Konsequentes Vorgehen gegen islamistische Frauennetzwerke in NRW! – Muslimische Kinder vor ideologischer Radikalisierung schützen

Antrag

Antrag

der Fraktion der AfD

Konsequentes Vorgehen gegen islamistische Frauennetzwerke in NRW! Muslimi­sche Kinder vor ideologischer Radikalisierung schützen

I. Ausgangslage

Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten der AfD-Fraktion Enxhi Seli-Zacharias und Markus Wagner hervorgeht, belief sich die Zahl der Islamis-tinnen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 auf rund 630 Personen. Ein Großteil dieser Frauen sei dabei zwischen 18 und 35 Jahre alt.1

Eine nähere, aktuelle und quantitative Aufschlüsselung nach Netzwerken war der Landesre­gierung nicht möglich. Verwiesen wurde dagegen auf Zahlen der Jahre 2017 und 2018. Sei­nerzeit waren den Sicherheitsbehörden 40 bis 50 in der extremistisch-salafistischen und jiha-distischen Szene aktive Frauen bekannt. Der damalige Leiter des Verfassungsschutzes NRW erklärte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Wir haben in Nordrhein-Westfalen ein sogenanntes Schwesternetzwerk mit 40 Frauen im Blick.“2

Innerhalb der Szene seien diese Frauen vor allem „für die vertikale Vermittlung von Familien­werten und Normvorstellungen verantwortlich.“ Kinder werden hier folglich bereits sehr früh radikalisiert, ohne dem entkommen zu können. Wie es in der Antwort der Landesregierung weiter heißt, nehmen Frauen keine Sonderposition mehr gegenüber Männern ein, „sondern besetzen typische Aktionsfelder der beschriebenen Szenen.“ Seit 2018 sei somit eine Stär­kung der Rolle von Frauen in der Szene festzustellen. „Zentralisierte und fest strukturierte Netzwerke sind dabei jedoch nicht erkennbar.“

Das ist eine erstaunliche Entwicklung vor dem Hintergrund, dass es im letzten Lagebild Sa-lafismus noch hieß: „Die Rolle von Frauen als Akteurinnen der extremistisch-salafistischen und jihadistischen Szene findet immer noch im Hintergrund und nicht in der Öffentlichkeit statt. Die Aktivitäten der Frauen z.B. bei der Verbreitung von Propaganda, der Aufrechterhaltung von Netzwerken, der Unterstützung der sog. ‚Hilfsorganisationen‘ und Netzwerken der ‚Gefange­nenhilfe‘ erstrecken sich vor allem auf die sozialen Medien und private Räume. […] In der extremistisch-salafistischen Szene wird eine äußerst rigide Geschlechterideologie propagiert. Die Rolle der Frau wird auf den häuslichen Bereich begrenzt. Ihre Aufgabe ist es vor allem, Ehefrau und Mutter zu sein.“3

Ähnlich dünn ist die Informationslage der Landesregierung zu salafistischen Frauennetzwer­ken: „Es bestehen sowohl verschiedene lokale Netzwerke als auch solche mit überregionalen Verbindungen sowie Frauen-Gruppen, die aufgrund des innerhalb der Szene propagierten, binären Rollenbildes eine eigenständige und bedeutende Rolle spielen.“4 Hier fehlt eine ver­tiefte, aktualisierte Analyse und Bewertung des Einflusses dieser Frauen-Gruppen in der sa-lafistischen Szene. Hierzu wäre eine Infiltrierung der organisierten Treffen, wo u.a. auch wei­tere Rekrutierungen erfolgen, erforderlich.

