Kleine Anfrage 3061
des Abgeordneten Christian Loose AfD
Kohleausstieg und was dann – welche Behörden sind bereits angesiedelt?
Der Abschlussbericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, kurz „Kohlekommission“ wurde mit Beschluss vom 26.01.2019 veröffentlicht. Er beinhaltet die Maßnahmen, die die einschlägigen politischen Akteure im Helmstedter Revier, Lausitzer Revier, Rheinischen Revier, Mitteldeutschen Revier und im gesamten Bundesgebiet ergreifen wollen, um den mit dem Kohleausstieg verbundenen Abbau von Arbeitsplätzen zu kompensieren und den damit einher gehenden Strukturwandel zu begleiten. Allein im Rheinischen Revier sind nach Feststellung der Kohlekommission 120.000 Arbeitsplätze betroffen, die es zu ersetzen gilt.1
Die Kohlekommission stellt in ihrem Bericht heraus, dass es sich dabei überwiegend um Arbeitsplätze mit hohem Qualifikationsniveau handelt. Die Entlohnung ist in Relation zu den weiteren Beschäftigten in der Region sowie zu den meisten anderen Branchen deutlich überdurchschnittlich.2
Arbeitsplätze sollen nach dem Bericht der Kommission auch durch die Ansiedlung von Behörden und öffentlichen Einrichtungen entstehen. Die Kommission schreibt dazu: „Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ sieht die Notwendigkeit einer Selbstverpflichtung des Bundes und der Länder, in den kommenden Jahren insbesondere Neugründungen und Erweiterungen von Behörden oder Einrichtungen in den Revieren vorzunehmen. Durch eine Stärkung der Präsenz der öffentlichen Hand in den Revieren, vor allem durch die Verlagerung und den Ausbau von Behördenstandorten in den Revieren, wird das Bekenntnis von Bund und Ländern zur Zukunft der Reviere greifbar. Zudem unterstützen Beschäftigungs- und Kaufkrafteffekte die regionale Entwicklung. Die Kommission hält es für sinnvoll und notwendig, für die Braunkohlereviere klare Zielgrößen für die Zahl der anzusiedelnden Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und der Länder zu definieren. So wäre die Schaffung von insgesamt bis zu 5.000 neuen Arbeitsplätzen durch den Bund bis spätestens 2028 angemessen. Die Vorbereitungen hierzu werden möglichst noch in dieser Legislaturperiode getroffen.“3
Deshalb frage ich die Landesregierung:
- Welche Neugründungen von Behörden sind in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 im Rheinischen Braunkohlerevier erfolgt?
- Welche Neugründungen von Behörden werden in den Jahren 2024 bis 2030 im Rheinischen Braunkohlerevier erfolgen?
- Wie viele Arbeitsplätze sind nach den Antworten zu Frage 1. und 2. dort entstanden und werden voraussichtlich noch entstehen?
- Wie viele dieser Arbeitsplätze nach Antwort zu Frage 3. sind neu, d. h. nicht nur Ergebnis einer Verlagerung von Arbeitsplätzen?
- Welche klare Zielgröße kann die Landesregierung verbindlich nennen für die Zahl der bis zum Jahr 2030 im rheinischen Revier anzusiedelnden Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und der Länder?
Christian Loose
1 Vgl. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/abschlussbericht-kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.pdf? blob=publicationFile&v=1, abgerufen am 17.11.2023.
2 Vgl. ebenda, Seite 52.
3 Vgl. ebenda, Seite 98.
Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 3061 mit Schreiben vom 18. Januar 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
- Welche Neugründungen von Behörden sind in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 im Rheinischen Braunkohlerevier erfolgt?
- Welche Neugründungen von Behörden werden in den Jahren 2024 bis 2030 im Rheinischen Braunkohlerevier erfolgen?
Die Fragen 1-4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: In § 18 des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) ist normiert, dass die Bundesregierung Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und sonstigen Bundeseinrichtungen in den betroffenen Braunkohleregionen einrichten wird. Mit dem Bericht der Bundesregierung zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen bezieht die Bundesregierung gemäß § 26 Absatz 2 bis 4 InvKG jährlich dazu Stellung. Der entsprechende Bericht der Bundesregierung vom 2. November 2022 ist öffentlich zugänglich unter https://www.bundesrat.de/Shared-Docs/beratungsvorgaenge/2022/0501-0600/0586-22.
- Welche klare Zielgröße kann die Landesregierung verbindlich nennen für die Zahl der bis zum Jahr 2030 im Rheinischen Revier anzusiedelnden Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und der Länder?
In § 18 des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) ist normiert, dass die Bundesregierung bis Ende 2028 mindestens 5.000 neue, zusätzliche Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und sonstigen Bundeseinrichtungen in den betroffenen Braunkohleregionen einrichten wird. In § 18 InvKG ist auch festgehalten, dass der Verteilungsschlüssel nach § 3 InvKG als Orientierungsgröße zu berücksichtigen ist. Für das Rheinische Revier ist demnach ein Anteil von 37 % vorgesehen.