Kommunikation des Ministeriums für Flucht und Integration – Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2817 zur Zentralen Unterbringungs¬einrichtung (ZUE) in Dortmund-Oespel

Kleine Anfrage
vom 12.12.2023

Kleine Anfrage 3070

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Kommunikation des Ministeriums für Flucht und Integration – Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2817 zur Zentralen Unterbringungs­einrichtung (ZUE) in Dortmund-Oespel

Wie einer Pressemeldung vom 24.10.2023 zu entnehmen ist, wurde auch in Dortmund-Oespel ein Hotel zur Nutzung als ZUE angemietet. In der Meldung heißt es:

„Die dafür erforderlichen vertragsrechtlichen Vereinbarungen mit dem Eigentümer und die erforderlichen rechtlichen Absprachen mit der Stadt Dortmund sowie dem Fachministerium in Düsseldorf seien demnach bereits abgeschlossen.“1

Im Rahmen der Kleinen Anfrage 2817 wollten wir erfahren, in welcher Form die direkt betroffenen Anwohner in den Entscheidungsprozess eingebunden wurden. Die Landesregierung verwies in ihrer Antwort auf eine Informationsveranstaltung am 15.11.2023. Folgt man den zitierten Informationen aus der genannten Pressemeldung, fand diese Informationsveranstaltung somit zu einem Zeitpunkt statt, als die Vertragsverhandlungen längst abgeschlossen waren. Anders ausgedrückt, wurden die Bürger erneut vor vollendete Tatsachen gestellt, gnädigerweise aber immerhin im Nachgang noch informiert.

Wenn sich der Bürger die berechtigte Frage nach den Kosten im Zusammenhang mit der Anmietung des Hotels stellt, wird er auch hierbei enttäuscht. Auch in diesem Zusammenhang mangelt es dem zuständigen Ministerium an der notwendigen Transparenz.

So fragten wir im Rahmen der Kleinen Anfrage 2817:

  1. Wie hoch sind die monatlichen Mietkosten innerhalb der geplanten Nutzungsdauer von 5 Jahren?
  2. Welche weiteren Kosten fallen voraussichtlich monatlich im Zusammenhang mit der neuen Einrichtung an? (Bitte möglichst differenziert listen)
  3. Inwiefern ist es vertraglich vorgesehen, dass das Land nach dem Ende der vorgesehenen Nutzungsdauer die Kosten einer etwaigen Sanierung des Hotels übernimmt?

In allen drei Fällen wurde uns und somit auch dem Bürger eine transparente Antwort verweigert. Begründet wird dies stets mit angeblichen „wettbewerblichen Gründen“.

Der Bürger wird folglich zunächst vor vollendete Tatsachen gestellt und anschließend über die Kosten, die er als Steuerzahler zu tragen hat, nicht aufgeklärt.

Wie uns von Seiten der Bezirksregierung Arnsberg mittleiweile mitgeteilt wurde, sollen sich die Mietkosten auf 250.000 Euro pro Monat bzw. 3 Mio. Euro pro Jahr belaufen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wann fand die erste Kontaktaufnahme zwischen dem Eigentümer des Hotels in Dortmund-Oespel und der Landesregierung bzw. der zuständigen Bezirksregierung statt? (Bitte das Datum benennen)
  2. Wann wurden die vertragsrechtlichen Vereinbarungen mit dem Eigentümer abgeschlossen? (Bitte das Datum benennen)
  3. Warum werden Bürger im Zuge des Ausbaus der ZUE-Infrastruktur nur noch informiert, wenn die Entscheidung für einen Standort bereits gefallen ist und die Verträge bereits unterschrieben sind?
  4. Welchen Sinn ergeben Informationsveranstaltungen, wenn die betroffenen Anwohner nicht aktiv in den Entscheidungs- und Planungsprozess eingebunden werden sollen, wie beispielsweise im Zuge von Planfeststellungsverfahren?
  5. Welche monatlichen Kosten ergeben sich jeweils durchschnittlich pro untergebrachter Person in den Landeseinrichtungen (EAE, ZUE,NU) u.a. für die Versorgungs-, Verpflegungs- und Sicherheitsdienstleister? (Bitte differenziert nach den verschiedenen Dienstleistungen/Kostenbestandteilen einen ungefähren Mittelwert pro untergebrachter Person berechnen)2

