Kosten und Nutzen der kommunalen „Klimaschutzmaßnahmen“ in den Gemeinden und Kreisen Nordrhein-Westfalens

Große Anfrage
vom 27.10.2020

Große Anfrage 30der AfD-Fraktion vom 27.10.2020

 

Kosten und Nutzen der kommunalen „Klimaschutzmaßnahmen“ in den Gemeinden und Kreisen Nordrhein-Westfalens

Selbst der IPCC (sogenannter „Weltklimarat“) stimmt der Aussage zu, dass 95 Prozent der CO2-Emissionen auf der Welt natürlichen Ursprungs sind und lediglich 5 Prozent der CO2-Emissionen auf einen menschlichen Beitrag zurückgehen.1

Die Hauptquellen der 95 Prozent natürlicher CO2-Emissionen sind Ozeane, Mikroben, Insekten aber auch Vulkane sowie Waldbrände.2

Die Hauptemissionsquellen der 5 Prozent des von Menschen erzeugten CO2 bilden China, die USA, Indien und Russland mit einem Anteil von zusammen deutlich mehr als 50 Prozent dieser Emissionen.3

Diese vier Länder sind allerdings alle nicht vom Pariser Klimaabkommen betroffen. Sei es, weil China und Indien trotz ihrer starken wirtschaftlichen Entwicklung weiterhin als „Entwicklungsländer“ eingestuft werden und ihre Emissionsquellen daher bis zum Jahre 2030 ohne Begrenzung erweitern bzw. vergrößern können. Sei es, weil die USA sich an diesem Abkommen schlichtweg nicht beteiligen. Sei es, weil Russland dem Klimaabkommen erst Ende des Jahres 2019 beigetreten ist 4, die „Ziele“ einer Senkung seiner CO2 Emissionen um 30 Prozent (1,661,899,300 t) bezogen auf das Jahr 1990 (2,379,432,800 t), bereits im Jahre 2016 erreicht hat. Dieses Ergebnis ist aber nicht auf „Klimaschutzmaßnahmen“ zurückzuführen, sondern vorrangig der Tatsache geschuldet, dass die russische Industrie im Zuge der Auflösung der Sowjetunion stark zurückgegangen ist.5

Der deutsche Anteil an den durch menschliches Wirken verursachten CO2-Emissionen beträgt gegenwärtig rund 2 Prozent, derjenige an allen Emissionen (natürlichen und menschengemachten) mithin rund 0,1 Prozent. Selbst eine deutsche Großstadt mit einer Million Einwohner dürfte zu den CO2-Emissionen nur etwa 0,025 Prozent (der von Menschen verursachten Emissionen) bzw. etwa 0,00125 Prozent (der weltweiten Emissionen inkl. natürlicher Quellen) beitragen. Kleinere Gemeinden und Städte erwirken dementsprechend einen noch viel geringeren Anteil.

Die Erzeugung von Strom ist innerhalb der EU an CO2-Emissionenzertifikate gekoppelt.6 Diese Zertifikatemenge ist durch eine Obergrenze gedeckelt. Eine Reduktion von CO2 bei der Stromerzeugung in Deutschland führt nicht etwa zu einer Verminderung der Zertifikate insgesamt, sondern dazu, dass andere Staaten – wie beispielsweise Polen – die so freiwerdenden Zertifikate nutzen können, um ihrerseits mehr CO2 zu emittieren. Auf diesem Wege wird in der EU immer die Gesamtmenge an erlaubten CO2-Emissionen erreicht. Deshalb ist es nicht möglich, auf dem Wege einer Änderung der Stromerzeugung eine Veränderung der CO2-Emissionen herbeizuführen.

Lokal verbleiben somit nur sehr geringe Möglichkeiten, CO2-Emissionen wirksam zu reduzieren. Dennoch werden genau zu diesem Zweck von den Gemeinden und Kreisen sogenannte „Klimaschutzmanager“ eingestellt. Die Kosten dieser Maßnahme trägt die Allgemeinheit.

Es stellt sich nun jedoch für die Bürger die Frage, welchen Nutzen die von der Allgemeinheit bezahlten „Klimaschutzmanager“ für den „Klimaschutz“ (und damit letztlich für uns alle) letzten Endes erbringen.

Bekannt ist, dass vom Jahre 2008 bis Ende 2019 im Rahmen der sogenannten Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) deutschlandweit Kommunen mit rund 715 Millionen Euro unterstützt wurden.7 Die Art und Zielrichtung der Verteilung dieser Gelder auf einzelne Kommunen ist dem Landtag bisher aber nicht bekannt.

