Kohleausstieg gleich Kies- und Sandausstieg – wo kommen demnächst Kiese und Sande für den Wohnungsbau her?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1792

des Abgeordneten Christian Loose AfD

Kohleausstieg gleich Kies- und Sandausstieg wo kommen demnächst Kiese und Sande für den Wohnungsbau her?

Kies und Sand sind notwendige Baumaterialien für fast jedes Bauvorhaben.

Die Landesregierung möchte die Rohstoffgewinnung in NRW grundsätzlich reduzieren und plant zudem eine steuerähnliche Rohstoffabgabe zur Verteuerung der Rohstoffe.1

Daneben werden durch die vorzeitige Aufgabe der Braunkohleförderung in den rheinischen Abbaugebieten wie Garzweiler, in denen Kiese und Sande aus den Deckgebirgsschichten der Braunkohlelagerstätten gewonnen werden, zukünftig größere Abbaumengen in NRW fehlen.

Es stellt sich somit die Frage nach den Auswirkungen dieses vorzeitigen Endes des Tagebaus auf die Verfügbarkeit von Kiesen und Sanden für den Wohnungsbau.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Mengen an Kiesen und Sanden werden für den Bau eines Einfamilienhauses von 120 qm Wohnfläche bzw. einer 80 qm Wohnung im Geschosswohnungsbau benötigt?
  2. Welche Menge an Wohnungen soll nach Planungen der Landesregierung jährlich bis 2030 errichtet werden?
  3. Wie groß sind die Mengen an Kiesen und Sanden, die jährlich für die Erreichung dieses Ziels benötigt werden?
  4. Welchen Anteil an der jährlichen Gewinnung von Kiesen und Sanden in NRW hat die zur Realisierung des Ziels nach Frage 3. notwendige Menge an Kiesen und Sanden?
  5. Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antworten zu den Fragen 3. und 4. die Tragfähigkeit der von ihr bekundeten Absicht, den Abbau von Kiesen und Sanden zu reduzieren?

Christian Loose

 

Antwort als PDF

 

1 Vgl. https:// www .cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf, Seite 45, abgerufen am 04.05.2023.


Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine An­frage 1792 mit Schreiben vom 22. Juni 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und dem Minister für Um­welt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.

  1. Welche Mengen an Kiesen und Sanden werden für den Bau eines Einfamilienhau­ses von 120 qm Wohnfläche bzw. einer 80 qm Wohnung im Geschosswohnungs­bau benötigt?

Welche Mengen an Kies und Sanden benötigt werden ist sehr stark einzelfallabhängig und der Bedarf je nach Konstruktion (Holz / Beton), Baugrund und Bodenpressung, mit oder ohne Kel­ler sehr unterschiedlich. Daher liegen der Landesregierung hierzu keine verallgemeinernden Daten vor.

  1. Welche Menge an Wohnungen soll nach Planungen der Landesregierung jährlich bis 2030 errichtet werden?

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zur Orientierung im Oktober 2020 das „Woh-nungsmarktgutachten zum quantitativen und qualitativen Neubaubedarf in Nordrhein-Westfa­len bis 2040“ veröffentlicht: https://www.mhkbd.nrw/sites/default/files/media/document/file/Er-gebnisbericht_Wohnungsneubaubedarf%20in%20NRW%20bis%202040.pdf .

  1. Wie groß sind die Mengen an Kiesen und Sanden, die jährlich für die Erreichung dieses Ziels benötigt werden?

Anknüpfend an die Beantwortung zu Frage 1 liegen der Landesregierung hierzu keine verall­gemeinernden Daten vor.

  1. Welchen Anteil an der jährlichen Gewinnung von Kiesen und Sanden in NRW hat die zur Realisierung des Ziels nach Frage 3. notwendige Menge an Kiesen und Sanden?

Anknüpfend an die Beantwortung zu den Fragen 1 und 3 liegen der Landesregierung hierzu keine verallgemeinernden Daten vor.

  1. Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antworten zu den Fragen 3. und 4. die Tragfähigkeit der von ihr bekundeten Absicht, den Abbau von Kiesen und Sanden zu reduzieren?

Nach § 2 Bundes-Raumordnungsgesetz sind grundsätzlich die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von stand­ortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. Der Landesentwicklungsplan verpflichtet zudem die Regionalplanungsträger, Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Boden­schätze für nichtenergetische Rohstoffe für einen Versorgungszeitraum von mindestens 20 Jahren für Lockergesteine wie Sand und Kies festzulegen, so dass eine langfristige Versor­gung mit diesen Rohstoffen planerisch gewährleistet ist.

 

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Beteiligte:
Christian Loose