Kompatibilität islamischer Konventionen

Kleine Anfrage
vom 21.06.2018

Kleine Anfrage 1188des Abgeordneten Dr. Christian Blex vom 21.06.2018

 

Kompatibilität islamischer Konventionen

Seit der illegalen Grenzöffnung 2015 ist die Problematik der Einwanderung aus kulturfremden und in erster Linie islamisch geprägten Regionen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Neben den bekannten sexuellen Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln kommt es immer wieder zu Messer-Attacken1 und Vergewaltigungen durch Migranten aus islamischen Herkunftsländern. Christian Walburg, Kriminologe an der Universität Münster sagte der Süddeutschen Zeitung gegenüber: „Besonders bei Taten aus Gruppen heraus und im öffentlichen Raum sind Flüchtlinge überproportional vertreten […]. [Dabei] richte sich die sexuelle Gewalt tatsächlich häufiger gegen einheimische Frauen.“

Die Ethnologin und Leiterin des Forschungszentrums Globaler Islam an der Frankfurter Goethe-Universität Susanne Schröter stellte nach dem Fall der getöteten Susanna aus Mainz fest, dass es sich nicht länger um Einzelfälle handele. Auch weniger gewalttätige Handlungen, wie beispielsweise die Verweigerung eines Handschlags durch einen Muslim einer Frau gegenüber, erregen immer wieder öffentliche Empörung. Der Kriminalwissenschaftler Christian Pfeiffer veröffentlichte eine Studie zur Zuwanderkriminalität. Die Studie, vom Bundesfamilienministerium in Niedersachsen in Auftrag gegeben, beruht auf Befragungen, die vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) seit dem Jahr 2015 durchgeführt wurden.

Einem Welt-Artikel5 zufolge findet man in Kapitel 4, Unterpunkt 1 unter „Extremismus und fundamentalistischer Islamismus“ Ergebnisse brisanten Inhalts. So äußern sich muslimische Schülerinnen und Schüler überwiegend zustimmend zu islamistischer Gewalt und zu islamistischem Terror. Die Aufgabe von Schule und Lehrkräften ist die Erziehung junger Menschen zu eigenständigen und vor allem demokratischen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes.

Hierzu hat das Land Nordrhein-Westfalen zahlreiche Angebote geschaffen, um schulformübergreifend Jugendliche zu erreichen. In Anbetracht der eingangs geschilderten gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen, welche insbesondere in den schulischen Bereich niedersickern, erweist sich die Forderung nach präventiven Maßnahmen in Bezug auf den Umgang mit islamischen Konventionen im schulischen Betrieb als erforderlich.

Zu den herkömmlichen islamischen Konventionen zählen,

a) Nicht-Gleichberechtigung von Mann und Frau,

b) hierarchische Höherstellung des islamischen Rechts,

c) Bestrafung und schwere gesellschaftliche Diskriminierung bei Abwendung vom
Glauben.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Sind der Landesregierung Fälle von Auswirkungen der oben benannten islamischen
Konventionen an nordrhein-westfälischen Schulen bekannt? (Gebeten wird um eine
Auflistung nach Schulform und Jahrgangsstufe)

2. Auf welche Weise wurden diese Fälle geahndet?

3. Welche Aufklärungsarbeit wird an den nordrhein-westfälischen Schulen in Anbetracht
der oben benannten islamischen Konventionen betrieben?

4. Wie implementiert die Landesregierung das Thema solcher islamischen Konventionen
in die schulische Präventionsarbeit?

5. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, dass Schülerinnen und Schüler über
diese islamischen Glaubensgrundsätze aufgeklärt werden?

Dr. Christian Blex

 

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Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 27.07.2018

 

Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1188 mit Schreiben vom 27. uli 2018 namens der Landes im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wie folgt:

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung teilt die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage erfolgten Äußerungen nicht.

1. Sind der Landesregierung Fälle von Auswirkungen der oben benannten islamischen Konventionen an nordrhein-westfälischen Schulen bekannt? (Gebeten wird um eine Auflistung nach Schulform und Jahrgangsstufe)

Die Bezirksregierungen haben dem Ministerium hierzu keine besonderen Vorkommnisse berichtet.

2. Auf welche Weise wurden diese Fälle geahndet?
Siehe Antwort zu Frage 1.

3. Welche Aufklärungsarbeit wird an den nordrhein-westfälischen Schulen in Anbetracht der oben benannten islamischen Konventionen betrieben?

Gesellschaftliche, politische und religiöse Themen werden an nordrhein-westfälischen Schulen in differenzierter Weise im Unterricht behandelt. Dies schließt eine kritische und reflektierte Auseinandersetzung mit dem Unterrichtsinhalt ein. Grundsätzliches Ziel des Unterrichtes ist es, dass Schülerinnen und Schüler zur Formulierung eines eigenen Standpunktes befähigt werden. Diesem Anspruch wird auch der islamische Religionsunterricht gerecht. Einen wichtigen Beitrag in diesem Kontext leisten zudem die zahlreichen Angebote zur politischen Bildung, die schulformübergreifend in den Schulen durchgeführt werden.

4. Wie implementiert die Landesregierung das Thema solcher islamischen Konventionen in die schulische Präventionsarbeit?

Siehe Antwort zu Frage 3

5. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, dass Schülerinnen und Schüler über diese islamischen Glaubensgrundsätze aufgeklärt werden?

Siehe Antwort zu Frage 3

 

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Beteiligte:
Christian Blex