Nicht nur national werden entsprechend Steuergelder zur Verfügung gestellt. Auch das Land NRW fördert die Qualifizierung von sogenannten kommunalen „Klimaschutzmanagern“.8

Nach der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 17.10.20129“ können in Gemeinden und Kreisen Projektstellen gefördert werden – insbesondere solche für sogenannte „Klimaschutzmanager“. Dabei ist insgesamt ein Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich.

Zu diesen Ausgaben zählen:

  • Sach- und Personalausgaben der Projektstellen,
  • Reise- sowie Teilnahmekosten zur Wahrnehmung von zusätzlichen Qualifizierungs- und Fortbildungsangeboten,
  • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit,
  • Personalausgaben für Dienstleistungen, welche die Tätigkeit der Projektstellen unterstützen, …

Um eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse durchführen zu können, ist es wichtig, in diesem Zusammenhang eine transparente Datenbasis zu erhalten.

Die Landesregierung bringt Starkregen und Hochwasser10 sowie Trockenphasen, welche sich negativ auf Wälder auswirken11, ursächlich mit dem Klimawandel in Verbindung, sodass ihre „Klimapolitik“ nicht nur auf die Vermeidung von Treibhausgasen hin ausgelegt werden kann, sondern auch auf die von ihnen verursachten Folgen.

Das Deutsche Institut für Urbanistik betreut daher das Projekt „Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW“.12 Zu den Fördermöglichkeiten zählen beispielsweise „Entsiegelung von Flächen zur ökologischen Aufwertung“, das „Anlegen naturnaher Wasserflächen und Feuchtbereiche“ sowie die „Schaffung größerer Blühflächen“ aber auch „kleinere“ Einzelmaßnahmen wie das Anpflanzen von Bäumen“13. Außerdem werden etwa Maßnahmen zur Hitze- oder zur Überflutungsvorsorge gefördert.14

