Kommunen am Limit – anhaltende Zuweisungen von Asylbewerbern treffen auf einen leergefegten Wohnungsmarkt

Kleine Anfrage
vom 04.12.2024

Kleine Anfrage 4823

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Kommunen am Limit anhaltende Zuweisungen von Asylbewerbern treffen auf einen leergefegten Wohnungsmarkt

Wie aus einem Bericht der Westfalenpost hervorgeht, erklärt sich jede fünfte Kommune im Zuge der Aufnahme von Asylsuchenden als überlastet.1 „Die Kommunen sind schon jetzt am Limit. Der Bund muss auch die verabredeten Schritte schneller in die Tat umsetzen, um die unkontrollierte Zuwanderung nachhaltig zu senken. Sonst droht die Solidarität mit Geflüchteten zu kippen“, warnte der Landrat des Kreises Warendorf, Dr. Olaf Gericke, bereits im Juni.2

Die Welt berichtete schließlich am 28.11.2024, dass sich jede dritte Kommune wegen Flüchtlingsaufnahme im „Krisenmodus“ sieht. Fünf Prozent der Kommunen gaben in einer Umfrage an, sie seien „im Notfallmodus“, also überlastet bei der Versorgung mit Wohnraum. Gut ein Drittel (34,6 Prozent) sieht sich am Limit und damit im Krisenmodus.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie oft mussten im Jahr 2023 sowie bisher im Jahr 2024 Kommunen melden, dass ihre Unterbringungskapazitäten erschöpft sind und sie in der Folge temporär keine weiteren Personen mehr aufnehmen können? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1607 einzeln listen)
  2. Um welche Kommunen handelte es sich dabei? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1607 einzeln listen)
  3. Über welchen Zeitraum waren die betroffenen Kommunen jeweils nicht in der Lage, weitere Personen aufzunehmen? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1607 einzeln listen)
  4. Welche Kommunen in NRW haben sich im Jahr 2023 sowie bisher im Jahr 2024 aufgrund einer angezeigten Überlastung bei der Unterbringung von Asylsuchenden mit einem schriftlichen Hilferuf an die Landesregierung gewandt? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1427 einzeln listen)
  5. Wie begegnet die Landesregierung der Problematik, dass eine gesteigerte Nachfrage nach günstigem Wohnraum durch unterschiedliche Gruppen (zusätzlich zu Asylbewerbern u. a. Familien, Senioren, Studenten) zu einer Verknappung des Marktes sowie steigenden Mieten führt?

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-11844

 

1 Vgl. https://www.wp.de/sauer-und-siegerland/article406921523/fluechtlinge-jede-fuenfte-kommune-erklaert-sich-fuer-ueberlastet.html

2 Vgl. https://www.lkt-nrw.de/aktuelles-und-presse/alle-meldungen/landraetekonferenz-in-berlin-2024/

3 Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article254701332/Studie-Jede-dritte-Kommune-sieht-sich-wegen-Fluechtlingsaufnahme-im-Krisenmodus.html?cid=socialmedia.email.sharebutton


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 4823 mit Schreiben vom 24. Januar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwor­tet.

  1. Wie oft mussten im Jahr 2023 sowie bisher im Jahr 2024 Kommunen melden, dass ihre Unterbringungskapazitäten erschöpft sind und sie in der Folge temporär keine weiteren Personen mehr aufnehmen können? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1607 einzeln listen)
  2. Um welche Kommunen handelte es sich dabei? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1607 einzeln listen)

Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Insgesamt wurde sich in 233 Fällen an die Bezirksregierung Arnsberg gewandt, um eine Zu­weisungspause zu vereinbaren. Nachfolgend befindet sich eine Auflistung der Kommunen, die sich an die Bezirksregierung Arnsberg gewandt haben:

Ahaus

Aldenhoven

Alpen

Alsdorf

Bad Laasphe

Bad Münstereifel

Baesweiler

Blankenheim

Bocholt

Bochum

Borchen

Borgentreich

Breckerfeld

Brüggen

Burscheid

Dörentrup

Drolshagen

Elsdorf

Engelskirchen

Erkrath

Erndtebrück

Eschweiler

Finnentrop

Frechen

Geilenkirchen

Geldern

Goch

Grefrath

Grevenbroich

Haan

Hallenberg

Haltern

Harsewinkel

Hattingen

Heiligenhaus

Hennef

Herzogenrath

Hopsten

Isselburg

Issum

Jülich

Kaarst

Kall

Kalletal

Kamp-Lintfort

Kempen

Korschenbroich

Krefeld

Kürten

Laer

Langerwehe

Leichlingen

Leopoldshöhe

Lichtenau

Lindlar

Lohmar

Lüdenscheid

Marienheide

Meerbusch

Menden

Möhnesee

Monheim

Monschau

Nachrodt-Wiblingwerde

Nettersheim

Nideggen

Niederkrüchten

Niederzier

Odenthal

Oer-Erkenschwick

Olfen

Olpe

Overath

Petershagen

Plettenberg

Radevormwald

Ratingen

Rheda-Wiedenbrück

Rheurdt

Rödinghausen

Roetgen

Rommerskirchen

Rosendahl

Rösrath

Ruppichteroth

Schermbeck

Schlangen

Schmallenberg

Senden

Sendenhorst

Simmerath

Stolberg

Swisttal

Tecklenburg

Titz

Tönisvorst

Übach-Palenberg

Velbert

Vettweiß

Voerde

Wachtberg

Wachtendonk

Warendorf

Weeze

Westerkappeln

Wülfrath

Xanten

Zülpich

  1. Über welchen Zeitraum waren die betroffenen Kommunen jeweils nicht in der Lage, weitere Personen aufzunehmen? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1607 einzeln listen)

Die Zuweisungspause wurde jeweils individuell abgestimmt, teilweise war es nur eine Woche, teilweise mehrere.

  1. Welche Kommunen in NRW haben sich im Jahr 2023 sowie bisher im Jahr 2024 aufgrund einer angezeigten Überlastung bei der Unterbringung von Asylsuchen­den mit einem schriftlichen Hilferuf an die Landesregierung gewandt? (Bitte ana­log zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1427 einzeln listen)

An das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration haben sich folgende Kommunen und Kreise gewandt:

Dormagen

Everswinkel

Grevenbroich

Hamminkeln

Hattingen

Inden

Jüchen

Kaarst

Korschenbroich

Kreis Minden-Lübbecke

Kreis Viersen

Lohmar

Meerbusch

Nachrodt-Wiblingwerde

Netphen

Neuss

Niederzier

Odenthal

Rommerskirchen

Rösrath

Sprockhövel

Titz

Weeze

  1. Wie begegnet die Landesregierung der Problematik, dass eine gesteigerte Nachfrage nach günstigem Wohnraum durch unterschiedliche Gruppen (zusätzlich zu Asylbewerbern u. a. Familien, Senioren, Studenten) zu einer Verknappung des Marktes sowie steigenden Mieten führt?

In den vergangenen 15 Jahren hat sich das verfügbare Angebot bezahlbarer Wohnungen in vielen Regionen des Landes aus unterschiedlichen Gründen verknappt. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die öffentliche Wohnraumförderung daher in den letzten Jahren ausgeweitet und die Vorschriften modernisiert. Ein weiterer zentraler Faktor ist die Verlässlichkeit der Förderung: Bis 2027 stehen für die öffentliche Wohnraumför­derung in Nordrhein-Westfalen 10,5 Milliarden Euro zu attraktiven Konditionen zur Verfügung. Das schafft finanzielle Planungssicherheit für Investierende, die ihrer sozialen Verantwortung in unserer Gesellschaft nachkommen.

Das Förderergebnis des Jahres 2023 und die anhaltend hohe Zahl der Förderanträge im Jahr 2024 beweisen: Der Landesregierung ist es damit gelungen, wichtige Investitionsanreize zu setzen und dafür zu sorgen, dass trotz der aktuell schwierigen baukonjunkturellen Lage wei­terhin preisgünstiger Wohnraum für Menschen mit kleinen bis mittleren Einkommen entsteht. Davon profitieren alle Haushalte, die die Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnbe­rechtigungsscheins erfüllen. Zu diesen gehören auch Schutzsuchende, deren aufenthalts­rechtlicher Status zu einem rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland für noch mindestens 1 Jahr berechtigt.

 

MMD18-12626