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-7387

 

1 Vgl. Dortmund: Unterkunft für 400 Flüchtlinge im IBIS Hotel geplant (t-online.de)  Datum des Originals: 11.12.2023/Ausgegeben: 12.12.2023

2 Hierbei sprechen keine „wettbewerblichen Gründe“ gegen eine Beantwortung, da sich keine Rückschlüsse auf einzelne Einrichtungen schließen lassen.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3070 mit Schreiben vom 12. Januar 2024 namens der Landesregierung beant­wortet.

  1. Wann fand die erste Kontaktaufnahme zwischen dem Eigentümer des Hotels in Dortmund-Oespel und der Landesregierung bzw. der zuständigen Bezirksregie­rung statt? (Bitte das Datum benennen)

Die erste Kontaktaufnahme zwischen dem Vermieter und der Bezirksregierung Arnsberg fand am 25.11.2022 statt.

  1. Wann wurden die vertragsrechtlichen Vereinbarungen mit dem Eigentümer abge­schlossen? (Bitte das Datum benennen)

Am 19.10.2023.

  1. Warum werden Bürger im Zuge des Ausbaus der ZUE-Infrastruktur nur noch infor­miert, wenn die Entscheidung für einen Standort bereits gefallen ist und die Ver­träge bereits unterschrieben sind?
  2. Welchen Sinn ergeben Informationsveranstaltungen, wenn die betroffenen An­wohner nicht aktiv in den Entscheidungs- und Planungsprozess eingebunden wer­den sollen, wie beispielsweise im Zuge von Planfeststellungsverfahren?

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Bei der Unterbringung von Geflüchteten handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Auf­gabe, welcher sich das Land Nordrhein-Westfalen und die Kommunen gleichermaßen stellen müssen. Im Verfahrensablauf ist es daher in aller Regel sinnvoll, zunächst den Kontakt mit der Kommune und den Kommunalvertretungen zu suchen, offene Fragen zu klären und nach Mög­lichkeit einen Konsens über die Eckpunkte des Betriebs der Landeseinrichtung zu finden. Auf dieser Basis kann den Bürgerinnen und Bürgern ein realistisches Bild von der geplanten Ein­richtung vermittelt werden und Fragen zu den Auswirkungen vor Ort können beantwortet wer­den. Der jeweilige Zeitpunkt wird dabei in enger Abstimmung zwischen dem zuständigen Mi­nisterium, der Bezirksregierung sowie der jeweiligen Kommune entschieden.

Informationsveranstaltungen dienen der Information der Bürgerinnen und Bürger. Bei diesen besteht die Möglichkeit, auf Fragen und Anregungen sowie etwaige Sorgen der Bürgerinnen und Bürger einzugehen.

Die entsprechenden Kommunalvertretungen, welche die Bürgerinnen und Bürger vertreten, werden somit frühzeitig beteiligt. Auch im Planfeststellungsverfahren gehen der Öffentlichkeits­beteiligung im Übrigen in aller Regel umfangreiche behördliche Abstimmungen voraus.

  1. Welche monatlichen Kosten ergeben sich jeweils durchschnittlich pro unterge­brachter Person in den Landeseinrichtungen (EAE, ZUE, NU) u.a. für die Versor-gungs-, Verpflegungs- und Sicherheitsdienstleister? (Bitte differenziert nach den verschiedenen Dienstleistungen/Kostenbestandteilen einen ungefähren Mittelwert pro untergebrachter Person berechnen)

Hierzu wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 2085 – Drucksache 18/5277 verwiesen.

Die Kosten für die Verpflegung der in den Landesunterkünften untergebrachten Personen sind im Haushaltsansatz bei Kapitel 07 090 Titel 547 10 gemeinsam mit den Kosten für Sicherheits-und Betreuungsdienstleistungen enthalten; eine separate Erhebung ist nicht möglich.

 

MMD18-7715