In diesem Zusammenhang richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

I. Kommunale Klimaschutzmanager

  1. Wie hoch war die Zahl der „Klimaschutzbeauftragten“ bzw. der „Klimaschutzmanager“ jeweils in den Jahren von 2015 bis 2020? (Bitte absolut und jahresscharf für alle Gemeinden und Kreise NRWs aufschlüsseln)
  2. Wie hoch waren für „Klimaschutzbeauftragte“/“Klimaschutzmanager“ die jährlichen Gesamtpersonalkosten in den Jahren von 2015 bis 2020, aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW?
  3. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtausgaben für weitere, dem Tätigkeitsbereich „Klimaschutz“ zugeordnete Mitarbeiter in den Jahren von 2015 bis 2020, aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW?
  4. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtsachkosten, die dem „Klimaschutzbereich“ zuzuordnen waren/sind, in den Jahren von 2015 bis 2020, aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW?
  5. Wie hoch war der Anteil öffentlicher Fördermittel an den jährlichen Gesamtausgaben für Personalkosten für „Klimaschutzbeauftragte“/“Klimaschutzmanager“ in den Jahren von 2015 bis 2020, aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW? (Bitte absolute Zahlen, aufgeschlüsselt nach den Fördergeldern, angeben und nach EU-, Bundes- und Landesfördermitteln aufschlüsseln)
  6. Wie hoch war der Anteil öffentlicher Fördermittel an den jährlichen Gesamtausgaben für weitere, dem Tätigkeitsbereich „Klimaschutz“ zugeordnete Mitarbeiter, in den Jahren von 2015 bis 2020, aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW? (Bitte absolute Zahlen, aufgeschlüsselt nach den Fördergeldern, angeben und nach EU-, Bundes- und Landesfördermitteln aufschlüsseln)
  7. Wie hoch war der Anteil öffentlicher Fördermittel an den jährlichen Gesamtausgaben für Sachkosten, die dem „Klimaschutzbereich“ zuzuordnen waren/sind, in den Jahren von 2015 bis 2020, aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW? (Bitte absolute Zahlen, aufgeschlüsselt nach den Fördergeldern, angeben und nach EU-, Bundes- und Landesfördermitteln aufschlüsseln)
  8. Wie hoch ist der Eigenanteil der Gemeinden und Kreise an den Kosten der Stellen der Klimaschutzmanager?
  9. Wie hoch ist der Eigenanteil der Gemeinden und Kreise an den Kosten der weiteren Mitarbeiter, die dem Tätigkeitsbereich „Klimaschutz“ zugeordnet waren/sind?
  10. Wie hoch ist der Eigenanteil der Gemeinden und Kreise an den Sachkosten, die dem „Klimaschutzbereich“ zugeordnet sind?
  11. Wie hoch sind die Einsparungen an CO2-Äquivalenten (in Tonnen), welche durch die Maßnahmen der „Klimaschutzbeauftragten“/“Klimaschutzmanager“ in den Jahren von 2015 bis 2020 bewirkt wurden, aufgeschlüsselt nach den Gemeinden und Kreisen in NRW?
  12. Wie hoch waren die Kosten für die Maßnahmen, die zur Treibhausgas-Einsparung gem. Frage Nummer 11 geführt haben, in den Jahren von 2015 bis 2020? (Bitte absolute Zahlen, aufgeschlüsselt nach den Gemeinden und Kreisen in NRW, angeben sowie nach EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalfördermitteln aufschlüsseln)
  13. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Einsparungen an CO2-Äquivalenten (in Tonnen) ein, welche durch Maßnahmen der „Klimaschutzbeauftragten“/“Klimaschutz-manager“ entstehen, deren Wirkung sich ab 2021 auswirken wird? (Bitte aufgeschlüsselt nach den Gemeinden und Kreisen in NRW)
  14. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Folgekosten – z.B. nötige Ergänzungsmaßnahmen, Wartung von Anlagen, Energiekosten usw. – für die Maßnahmen ein, die zur Treibhausgas-Einsparung führen sollen? (Bitte absolute Zahlen, aufgeschlüsselt nach den Gemeinden und Kreisen in NRW, angeben sowie nach EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalfördermitteln aufschlüsseln)
  15. Wie hoch waren die Gesamtkosten der umgesetzten Maßnahmen, welche auf die Tätigkeit der Klimaschutzmanager zurückzuführen sind, jeweils in den Jahren von 2015 bis 2020? (Bitte absolut und jahresscharf für alle Gemeinden und Kreise NRWs aufschlüsseln)
  16. Wie hoch sind die Förderquoten der umgesetzten Maßnahmen, welche auf die Tätigkeit der Klimaschutzmanager zurückzuführen sind? (Aufgeschlüsselt nach den Gemeinden und Kreisen in NRW, der Anzahl der Maßnahmen und der jeweiligen Förderquote durch EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalfördermittel)
  17. Um wieviel ppm CO2-Äquivalente verringert sich der globale Luftanteil jährlich durch die Maßnahmen?
  18. Wie groß ist die vermiedene Erwärmung in Kelvin durch die Maßnahmen?
  19. Wie bewertet die Landesregierung die Größenordnung des Potentials zur Einsparung von Treibhausgasemissionen, welche durch die kommunalen Klimaschutzmanager ermittelt wurde?
  20. Wie beurteilt die Landesregierung die Ergebnisse der Treibhausgasemissions-Einsparungen, die durch die kommunalen Klimaschutzmanager durchgeführt wurden, hinsichtlich der Kosten und des Nutzens?
  21. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass Gemeinden und Kreise in NRW, die gemäß der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) auf Grund ihrer angespannten finanziellen Lage Haushaltssicherungskonzepte aufstellen müssen und gezwungen sind, Stellensperrungen für alltägliche laufende Aufgaben vorzunehmen, auf der anderen Seite Klimaschutzmanager einstellen?
  22. Auf welche Art und Weise und durch welche konkreten Stellen werden die Maßnahmen, die durch die Klimaschutzmanager initiiert wurden, evaluiert? Welche Kriterien werden hierzu herangezogen?
  23. Auf welche Weise und in welchem Umfang werden die Klimaschutz-Maßnahmen, welche auf die Tätigkeit der Klimaschutzmanager zurückzuführen sind, hinsichtlich ihrer Vermeidung von CO2-Emissionen bezüglich des Kosten-Nutzenfaktors der Maßnahmen gegenüber marktüblichen Maßnahmen mit gleicher Absicht und/oder gesetzlicher Vorschriften evaluiert (z.B. Beispiel 1: Wärmedämmmaßnahmen nach dem Schema: Marktüblich: x cm Wärmedämmung = X Euro Kosten ggü. Kommunaler Klimaschutzmaßnahme x+y cm = Z Euro Kosten; Beispiel 2: Kauf und Löschung von CO2-Zertifikaten)?
  24. Welche Verhältnisquote von Zusatzkosten bestand jeweils in den Jahren von 2015 bis 2020 für Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes, welche auf die Tätigkeit der Klimaschutzmanager zurückzuführen sind, gegenüber den Marktpreisen? (Bitte absolut und jahresscharf in allen Gemeinden und Kreisen NRWs aufschlüsseln)
  25. In welcher Form werden Vergleiche der Treibhausgas-Vermeidungskosten für Maßnahmen des Kommunalen Klimaschutzes, welche auf die Tätigkeit der Klimaschutzmanager zurückzuführen sind, mit den Marktpreisen von marktüblichen Maßnahmen als Grundlage für die Entscheidungen hinsichtlich der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen getroffen?
  26. Wie hoch ist die Effizienz der kommunalen Klimaschutz-Maßnahmen, welche auf die Tätigkeit der Klimaschutzmanager zurückzuführen sind, hinsichtlich ihrer Vermeidung von Treibhausgasemission gegenüber marktüblichen Maßnahmenkosten?