Dabei handelt es sich bei der extremistisch-salafistischen und jihadistischen Szene nur um die Spitze des Eisbergs, da islamistisches Gedankengut in zahlreichen Moscheen NRWs verbrei­tet wird. So waren dem Verfassungsschutz NRW bereits im August 2021 insgesamt 114 Mo­scheen in Nordrhein-Westfalen als Anlaufstellen von Islamisten bekannt. Diese ließen sich seinerzeit wie folgt unterteilen: Salafismus: 66; Muslimbruderschaft: 19, davon 13, in denen zugleich Einflüsse aus dem Salafismus und der Muslimbruderschaft feststellbar sind; Kalifatsstaat: sechs; schiitisch extremistisch: 19; türkische Hizbullah: drei; Ismael Aga Cemaati: eine.5

Der hohe Frauenanteil von knapp 23 % beim Aussteigerprogramm Islamismus (API) kann als Frühindikator gewertet werden und sollte uns ermahnen, den Einfluss der Frauen in islamisti­schen Netzwerken nicht zu unterschätzen. Beim Aussteigerprogramm LEFT werden Linksext­remismus und auslandsbezogener Extremismus, also insbesondere die Ülkücü-Bewegung (Graue Wölfe) und die PKK, gemeinsam betrachtet, weshalb der angegebene Frauenanteil von 18% hier leider wenig aussagekräftig ist. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wie effektiv bestehende Präventionsangebote sind und ob die Szene mit verfestigten islamistischen Strukturen mit diesen Angeboten überhaupt noch erreicht werden kann. Das seit 2014 bestehende Aussteigerprogramm API kann seit Beginn der Tätigkeit gerade einmal 40 Ausstiege aus der Szene vorweisen.

Kinder aus muslimischen Elternhäusern sind somit oftmals dem Zugriff radikaler Ideologen ausgesetzt, die in religiösen Predigten immer wieder zur Gewalt aufrufen. Die ideologische Radikalisierung von Kindern wird durch islamistisch beeinflusste Eltern/Familien verstärkt. Wie aus einem Bericht der Landesregierung hervorgeht, wird eine Erziehung der Kinder durch „Kuffar“ (also im Verständnis des Islam Nichtgläubige/Ungläubige) abgelehnt und möglichst vermieden. Weiter heißt es: „In ihrer Rolle als „Ideologieproduzentinnen“ vermitteln sie spezi­fische ideologische Inhalte für Kinder. In jihadistischen Diskursen geht es um das Heranziehen einer neuen Generation im Sinne von jungen Kämpfern. Die propagierten Erziehungsmetho­den beinhalten religiöse Schulung, Kampftraining, die Bereitstellung von Kriegsspielzeug und die Ablehnung von Kinderliedern.“6 So entsteht ein sicherheitsrelevantes Problem, welches über die Bildungseinrichtungen kaum bis überhaupt nicht kompensiert werden kann. Auch im eigenen Interesse ist es Aufgabe des Staates, diese Kinder im Rahmen der gesetzlichen Mög­lichkeiten umfassend zu schützen.

Die von dieser Indoktrination ausgehende Gefahr wurde auch im zuletzt erschienenen Salafis-musbericht verdeutlicht. Dort heißt es: „Dem Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen sind mit Stand Oktober 2019 13 minderjährige Salafisten bekannt. Unter den 263 aus Nordrhein-West­falen in jihadistische Kampfgebiete Ausgereisten waren in den Jahren 2012–2016 ebenfalls 13 Personen bei Ausreise minderjährig. In den letzten zwei Jahren sind dem Verfassungs­schutz NRW insgesamt über 108 Minderjährige bekannt geworden, die aufgrund von Bezügen in den extremistischen Salafismus aufgefallen sind und gespeichert wurden. Bereits dies zeugt für die grundsätzliche Anschlussfähigkeit der salafistischen Ideologie ab einem frühen Alter.“7 Auch ein Blick auf die Kinder zeigt, dass die politische Komponente des Islams, welche bei orthodoxer dogmatischer Befolgung im Islamismus gipfelt, ein besonderes Problem darstellt. Das bedeutet, es entstehen Gruppierungen und Organisationen, deren ideologisches Funda­ment der Islam ist und die explizit und konkret eine Veränderung der gesellschaftlichen Ord­nung in Richtung einer Theokratie anstreben.

