Kleine Anfrage 4314
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Konzeptionelle Überarbeitung der Förderung von Projekten zur freiwilligen Ausreise und Abschiebebeobachtung
Wie aus dem Erläuterungsband 7 zum Haushalt 2024 hervorgeht, beabsichtigte die Landesregierung im Rahmen der Förderung von Projekten zur freiwilligen Ausreise und für die Abschiebebeobachtung eine konzeptionelle Überarbeitung dieses Förderbereichs.1 Kurz vor den Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 stellt sich die Frage, welche Pläne die Landesregierung in diesem Zusammenhang verfolgt.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie war das Ist-Ergebnis des Haushaltstitels im Haushaltsjahr 2023?
- In welchem Umfang wurden im bisherigen Haushaltsjahr 2024 Mittel verausgabt?
- Wie verteilen sich dabei im Haushaltsjahr 2023 sowie im bisherigen Haushaltsjahr 2024 die verausgabten Mittel auf die Förderung von Projekten zur freiwilligen Ausreise sowie für die Abschiebebeobachtung?
- Welche Projekte bzw. Organisationen wurden dabei im Detail gefördert? (Bitte differenziert nach Haushaltsjahr, Projekt bzw. Organisation und Betrag listen)
- Inwiefern soll es in diesen Bereichen – gemäß der Ankündigung im Erläuterungsband – für das Haushaltsjahr 2025 zu einer konzeptionellen Überarbeitung dieses Förderbereichs kommen? (Bitte zum aktuellen Planungsstand ausführen)
Enxhi Seli-Zacharias
1 Vgl. Lt.-Vorlage 18/1450; S.60; Titel 685 40
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 4314 mit Schreiben vom 10. Oktober 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- Wie war das Ist-Ergebnis des Haushaltstitels im Haushaltsjahr 2023?
Der Ist-Stand zum 31. Dezember 2023 für den Haushaltstitel 07 090 / 685 40 betrug 3.563.730,57 €.
- In welchem Umfang wurden im bisherigen Haushaltsjahr 2024 Mittel verausgabt? Mit Stand zum 31. Juli 2024 wurden 76.823,86 € verausgabt.
- Wie verteilen sich dabei im Haushaltsjahr 2023 sowie im bisherigen Haushaltsjahr 2024 die verausgabten Mittel auf die Förderung von Projekten zur freiwilligen Ausreise sowie für die Abschiebebeobachtung?
Für das Haushaltsjahr 2023 ergibt sich folgende Verteilung:
Projekte „Freiwillige Ausreise“: 3.510.730,57 €
Abschiebungsbeobachtung: 53.000,00 €
Gesamt: 3.563.730,57 €
Für das Haushaltsjahr 2024 ergibt sich bis zum Stichtag 31. Juli 2024 folgende Verteilung:
Projekte „Freiwillige Ausreise“: 23.823,86 €
Abschiebungsbeobachtung: 53.000,00 €
Gesamt: 76.823,86 €
Im Bereich der Projekte „Freiwillige Ausreise“ erfolgen üblicherweise Zahlungen an die Förderempfänger erst im vierten Quartal, sodass über das Haushaltsjahr 2024 noch keine valide Aussage getroffen werden kann.
- Welche Projekte bzw. Organisationen wurden dabei im Detail gefördert? (Bitte differenziert nach Haushaltsjahr, Projekt bzw. Organisation und Betrag listen)
– Abschiebungsbeobachtung im Forum Flughäfen / Diakonie RWL e.V.
– REAG/GARP / International Organization for Migration (IOM)
– REAG/GARP 2.0 / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
– URA Kosovo / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
– Brückenkomponente Albanien / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
– ZIRF-Counselling / International Organization for Migration (IOM)
– IntegPlan VIII / Micado Migration gGmbH
– IntegPlan Einzelfallförderung / Micado Migration gGmbH
- Inwiefern soll es in diesen Bereichen – gemäß der Ankündigung im Erläuterungsband – für das Haushaltsjahr 2025 zu einer konzeptionellen Überarbeitung dieses Förderbereichs kommen? (Bitte zum aktuellen Planungsstand ausführen)
Für die Abschiebungsbeobachtung im Forum Flughäfen ist zum jetzigen Zeitpunkt keine konzeptionelle Überarbeitung des Förderbereichs geplant.
Im Bereich der freiwilligen Rückkehr werden neben der weiteren Beteiligung an Bundesprogrammen, zielgerichtete landesspezifische Maßnahmen in den Blick genommen.