II. Kommunale Klimaschutzkonzepte

  1. Welche Gemeinden und Kreise in NRW haben ein eigenes Klimaschutzkonzept aufgestellt?
  2. Welchen Überarbeitungsstand weisen die bestehenden Klimaschutzkonzepte der Gemeinden und Kreise in NRW auf?
  3. Bestehen einheitliche Vorgaben bzw. besteht ein einheitliches Vorgehen der Gemeinden und Kreise bei der Erstellung von kommunalen Klimaschutzkonzepten?
  4. Welches Einsparpotential von Treibhausgasen besteht laut der kommunalen Klimaschutzkonzepte (insgesamt in NRW und aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW) in den öffentlichen Gebäuden?
  5. Welches Einsparpotential von Treibhausgasen besteht laut der kommunalen Klimaschutzkonzepte (insgesamt in NRW und aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW) in den privaten Haushalten?
  6. Welches Einsparpotential von Treibhausgasen besteht laut der kommunalen Klimaschutzkonzepte (insgesamt in NRW und aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW) im Gewerbe, Handel und den Dienstleistungssektoren?
  7. Welches Einsparpotential von Treibhausgasen besteht laut der kommunalen Klimaschutzkonzepte (insgesamt in NRW und aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW) im industriellen Sektor?
  8. Welches Einsparpotential von Treibhausgasen besteht laut der kommunalen Klimaschutzkonzepte (insgesamt in NRW und aufgeschlüsselt nach allen Gemeinden und Kreisen in NRW) im Bereich Verkehr?

III. Awards und Auszeichnungen

  1. Welche Fördersummen wurden von der Landesregierung NRW für Wettbewerbe, Auszeichnungen, Awards, Ehrungen, Preise o.ä. in den Jahren von 2015 bis 2020 an welche Gemeinden und Kreise in welcher Höhe für welche Projekte ausgezahlt? (Bitte absolut und jahresscharf nach allen Gemeinden und Kreisen NRWs aufschlüsseln)
  2. Wie hoch waren die Kosten für die Durchführung der Veranstaltungen zu Auszeichnungen im Bereich Klimaschutz durch das Land NRW? (Bitte aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Kreisen, Anmietung von Räumlichkeiten, Personalkosten, Catering und sonstigen Kosten die im Zusammenhang stehen)
  3. Wie hoch waren die Fördersummen der Tochtergesellschaften des Landes NRW und der Tochtergesellschaften der einzelnen Gemeinden und Kreise für die Auszeichnungen, Awards, Ehrungen, Preise o.ä. zum Thema „Klimaschutz“? (Bitte aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Kreisen und der jeweiligen Kostenübernahme durch die jeweilige Tochtergesellschaft.)
  4. Welche Auszeichnungen für den Bereich „Klimaschutz“ plant die Landesregierung im Jahr 2021 und darüber hinaus?
  5. Welche Fördersummen für Auszeichnungen von Projekten in den Gemeinden und Kreisen sind für das Jahr 2021 insgesamt geplant? (Bitte aufgeschlüsselt nach geplanten Förderauszeichnungen)
  6. In welchen Bereichen, wurden in den Jahren von 2015 bis 2020 Auszeichnungen durch das Land NRW vergeben (z.B. Radverkehr, Elektromobilität, Wärmedämmung, Bürgerberatung, Müllentsorgung, illegales Müllentsorgen, Recycling von Wertstoffen, Kraftstoffreduzierung, Wassereinsparung, Aufforstungsmaßnahmen, Starkregen- und Hochwasservorsorge)?
  7. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Preisträger, welche eine Auszeichnung für Projekte erhalten haben, die nicht durch die kommunale Selbstverwaltung oder eine ihrer Tochtergesellschaften initiiert wurden?
  8. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Fördergeldpreise für diejenigen Preisträger, welche eine Auszeichnung für Projekte erhalten haben, die nicht durch die kommunale Selbstverwaltung oder eine ihrer Tochtergesellschaften initiiert wurden?

