Kohleausstieg und was dann – wo bleiben die notwendigen Speicher? – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 15.02.2024

Kleine Anfrage 3326

des Abgeordneten Christian Loose AfD

Kohleausstieg und was dann wo bleiben die notwendigen Speicher? Nachfrage

Die Antwort der Landesregierung vom 19.01.2024, Drucksache 18/7822, auf unsere Kleine Anfrage vom 06.12.2023, Drucksache 18/7256 wirft weitere Fragen auf.

Die Landesregierung führt in ihrer Antwort zu Frage 3 aus, „Speicher haben eine effizienzsteigernde und netzstabilisierende Wirkung, aber generell keine relevante Rolle bei der Kompensation von Dunkelflauten. Dafür sind auch zukünftig flexibel einsetzbare Kraftwerke vorgesehen“, und legt dieser Antwort einen wöchentlichen Strombedarf von 3 Terawattstunden in Nordrhein-Westfalen zugrunde.

Die Herstellung und Bereitstellung von 3 Terawattstunden Strom innerhalb einer Woche bedarf einer Kraftwerksleistung von 18 Gigawatt, wobei diese Leistung 24 Stunden am Tag über 7 Tage hinweg erzeugt werden müsste.

Die aktuell veröffentlichte Kraftwerksstrategie der Bundesregierung sieht „neue Kraftwerkskapazitäten im Umfang von bis zu viermal 2,5 Gigawatt wasserstofffähige Gaskraftwerke“ vor.1

In der Drucksache 18/7784 vom 17.01.2024 – Beantwortung unserer Kleinen Anfrage 18/7257 vom 06.12.2023 – führt die Landesregierung in der Antwort zu Frage 1 aus, dass derzeit neue Gaskraftwerke mit einer Leistung von rund 5 Gigawatt in Planung sind.

Deshalb frage ich die Landesregierung ergänzend:

  1. Welches Speichervolumen erachtet die Landesregierung als notwendig, um die gewünschte „effizienzsteigernde und netzstabilisierende Wirkung“ zu sichern?
  2. Wie will die Landesregierung die Leistungsdifferenz zwischen der benötigten Leistung von rund 18 Gigawatt und den geplanten 5 Gigawatt schließen?
  3. Wie soll vor dem Hintergrund der bekannten Genehmigungs-, Ausschreibungs- und Bauzeiten gewährleistet werden, dass die benötigten flexibel einsetzbaren Kraftwerke bis zum Jahr 2030 in Betrieb sind?
  4. Wie hoch werden die Kosten für den notwendigen Kraftwerksausbau bzw. Kraftwerksbetrieb sein?
  5. Wer wird diese Kosten zu tragen haben?

Christian Loose

 

MMD18-8034

 

1 Vgl. https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/bundesregierung-einigt-sich-auf-kraftwerkstrategie-19497557.html, abgerufen am 05.02.2024.


Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 3326 mit Schreiben vom 3. April 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

Die Antwort der Landesregierung vom 19.01.2024, Drucksache 18/7822, auf unsere Kleine Anfrage vom 06.12.2023, Drucksache 18/7256 wirft weitere Fragen auf.

Die Landesregierung führt in ihrer Antwort zu Frage 3 aus, „Speicher haben eine effizienzstei-gernde und netzstabilisierende Wirkung, aber generell keine relevante Rolle bei der Kompen­sation von Dunkelflauten. Dafür sind auch zukünftig flexibel einsetzbare Kraftwerke vorgese­hen“, und legt dieser Antwort einen wöchentlichen Strombedarf von 3 Terawattstunden in Nordrhein-Westfalen zugrunde.

Die Herstellung und Bereitstellung von 3 Terawattstunden Strom innerhalb einer Woche bedarf einer Kraftwerksleistung von 18 Gigawatt, wobei diese Leistung 24 Stunden am Tag über 7 Tage hinweg erzeugt werden müsste.

Die aktuell veröffentlichte Kraftwerksstrategie der Bundesregierung sieht „neue Kraftwerkska­pazitäten im Umfang von bis zu viermal 2,5 Gigawatt wasserstofffähige Gaskraftwerke“ vor.2

In der Drucksache 18/7784 vom 17.01.2024 – Beantwortung unserer Kleinen Anfrage 18/7257 vom 06.12.2023 – führt die Landesregierung in der Antwort zu Frage 1 aus, dass derzeit neue Gaskraftwerke mit einer Leistung von rund 5 Gigawatt in Planung sind.

 

MMD18-8676

 

2 Vgl. https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/bundesregierung-einigt-sich-auf-kraftwerkstrategie-19497557.html, abgerufen am 05.02.2024.

Beteiligte:
Christian Loose