Generell gilt, dass die Grenze der Religionsfreiheit bei der Achtung der Menschenwürde liegt. Die Bindung an staatliche Gesetze darf durch Berufung auf die Ausübung der Religionsfreiheit nicht eingeschränkt werden. Insbesondere dürfen andere Menschenrechte nicht verletzt oder in Abrede gestellt werden. Die Trennung von Staat und Religion ist zu beachten.

Wie durch die ausführliche Behandlung in allen Verfassungsschutzberichten belegt, versu­chen islamistische Strukturen diese Grundsätze auszuhebeln. Daher muss der Staat allen Ver­suchen der Strukturbildung in diesem Bereich frühzeitig und entschlossen entgegentreten.

Dabei müssen insbesondere auch die Aktivitäten der extremistisch-salafistischen Szene in so­zialen Netzwerken und Messenger-Diensten stärker als bisher in den Fokus gerückt werden. Hier finden eine Ideologisierung und Missionierung statt, wobei u. a. vorgeblich humanitäre Spendensammlungen oftmals zur Tarnung dienen. Zudem findet hier auch ein Austausch über eine der eigenen Ideologie angepasste Kindererziehung und deren mögliche Umsetzung statt. Wie aus dem letzten Salafismusbericht hervorgeht, wirken in diesem Zusammenhang verstärkt Frauen im Hintergrund mit.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Die Anzahl der Islamistinnen ist in NRW in den vergangenen Jahren auf eine bedrohliche Anzahl gestiegen.
  2. Islamistinnen haben in vielen Fällen die Plätze verurteilter männlicher Islamisten in ext­remistischen Netzwerken eingenommen.
  3. Das Lagebild Salafismus wurde in den Jahren seit 2020 trotz großen Bedarfs an statis­tischen Informationen nicht fortgeschrieben.
  4. Es bedarf in der Zukunft eines engmaschigeren Monitorings der Islamismus-Szene mit­tels eines ausgeweiteten Lagebilds Islamismus.
  5. Aufrufe zur Diskriminierung Andersgläubiger und Ungläubiger sind behördlich als Angriff auf die Menschenwürde zu werten.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. das Lagebild Salafismus ab sofort wieder jährlich erstellen zu lassen und durch ein all­gemeines Lagebild Islamismus aufzuwerten;
  2. sich dabei verstärkt dem Problem islamistischer Frauen-Netzwerke und allgemein der islamistischen Einflussnahme und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu widmen;
  3. neben dem Aussteigerprogramm Islamismus (API) ein zusätzliches, eigenständiges
  4. Aussteigerprogramm, das dezidiert auf Islamistinnen spezialisiert ist, aufzulegen;
  5. sich beim Aussteigerprogramm LEFT zukünftig auf den Linksextremismus zu konzent­rieren und für den Bereich des auslandsbezogenen Extremismus ein eigenes Ausstei-gerprogramm aufzulegen;
  6. das Thema verstärkt auf die Agenda der Landeszentrale für Politische Bildung zu setzen, inkl. eines Präventionsprogramms bezüglich der Problematik des Anwerbens von Kon-vertitinnen aus der salafistischen Szene heraus;
  7. beim Verfassungsschutz NRW ein Referat zur Radikalisierungsprävention von muslimi­schen Kindern und Jugendlichen einzurichten,
  8. dabei einen verstärkten Fokus auf die Indoktrination und Rekrutierung im Internet zu legen und
  9. im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Anzahl der Rückführung von Gefährdern, Relevanten Personen und sonstigen sicherheitsrelevanten Personen aus dem islamisti­schen Umfeld deutlich zu steigern.

Enxhi Seli-Zacharias
Markus Wagner
Prof. Dr. Daniel Zerbin
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith

und Fraktion

 

Antrag als PDF

 

1 Vgl. Lt.-Drucksache 18/3352.

2 https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/der-salafismus-wird-immer-weiblicher-15359062.html.

3 Vgl. Lt.-Vorlage 17/2954

4 Vgl. Verfassungsschutzbericht NRW 2021, S. 220.

5 Vgl. Lt.-Drucksache 17/14971.

6 Vgl. Lt.-Vorlage 18/1208

7 Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, 2. Lagebild Salafismus NRW, o.O. 2019, S. 54.