IV. Förderung durch Tochtergesellschaften

  1. Wie hoch waren die Fördersummen durch die Tochtergesellschaften des Landes für Projekte, die dem kommunalen Klimaschutz zugeordnet werden, in den Gemeinden und Kreisen? (Bitte aufgeschlüsselt nach begünstigter Kommune, den Kosten und der jeweiligen Tochtergesellschaft)
  2. Wie hoch waren die Fördersummen durch Tochtergesellschaften der einzelnen Gemeinden und Kreise für Projekte, die dem kommunalen Klimaschutz zugeordnet werden, in den Gemeinden und Kreisen? (Bitte aufgeschlüsselt nach begünstigter Kommune, den Kosten und der jeweiligen Tochtergesellschaft)

V. Förderung durch das Land NRW

  1. Welche Förderprogramme zum kommunalen Klimaschutz stellte die Landesregierung mit welchen Fördersummen den Gemeinden und Kreisen in den Jahren von 2015 bis 2020 zur Verfügung? (Bitte absolut und jahresscharf für alle Gemeinden und Kreise NRWs aufschlüsseln.)
  2. Welche Fördersummen wurden in den Jahren von 2015 bis 2020 von den bereitgestellten Geldern (laut Frage 45.) an die Gemeinden und Kreise aus dem Landeshaushalt ausgezahlt?
  3. Welche Fördermöglichkeiten des kommunalen Klimaschutzes mit welcher Fördersumme plant die Landesregierung den Gemeinden und Kreisen für das Jahr 2021 und darüber hinaus zur Verfügung zu stellen?
  4. Wie schätzt die Landesregierung hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Faktors den Nutzen der kommunalen Klimaschutzmaßnahmen im Verhältnis zu den bundes- und landesweiten Instrumenten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen ein?

VI. Bereiche des Kommunalen Klimaschutzes

  1. Wie hoch ist die jeweilige Förderquote der Projekte zum kommunalen Klimaschutz in den Gemeinden und Kreisen in den Jahren von 2015 bis 2020 bezogen auf die Bereiche Radverkehr, Elektromobilität und Kraftstoffreduzierung, Wärmedämmung, Bürgerberatung, Wasserschutz und Wassereinsparung, Energieeinsparung sowie Aufforstungsmaßnahmen? (Bitte absolut und jahresscharf in allen Gemeinden und Kreisen NRWs aufschlüsseln)
  2. Welche Gesamtkosten sind den Gemeinden und Kreisen durch die Ist-Bestandsaufnahme der jeweiligen Klimasituation entstanden? (Bitte nach Gemeinden und Kreisen sowie den jeweiligen Kosten für die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)

VI.A Elektromobilität und Kraftstoffreduzierung

  1. Welche Maßnahmen im Bereich Elektromobilität und Kraftstoffreduzierung wurden in den Gemeinden und Kreisen NRWs mit welchen jeweiligen voraussichtlichen Gesamtkosten geplant? (Bitte nach Gemeinden und Kreisen sowie den jeweiligen Kosten für die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)
  2. Welche dieser Maßnahmen wurden im Zeitraum von 2015 bis Juni 2020 umgesetzt, und wie hoch waren die Gesamtkosten?
  3. Welche der geplanten Maßnahmen werden durch die Gemeinden und Kreise voraussichtlich noch bis Dezember 2021 umgesetzt?
  4. Welche der geplanten Maßnahmen werden voraussichtlich nicht umgesetzt und aus welchen Gründen?
  5. Wieviel Tonnen CO2-Äquivalente werden durch die umgesetzten Maßnahmen eingespart?

