Kohleausstieg und was dann – wo bleiben die Gaskraftwerke?

Kleine Anfrage
vom 07.12.2023

Kleine Anfrage 3027

des Abgeordneten Christian Loose AfD

Kohleausstieg und was dann wo bleiben die Gaskraftwerke?

Der Abschlussbericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, kurz „Kohlekommission“ wurde mit Beschluss 26.01.2019 veröffentlicht. Er beinhaltet die Maßnahmen, die die einschlägigen politischen Akteure im Helmstedter Revier, Lausitzer Revier, Rheinischen Revier, Mitteldeutschen Revier und im gesamten Bundesgebiet ergreifen wollen, um den mit dem Kohleausstieg verbundenen Abbau von Arbeitsplätzen zu kompensieren und den damit einhergehenden Strukturwandel zu begleiten. Allein im Rheinischen Revier sind nach Feststellung der Kohlekommission 120.000 Arbeitsplätze betroffen, die es zu ersetzen gilt.1

Die Kohlekommission empfiehlt u. a. als Maßnahme die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für neue Gaskraftwerke. Sie schreibt: „Die Kommission empfiehlt deshalb, Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsprozessen zur Errichtung neuer Gaskraftwerke insbesondere an bestehenden Kohlekraftwerksstandorten zu prüfen“, und unterstreicht deren Notwendigkeit mit dem Hinweis: „Ein Rückgang der Kohlekapazitäten bringt zudem Herausforderungen für die Systemstabilität mit sich. Insbesondere für die Bereitstellung von Kurzschlussleistung und Momentanreserve leisten Kohlekraftwerke bislang einen großen Beitrag (vgl. Kapitel 3.2.4). Die Netzstabilität und -sicherheit sind für die Volkswirtschaft so wichtig, dass generell das Vorsorgeprinzip gelten muss. Dazu kommt, dass Systemsicherheit im Bereich der Stromnetze als Teil der Versorgungssicherheit auch vor lokalen und regionalen Herausforderungen steht. Das heißt: Selbst wenn national (und unter Berücksichtigung verfügbarer gesicherter Leistung in Nachbarländern) ausreichend gesicherte Leistung zur Verfügung steht, kann aufgrund von Netzengpässen ein regionales Problem für die Versorgungsicherheit entstehen. Systemsicherheit,  Netzstabilität  und Schwarzstartfähigkeit müssen jederzeit in vollem Umfang gewährleistet sein.“2

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. An welchen Standorten in NRW sind neue Gaskraftwerke geplant? (bitte unter Nennung der geplanten Kapazität und des geplanten Baubeginns)?
  2. Wann werden die gemäß Frage 1 geplanten Kraftwerke ans Netz gehen? (Beginn des kommerziellen Betriebs)?
  3. Wer sind die Betreiber dieser Gaskraftwerke?
  4. Wie hoch ist der Betrag an Steuermitteln, mit dem die Landesregierung den Steuerzahler an der Finanzierung und dem dauerhaften Betrieb der Gaskraftwerke beteiligt? (bitte nach Investitionszuschuss und Zuschuss für einen dauerhaften Betrieb trennen)?
  5. Welche dieser Kraftwerke werden schwarzstartfähig sein?

Christian Loose

 

MMD18-7257

 

1 Vgl. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/abschlussbericht-kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.pdf?__blob=publicationFile&v=1, Seite 77, abgerufen am 17.11.2023.

2 Vgl. ebenda, Seite 68.


Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 3027 mit Schreiben vom 15. Januar 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. An welchen Standorten in NRW sind neue Gaskraftwerke geplant? (bitte unter Nennung der geplanten Kapazität und des geplanten Baubeginns)

Grundsätzlich eignen sich vor allem bestehende Kraftwerksstandorte nach dem Kohleausstieg für eine energiewirtschaftliche Weiternutzung. Ein besonderer Fokus der Landesregierung liegt dabei auf dem Rheinischen Revier. Investitionen in Kraftwerke erfolgen von Unternehmen. Folgende Informationen hinsichtlich Kraftwerksplanung liegen vor:

RWE:

RWE hat zugesagt im Rahmen der Vereinbarung zum vorgezogenen Braunkohleausstieg insgesamt 3 GW wasserstofffähige Gaskraftwerke im Rheinischen Revier zu errichten. Konkrete Planungen liegen für den Kraftwerkstandort in Weisweiler bereits vor, wo eine 800 MW GuD-Anlage errichtet werden soll.

Darüber hinaus ist ein neues Kraftwerksprojekt am Standort Voerde geplant mit einer Leistung von bis zu 900 MW.

Uniper:

Uniper Kraftwerke GmbH wird in Kürze eine GuD-Anlage in Scholven in Betrieb nehmen (140

MW Leistung). Weitere Projekte sind derzeit nicht bekannt.

Trianel:

Trianel plant am Standort Hamm-Uentrop des Trianel Gaskraftwerks Hamm den Bau einer

neuen GuD-Anlage mit bis zu 500 MW Leistung.

Steag:

Steag entwickelt am Standort in Bergkamen ein H2-ready-Gaskraftwerk. Die geplante Leistung

ist nicht bekannt.

  1. Wann werden die gemäß Frage 1 geplanten Kraftwerke ans Netz gehen? (Beginn des kommerziellen Betriebs)?

Wann die Projekte umgesetzt werden und die Anlagen in Betrieb gehen, hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere hinsichtlich der Rahmenbedingungen und der Verabschiedung der Kraftwerksstrategie des Bundes.

  1. Wer sind die Betreiber dieser Gaskraftwerke?
    Siehe Antwort zu Frage 1.
  2. Wie hoch ist der Betrag an Steuermitteln, mit dem die Landesregierung den Steuerzahler an der Finanzierung und dem dauerhaften Betrieb der Gaskraftwerke beteiligt? (bitte nach Investitionszuschuss und Zuschuss für einen dauerhaften Betrieb trennen)?

Es ist nicht beabsichtigt, dass die Landesregierung Steuermittel für den Bau von Kraftwerken in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellt.

  1. Welche dieser Kraftwerke werden schwarzstartfähig?

Da derzeit noch keine konkreten Anlagen in Planung sind, liegen hierzu keine Informationen vor.

 

MMD18-7784

Beteiligte:
Christian Loose