Konnexität – Ausgleichszahlungen des Landes NRW an die Kommunen – kommt das Land seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach?

Kleine Anfrage
vom 19.04.2018

Kleine Anfrage 989
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD

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Art. 78 Absatz 3 der Landesverfassung NRW regelt: „Das Land kann die Gemeinden oder Gemeindeverbände durch Gesetz oder Rechtsverordnung zur Übernahme und Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichten, wenn dabei gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten getroffen werden. Führt die Übertragung neuer oder die Veränderung bestehender und übertragbarer Aufgaben zu einer wesentlichen Belastung der davon betroffenen Gemeinden oder Gemeindeverbände, ist dafür durch Gesetz oder Rechtsverordnung aufgrund einer Kostenfolgeabschätzung ein entsprechender finanzieller Ausgleich für die entstehenden notwendigen, durchschnittlichen Aufwendungen zu schaffen. Der Aufwendungsersatz soll pauschaliert geleistet werden.“

Ergänzt wird dieser Artikel durch das Konnexitätsausführungsgesetz vom 22. Juni 2004.

Das Konnexitätsprinzip setzt eine Aufgabenübertragung durch das Land voraus. Demnach sollte man also davon ausgehen können, dass sich die Kommunen Nordrhein-Westfalens mit keiner übermäßigen Belastung aus der Übertragung neuer oder veränderter Aufgaben konfrontiert sehen, da das Land NRW dazu verpflichtet ist, einen angemessenen finanziellen Ausgleich zu schaffen für die Aufgaben, die es seinen Kommunen überträgt.

Leider sieht die Wirklichkeit vielerorts anders aus und die ohnehin schon angespannte Haushaltssituation vieler Kommunen wird übermäßig strapaziert, da sie immer häufiger Aufgaben übertragen bekommen, der finanzielle Ausgleich jedoch auf sich warten lässt.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Durch welche Gesetze oder Verordnungen wurden Kommunen seit dem 01.01.2013 zur Erfüllung von Aufgaben verpflichtet, welche zu einer Mehrbelastung der Haushalte im Sinne des Art. 78 Absatz 3 der Landesverfassung NRW geführt haben?
  2. Welche konkreten finanziellen Ausgaben resultierten aus diesen genannten Gesetzen und Verordnungen? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Verordnung und Kommunen)
  3. Wie genau verteilt sich die finanzielle Belastung der in Frage 1 genannten Gesetze und Verordnungen auf Kommunen und Land?
  4. Über welche Haushaltsstellen wurden die unter 1. genannten Mehrbelastungen in welcher Höhe ausgeglichen?

Dr. Martin Vincentz