VI.B Wärmedämmung

  1. Welche Maßnahmen im Bereich Wärmedämmung wurden in den Gemeinden und Kreisen NRWs mit welchen jeweiligen voraussichtlichen Gesamtkosten geplant? (Bitte nach Gemeinden und Kreisen sowie den jeweiligen Kosten für die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)
  2. Welche dieser Maßnahmen wurden im Zeitraum von 2015 bis Juni 2020 umgesetzt, und wie hoch waren die Gesamtkosten?
  3. Welche der geplanten Maßnahmen werden durch die Gemeinden und Kreise voraussichtlich noch bis Dezember 2021 umgesetzt?
  4. Welche der geplanten Maßnahmen werden voraussichtlich nicht umgesetzt und aus welchen Gründen?
  5. Wieviel Tonnen CO2-Äquivalente werden mit den umgesetzten Maßnahmen eingespart?

VI.C Bürgerberatung

  1. Welche Maßnahmen im Bereich Bürgerberatung – speziell Klimaschutz – wurden in den Gemeinden und Kreisen NRWs mit welchen jeweiligen voraussichtlichen Gesamtkosten geplant? (Bitte nach Gemeinden und Kreisen sowie den jeweiligen Kosten für die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)
  2. Welche dieser Maßnahmen wurden im Zeitraum von 2015 bis Juni 2020 umgesetzt, und wie hoch waren die Gesamtkosten?
  3. Welche der geplanten Maßnahmen werden durch die Gemeinden und Kreise voraussichtlich noch bis Dezember 2021 umgesetzt?
  4. Welche der geplanten Maßnahmen werden voraussichtlich nicht umgesetzt und aus welchen Gründen?

VI.D Energieeinsparung

  1. Welche Maßnahmen im Bereich Energieeinsparung wurden in den Gemeinden und Kreisen NRWs mit welchen jeweiligen voraussichtlichen Gesamtkosten geplant? (Bitte nach Gemeinden und Kreisen sowie den jeweiligen Kosten für die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)
  2. Welche dieser Maßnahmen wurden im Zeitraum von 2015 bis Juni 2020 umgesetzt und wie hoch waren die Gesamtkosten?
  3. Welche der geplanten Maßnahmen werden durch die Gemeinden und Kreise voraussichtlich noch bis Dezember 2021 umgesetzt?
  4. Welche der geplanten Maßnahmen werden voraussichtlich nicht umgesetzt und aus welchen Gründen?
  5. Wieviel Tonnen CO2-Äquivalente werden mit den umgesetzten Maßnahmen eingespart?

VI.E Aufforstungsmaßnahmen

  1. Welche Maßnahmen im Bereich der Aufforstung wurden in den Gemeinden und Kreisen NRWs mit welchen jeweiligen voraussichtlichen Gesamtkosten geplant? (Bitte nach Gemeinden und Kreisen sowie den jeweiligen Kosten für die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)
  2. Welche dieser Maßnahmen wurden im Zeitraum von 2015 bis Juni 2020 umgesetzt, und wie hoch waren die Gesamtkosten?
  3. Welche der geplanten Maßnahmen werden durch die Gemeinden und Kreise voraussichtlich noch bis Dezember 2021 umgesetzt?
  4. Welche der geplanten Maßnahmen werden voraussichtlich nicht umgesetzt und aus welchen Gründen?
  5. Wieviel Tonnen CO2-Äquivalente wurden durch diese Maßnahmen gebunden?

VII. Klimafolgeanpassungsmaßnahmen

  1. Welche Maßnahmen zur Klimafolge wurden in NRW durch das Deutsche Institut für Urbanistik gefördert?
  2. Wie hoch waren die Gesamtkosten der Maßnahmen durch das Projekt „Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW“ des deutschen Instituts für Urbanistik in NRW? (Bitte nach Gemeinden und Kreisen sowie den jeweiligen Kosten für die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)

VII.A Starkregen und Hochwasservorsorge

  1. Welche Maßnahmen im Bereich der Starkregen- und Hochwasservorsorge wurden in den Gemeinden und Kreisen NRWs mit welchen jeweiligen voraussichtlichen Gesamtkosten geplant? (Bitte nach Gemeinden und Kreisen sowie den jeweiligen Kosten für die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)
  2. Welche dieser Maßnahmen wurden im Zeitraum von 2015 bis Juni 2020 umgesetzt, und wie hoch waren die Gesamtkosten?
  3. Welche der evaluierten Maßnahmen werden durch die Gemeinden und Kreise voraussichtlich noch bis Dezember 2021 umgesetzt?
  4. Welche der evaluierten Maßnahmen werden voraussichtlich nicht umgesetzt und aus welchen Gründen?

