Kleine Anfrage 1607
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 29.03.2023
Kommunen am Limit – Überspannte Unterbringungssituation trifft auf gesinnungsethische Migrationspolitik
Wie dem Sachstandsbericht staatliches Asylsystem für das vierte Quartal 2022 zu entnehmen ist, gibt es Fälle, in denen Kommunen aus Kapazitätsgründen ihrer Unterbringungspflicht temporär nicht nachkommen können. In diesen Fällen übernimmt das Land vorübergehend, unter Nutzung der Landeseinrichtungen, die Aufnahme dieser Personen. Die Personen werden dann zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend der FlüAG-Erfüllungsquote den Kommunen zugewiesen.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie oft mussten im Jahr 2022 Kommunen melden, dass ihre Unterbringungskapazitäten erschöpft sind und sie in der Folge temporär keine weiteren Personen mehr aufnehmen können?
- Wie oft mussten bisher im Jahr 2023 Kommunen melden, dass ihre Unterbringungskapazitäten erschöpft sind und sie in der Folge temporär keine weiteren Personen mehr aufnehmen können?
- Um welche Kommunen handelte es sich in den unter Frage 1 und 2 erfragten Fällen? (Bitte einzeln benennen)
- Über welchen Zeitraum waren die betroffenen Kommunen jeweils nicht in der Lage, weitere Personen aufzunehmen? (Bitte einzeln aufführen)
- In welchem Umfang (in %) sind die Unterbringungskapazitäten in den unter Frage 1 und 2 erfragten Kommunen aktuell erschöpft?
Enxhi Seli-Zacharias
1 Vgl. Lt.-Vorlage 18/954; S. 2
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1607 mit Schreiben vom 26. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.
- Wie oft mussten im Jahr 2022 Kommunen melden, dass ihre Unterbringungskapazitäten erschöpft sind und sie in der Folge temporär keine weiteren Personen mehr aufnehmen können?
Im Jahr 2022 haben sich 159 Kommunen mit einer sog. Überlastungszeige an die Bezirksregierung Arnsberg gewandt, darunter 18 Kommunen, die durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 noch in ihren Aufnahme- und Unterbringungsmöglichkeiten eingeschränkt waren. Hiervon wurde mit 112 dieser Kommunen ein temporärer Zuweisungsstopp, teilweise auch mehrfach, vereinbart.
- Wie oft mussten bisher im Jahr 2023 Kommunen melden, dass ihre Unterbringungskapazitäten erschöpft sind und sie in der Folge temporär keine weiteren Personen mehr aufnehmen können?
Im Jahr 2023 haben bislang (Stand 30.03.2023) zehn Kommunen bei der Bezirksregierung Arnsberg eine sog. Überlastungsanzeige gestellt. Hiervon wurde mit acht Kommunen ein temporärer Zuweisungsstopp vereinbart.
- Um welche Kommunen handelte es sich in den unter Frage 1 und 2 erfragten Fällen? (Bitte einzeln benennen)
- Über welchen Zeitraum waren die betroffenen Kommunen jeweils nicht in der Lage, weitere Personen aufzunehmen? (Bitte einzeln aufführen)
Die Fragen 3 und 4 werden im Sachzusammenhang beantwortet. Es wird auf die beigefügten Anlagen 1 und 2 verwiesen.
- In welchem Umfang (in %) sind die Unterbringungskapazitäten in den unter Frage 1 und 2 erfragten Kommunen aktuell erschöpft?
Die Landesregierung führt keine Statistik über die Anzahl der in den Kommunen vorhandenen und davon belegten Unterbringungsplätze. Gemäß § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW sind die Gemeinden verpflichtet, ausländische Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen. Sofern Gemeinden ihrer Aufnahme- und Unterbringungsverpflichtung temporär nicht nachkommen können, können sie bei der Bezirksregierung Arnsberg als für die Zuweisung zuständige Stelle eine sog. Überlastungsanzeige stellen.
Die Bezirksregierung Arnsberg erörtert mit den Gemeinden Lösungsmöglichkeiten. Diese bestehen im Wesentlichen in einer temporären Zuweisungspause, der temporären Begrenzung der zuzuweisenden Personenzahl oder der Festlegung der Zuweisung von definierten Personenkreisen in Abhängigkeit von den konkreten Unterbringungsmöglichkeiten.