgebundenen Rohstoffen zu schaffen.

Der Landesentwicklungsplan verpflichtet zudem die Regionalplanungsträger, Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze für nichtenergetische Rohstoffe für einen Versorgungszeitraum von mindestens 20 Jahren für Lockergesteine wie Sand und Kies festzulegen, so dass eine langfristige Versorgung mit diesen Rohstoffen planerisch ge­währleistet ist.

 

Antwort als PDF

 

1 Vgl. https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf, Seite 45, abgerufen am 04.05.2023.

Beteiligte:
Christian Loose