Kleine Anfrage 4823
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Kommunen am Limit – anhaltende Zuweisungen von Asylbewerbern treffen auf einen leergefegten Wohnungsmarkt
Wie aus einem Bericht der Westfalenpost hervorgeht, erklärt sich jede fünfte Kommune im Zuge der Aufnahme von Asylsuchenden als überlastet.1 „Die Kommunen sind schon jetzt am Limit. Der Bund muss auch die verabredeten Schritte schneller in die Tat umsetzen, um die unkontrollierte Zuwanderung nachhaltig zu senken. Sonst droht die Solidarität mit Geflüchteten zu kippen“, warnte der Landrat des Kreises Warendorf, Dr. Olaf Gericke, bereits im Juni.2
Die Welt berichtete schließlich am 28.11.2024, dass sich jede dritte Kommune wegen Flüchtlingsaufnahme im „Krisenmodus“ sieht. Fünf Prozent der Kommunen gaben in einer Umfrage an, sie seien „im Notfallmodus“, also überlastet bei der Versorgung mit Wohnraum. Gut ein Drittel (34,6 Prozent) sieht sich am Limit und damit im Krisenmodus.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie oft mussten im Jahr 2023 sowie bisher im Jahr 2024 Kommunen melden, dass ihre Unterbringungskapazitäten erschöpft sind und sie in der Folge temporär keine weiteren Personen mehr aufnehmen können? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1607 einzeln listen)
- Um welche Kommunen handelte es sich dabei? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1607 einzeln listen)
- Über welchen Zeitraum waren die betroffenen Kommunen jeweils nicht in der Lage, weitere Personen aufzunehmen? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1607 einzeln listen)
- Welche Kommunen in NRW haben sich im Jahr 2023 sowie bisher im Jahr 2024 aufgrund einer angezeigten Überlastung bei der Unterbringung von Asylsuchenden mit einem schriftlichen Hilferuf an die Landesregierung gewandt? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1427 einzeln listen)
- Wie begegnet die Landesregierung der Problematik, dass eine gesteigerte Nachfrage nach günstigem Wohnraum durch unterschiedliche Gruppen (zusätzlich zu Asylbewerbern u. a. Familien, Senioren, Studenten) zu einer Verknappung des Marktes sowie steigenden Mieten führt?
Enxhi Seli-Zacharias
2 Vgl. https://www.lkt-nrw.de/aktuelles-und-presse/alle-meldungen/landraetekonferenz-in-berlin-2024/
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 4823 mit Schreiben vom 24. Januar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.
- Wie oft mussten im Jahr 2023 sowie bisher im Jahr 2024 Kommunen melden, dass ihre Unterbringungskapazitäten erschöpft sind und sie in der Folge temporär keine weiteren Personen mehr aufnehmen können? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1607 einzeln listen)
- Um welche Kommunen handelte es sich dabei? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1607 einzeln listen)
Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Insgesamt wurde sich in 233 Fällen an die Bezirksregierung Arnsberg gewandt, um eine Zuweisungspause zu vereinbaren. Nachfolgend befindet sich eine Auflistung der Kommunen, die sich an die Bezirksregierung Arnsberg gewandt haben:
Ahaus
Aldenhoven
Alpen
Alsdorf
Bad Laasphe
Bad Münstereifel
Baesweiler
Blankenheim
Bocholt
Bochum
Borchen
Borgentreich
Breckerfeld
Brüggen
Burscheid
Dörentrup
Drolshagen
Elsdorf
Engelskirchen
Erkrath
Erndtebrück
Eschweiler
Finnentrop
Frechen
Geilenkirchen
Geldern
Goch
Grefrath
Grevenbroich
Haan
Hallenberg
Haltern
Harsewinkel
Hattingen
Heiligenhaus
Hennef
Herzogenrath
Hopsten
Isselburg
Issum
Jülich
Kaarst
Kall
Kalletal
Kamp-Lintfort
Kempen
Korschenbroich
Krefeld
Kürten
Laer
Langerwehe
Leichlingen
Leopoldshöhe
Lichtenau
Lindlar
Lohmar
Lüdenscheid
Marienheide
Meerbusch
Menden
Möhnesee
Monheim
Monschau
Nachrodt-Wiblingwerde
Nettersheim
Nideggen
Niederkrüchten
Niederzier
Odenthal
Oer-Erkenschwick
Olfen
Olpe
Overath
Petershagen
Plettenberg
Radevormwald
Ratingen
Rheda-Wiedenbrück
Rheurdt
Rödinghausen
Roetgen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Schermbeck
Schlangen
Schmallenberg
Senden
Sendenhorst
Simmerath
Stolberg
Swisttal
Tecklenburg
Titz
Tönisvorst
Übach-Palenberg
Velbert
Vettweiß
Voerde
Wachtberg
Wachtendonk
Warendorf
Weeze
Westerkappeln
Wülfrath
Xanten
Zülpich
- Über welchen Zeitraum waren die betroffenen Kommunen jeweils nicht in der Lage, weitere Personen aufzunehmen? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1607 einzeln listen)
Die Zuweisungspause wurde jeweils individuell abgestimmt, teilweise war es nur eine Woche, teilweise mehrere.
- Welche Kommunen in NRW haben sich im Jahr 2023 sowie bisher im Jahr 2024 aufgrund einer angezeigten Überlastung bei der Unterbringung von Asylsuchenden mit einem schriftlichen Hilferuf an die Landesregierung gewandt? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1427 einzeln listen)
An das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration haben sich folgende Kommunen und Kreise gewandt:
Dormagen
Everswinkel
Grevenbroich
Hamminkeln
Hattingen
Inden
Jüchen
Kaarst
Korschenbroich
Kreis Minden-Lübbecke
Kreis Viersen
Lohmar
Meerbusch
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Neuss
Niederzier
Odenthal
Rommerskirchen
Rösrath
Sprockhövel
Titz
Weeze
- Wie begegnet die Landesregierung der Problematik, dass eine gesteigerte Nachfrage nach günstigem Wohnraum durch unterschiedliche Gruppen (zusätzlich zu Asylbewerbern u. a. Familien, Senioren, Studenten) zu einer Verknappung des Marktes sowie steigenden Mieten führt?
In den vergangenen 15 Jahren hat sich das verfügbare Angebot bezahlbarer Wohnungen in vielen Regionen des Landes aus unterschiedlichen Gründen verknappt. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die öffentliche Wohnraumförderung daher in den letzten Jahren ausgeweitet und die Vorschriften modernisiert. Ein weiterer zentraler Faktor ist die Verlässlichkeit der Förderung: Bis 2027 stehen für die öffentliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen 10,5 Milliarden Euro zu attraktiven Konditionen zur Verfügung. Das schafft finanzielle Planungssicherheit für Investierende, die ihrer sozialen Verantwortung in unserer Gesellschaft nachkommen.
Das Förderergebnis des Jahres 2023 und die anhaltend hohe Zahl der Förderanträge im Jahr 2024 beweisen: Der Landesregierung ist es damit gelungen, wichtige Investitionsanreize zu setzen und dafür zu sorgen, dass trotz der aktuell schwierigen baukonjunkturellen Lage weiterhin preisgünstiger Wohnraum für Menschen mit kleinen bis mittleren Einkommen entsteht. Davon profitieren alle Haushalte, die die Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins erfüllen. Zu diesen gehören auch Schutzsuchende, deren aufenthaltsrechtlicher Status zu einem rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland für noch mindestens 1 Jahr berechtigt.