Kleine Anfrage 1791
der Abgeordneten Christian Loose und Klaus Esser AfD
Kohleausstieg gleich Kies- und Sandausstieg – wo kommen demnächst Kiese und Sande her für den Bau von Brücken?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Kies und Sand sind notwendige Baumaterialien für fast jedes Bauvorhaben.
Die Landesregierung möchte die Rohstoffgewinnung in NRW grundsätzlich reduzieren und plant zudem eine steuerähnliche Rohstoffabgabe zur Verteuerung der Rohstoffe.1
Daneben werden durch die vorzeitige Aufgabe der Braunkohleförderung in den rheinischen Abbaugebieten wie Garzweiler, in denen Kiese und Sande aus den Deckgebirgsschichten der Braunkohlelagerstätten gewonnen werden, zukünftig größere Abbaumengen in NRW fehlen.
Es stellt sich somit die Frage nach den Auswirkungen dieses vorzeitigen Endes des Tagebaus auf die Verfügbarkeit von Kiesen und Sanden für den Bau von Brücken.
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1791 mit Schreiben vom 6. Juni 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie beantwortet.
- Welche Mengen an Kiesen und Sanden werden für den Bau einer Straßenbrücke von der Größe des Ersatzbauwerkes Talbrücke Rahmede benötigt?
Die erforderlichen Mengen an Gesteinskörnung hängen von der Bauweise, den Stützweiten sowie von den geologischen und topografischen Verhältnissen (Tiefgründung/ Pfeilerhöhen) ab.
Die Detailplanungen der Autobahn GmbH des Bundes für den Ersatzneubau sind nicht bekannt, so dass eine Mengenermittlung nicht möglich ist.
- Für wie viele Brücken plant die Landesregierung bis 2030 den Neubau?
Mit Stand 01.01.2023 sind in der Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen insgesamt 205 Brücken zu erneuern (vgl. Bericht der Landesregierung vom 24.02.2023, LT-Vorlage 18/860).
- Welche Mengen an Kiesen und Sanden werden für den Bau dieser Anzahl an Brücken nach Antwort auf Frage 2. benötigt?
Aufgrund der gegebenen Projektstände ist eine quantifizierte Aussage nicht möglich.
- Welchen Anteil an der jährlichen Gewinnung von Kiesen und Sanden in Nordrhein-Westfalen hat die zur Realisierung des Ziels nach Frage 3. notwendigen Menge an Kiesen und Sanden?
Laut Jahresbericht 2022 zum Abgrabungsmonitoring, das der Geologische Dienst im Auftrag der Landesplanung zur Abschätzung des Abbaufortschrittes durchführt, wurden zum Stichtag 01.01.2022 landesweit im langjährigen Durchschnitt ca. 28,6 Mio. m3/Jahr an Rohstoff (Rohfördermenge) der Rohstoffgruppe Kies/Kiessand gewonnen.
Eine Angabe der jeweiligen Anteile für die jährliche Gewinnung von Kiesen und Sanden ist mit Verweis auf die Antworten zu Frage 1 und 3 nicht möglich.
- Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antworten zu den Fragen 3. und 4. die Tragfähigkeit der von ihr bekundeten Absicht, den Abbau von Kiesen und Sanden zu reduzieren?
Nach § 2 Bundes-Raumordnungsgesetz sind grundsätzlich die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. Der Landesentwicklungsplan verpflichtet zudem die Regionalplanungsträger, Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze für nichtenergetische Rohstoffe für einen Versorgungszeitraum von mindestens 20 Jahren für Lockergesteine wie Sand und Kies festzulegen, so dass eine langfristige Versorgung mit diesen Rohstoffen planerisch gewährleistet ist.
1 Vgl. https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf, Seite 45, abgerufen am 04.05.2023.