Kohleausstieg und was dann – was macht das zum Monitoring der Maßnahmen eingesetzte Expertengremium?

Kleine Anfrage
vom 07.12.2023

Kleine Anfrage 3032

des Abgeordneten Christian Loose AfD

Kohleausstieg und was dann was macht das zum Monitoring der Maßnahmen eingesetzte Expertengremium?

Der Abschlussbericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, kurz „Kohlekommission“ wurde mit Beschluss 26.01.2019 veröffentlicht. Er beinhaltet die Maßnahmen, die die einschlägigen politischen Akteure im Helmstedter Revier, Lausitzer Revier, Rheinischen Revier, Mitteldeutschen Revier und im gesamten Bundesgebiet ergreifen wollen, um den mit dem Kohleausstieg verbundenen Abbau von Arbeitsplätzen zu kompensieren und den damit einhergehenden Strukturwandel zu begleiten. Allein im Rheinischen Revier sind nach Feststellung der Kohlekommission 120.000 Arbeitsplätze betroffen, die es zu ersetzen gilt.1

„Die Maßnahmen und ihre Umsetzung werden im Jahr 2023, 2026 und 2029 einer umfassenden Überprüfung durch ein unabhängiges Expertengremium hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Erreichung der Klimaziele, hinsichtlich der Entwicklung der Strompreise und der Versorgungssicherheit, der Beschäftigung, der strukturpolitischen Ziele und der realisierten strukturpolitischen Maßnahmen sowie der regionalen Wertschöpfung unterzogen. Gegebenenfalls muss nachgesteuert werden (vgl. Kapitel 6).“2

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Aus welchen Personen und Institutionen setzt sich das Expertengremium zusammen, das im Jahr 2023 die Erreichung der o. g. Ziele einer Überprüfung unterzogen hat und dies in 2026 und 2029 erneut tun soll?
  2. Wie ist die Unabhängigkeit der Mitglieder dieses Expertengremiums von politischenParteien, Verbänden, sogenannten  Nichtregierungsorganisationen und Lobbyverbänden gewährleistet?
  3. Wie ist die Unabhängigkeit der Mitglieder dieses Expertengremiums von wissenschaftlichen Einrichtungen gewährleistet, die seitens der Landes- oder Bundesregierung mit Zuschüssen ausgestattet werden?
  4. Wie haben sich nach Ansicht des Expertengremiums die im Zuge des Kohleausstiegs getroffenen Maßnahmen ausgewirkt? (Bitte aufschlüsseln nach Auswirkung auf Strompreise, Versorgungssicherheit und Beschäftigung)
  5. Soweit das Expertengremium noch nicht konstituiert ist: Bis wann ist dessen Einsetzung unter Berücksichtigung der unter den Fragen Nr. 2. und 3. nachgefragten Unabhängigkeit geplant bzw. wann werden die Ergebnisse erwartet?

Christian Loose

 

MMD18-7262

 

1 Vgl. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/abschlussbericht-kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.pdf?__blob=publicationFile&v=1, Seite 77, abgerufen am 17.11.2023.

2 Vgl. ebenda, Seite 60.


Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 3032 mit Schreiben vom 15. Januar 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die in der Kleinen Anfrage adressierten Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Struktur­wandel und Beschäftigung“ zur regelmäßigen Evaluierung des Kohleausstiegs wurden von der Bundesregierung im Rahmen des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, das am 9. Au­gust 2020 in Kraft getreten ist, durch die §§ 54-56 KVBG umgesetzt. So sieht § 54 Absatz 1 Satz 1 vor, dass die Bundesregierung umfangreiche Überprüfungen zum 15. August 2022, zum 15. August 2026, zum 15. August 2029 sowie zum 15. August 2032 vornehmen soll. Gemäß § 54 Abs. 3 KVBG sollen die Expertenkommission, die den Monitoring-Bericht der Bundesregierung nach § 63 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes und nach § 98 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes begleitet, und der Expertenrat für Klimafragen nach § 11 Bundes-Klimaschutzgesetz die Überprüfungen der Bundesregierung bewerten und der Bun­desregierung Empfehlungen vorlegen. Die Bundesregierung hat im August 2022 einen Zwi­schenstand zur Evaluierung nach § 54 KVBG veröffentlicht und darin erläutert, weshalb der Bericht sich aufwendiger und umfangreicher gestaltet als ursprünglich gedacht. Dieser Zwi­schenstand ist öffentlich zugänglich unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Ser-vice/kohleausstiegsgesetz.html. Der Evaluierungsprozess der Bundesregierung ist nach dem Kenntnisstand der Landesregierung noch nicht abgeschlossen.

  1. Aus welchen Personen und Institutionen setzt sich das Expertengremium zusam­men, das im Jahr 2023 die Erreichung der o. g. Ziele einer Überprüfung unterzogen hat und dies in 2026 und 2029 erneut tun soll?

Berufen für die Expertenkommission, die den Monitoring-Prozess der Energiewende auf Bun­desebene begleiten und die Überprüfungen der Bundesregierung zum Kohleausstieg bewer­ten soll, wurden für den Zeitraum 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2026:

  • Herr Prof. Dr. Andreas Löschel
  • Frau Prof. Dr. Veronika Grimm
  • Frau Prof. Dr. Anke Weidlich
  • Herr Dr. Felix Christian Matthes

Die Mitglieder des Expertenrates für Klimafragen wurden von der Bundesregierung am 01.09.2020 für die Dauer von fünf Jahren benannt. Der Expertenrat für Klimafragen setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen:

  • Herr Prof. Dr. Hans-Martin Henning
  • Frau Dr. Brigitte Knopf
  • Herr Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge
  • Herr Prof. Dr. Thomas Heimer
  • Frau Dr. Barbara Schlomann
  1. Wie ist die Unabhängigkeit der Mitglieder dieses Expertengremiums von politi­schen Parteien, Verbänden, sogenannten Nichtregierungsorganisationen und Lobbyverbänden gewährleistet?
  2. Wie ist die Unabhängigkeit der Mitglieder dieses Expertengremiums von wissen­schaftlichen Einrichtungen gewährleistet, die seitens der Landes- oder Bundes­regierung mit Zuschüssen ausgestattet werden?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 zusammen beantwortet.

Die Berufung bzw. Benennung der Mitglieder der Expertenkommission sowie der Mitglieder des Expertenrates für Klimafragen obliegt der Bundesregierung. Gemäß § 11 Absatz 3 Bun-des-Klimaschutzgesetz ist der Expertenrat für Klimafragen nur an den durch dieses Gesetz begründeten Auftrag gebunden und in seiner Tätigkeit unabhängig.

  1. Wie haben sich nach Ansicht des Expertengremiums die im Zuge des Kohleaus-stiegs getroffenen Maßnahmen ausgewirkt? (Bitte aufschlüsseln nach Auswir­kung auf Strompreise, Versorgungssicherheit und Beschäftigung)

Bewertungen bzw. Empfehlungen der Expertenkommission sowie des Expertenrats für Klima­fragen gemäß § 54 Absatz 3 KVBG liegen der Landesregierung nicht vor.

  1. Soweit das Expertengremium noch nicht konstituiert ist: Bis wann ist dessen Ein­setzung unter Berücksichtigung der unter den Fragen Nr. 2. und 3. nachgefragten Unabhängigkeit geplant bzw. wann werden die Ergebnisse erwartet?

Expertenkommission und Expertenrat sind konstituiert.

 

MMD18-7776

Beteiligte:
Christian Loose