VII.B Entsiegelung von Flächen

  1. Welche Maßnahmen im Bereich der Entsiegelung von Flächen wurden in den Gemeinden und Kreisen NRWs mit welchen jeweiligen voraussichtlichen Gesamtkosten geplant? (Bitte nach Gemeinden und Kreisen sowie den jeweiligen Kosten für die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)
  2. Welche dieser Maßnahmen wurden im Zeitraum von 2015 bis Juni 2020 umgesetzt, und wie hoch waren die Gesamtkosten?
  3. Welche der evaluierten Maßnahmen werden durch die Gemeinden und Kreise voraussichtlich noch bis Dezember 2021 umgesetzt?
  4. Welche der evaluierten Maßnahmen werden voraussichtlich nicht umgesetzt und aus welchen Gründen?

VII.C Hitzevorsorge

  1. Welche Maßnahmen im Bereich der Hitzevorsorge wurden in den Gemeinden und Kreisen NRWs mit welchen jeweiligen voraussichtlichen Gesamtkosten geplant? (Bitte nach Gemeinden und Kreisen und jeweiligen Kosten für die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)
  2. Welche dieser Maßnahmen wurden im Zeitraum 2015 bis Juni 2020 umgesetzt und wie hoch waren die Gesamtkosten?
  3. Welche der evaluierten Maßnahmen werden durch die Gemeinden und Kreise voraussichtlich noch bis Dezember 2021 umgesetzt?
  4. Welche der evaluierten Maßnahmen werden voraussichtlich nicht umgesetzt und aus welchen Gründen?

VII.D Anlegen naturnaher Wasserflächen und Feuchtbereiche

  1. Welche Maßnahmen im Bereich der Anlegung naturnaher Wasserflächen und Feuchtgebiete wurden in den Gemeinden und Kreisen NRWs mit welchen jeweiligen voraussichtlichen Gesamtkosten geplant? (Bitte nach Gemeinden und Kreisen sowie den jeweiligen Kosten für die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)
  2. Welche dieser Maßnahmen wurden im Zeitraum von 2015 bis Juni 2020 umgesetzt, und wie hoch waren die Gesamtkosten?
  3. Welche der evaluierten Maßnahmen werden durch die Gemeinden und Kreise voraussichtlich noch bis Dezember 2021 umgesetzt?
  4. Welche der evaluierten Maßnahmen werden voraussichtlich nicht umgesetzt und aus welchen Gründen?

Christian Loose
Andreas Keith

und Fraktion

 

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Antwort der Landesregierung als PDF

 

1 Vgl. https://www.eike-klima-energie.eu/2019/07/12/menschliche-co2-emissionen-haben-kaum-auswirkungen-auf-den-atmosphaerischen-co2-gehalt/abgerufen am 23.07.2020 um 16:45 Uhr.

2 Vgl. https://www.eike-klima-energie.eu/2013/08/25/wer-hat-macht-ueber-das-klima-die-verschwiegenen-co2-quellen/, abgerufen am 23.07.2020 um 16:50 Uhr.

3 Vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/179260/umfrage/die-zehn-groessten-c02-emittenten-weltweit/, abgerufen am 24.07.2020 um 10:15 Uhr.

4 Vgl. https://www.mdr.de/nachrichten/politik/ausland/russland-tritt-klimaabkommen-paris-bei-100.html, abgerufen am 22.09.2020 um 9:30 Uhr.

5 Vgl. https://www.bpb.de/internationales/europa/russland/analysen/300620/analyse-russland-ueber-den-klimawandel-sprechen, abgerufen am 22.09.2020 um 9:45 Uhr.

6 Vgl. https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/der-europaeische-emissionshandel#teilnehmer-prinzip-und-umsetzung-des-europaischen-em issionshandels, abgerufen am 23.07.2020 um 17:35 Uhr.

7 Vgl. https://www.klimaschutz.de/zahlen-und-fakten, abgerufen am 21.07.2020 um 10:30 Uhr.

8 Vgl. https://www.klimaschutz.nrw.de/fileadmin/Dateien/Download-

Dokumente/Broschueren/klimaschutzbericht_nrw_151201.pdf, S.17, abgerufen am 21.07.2020 um 10:45 Uhr.

9 Vgl. https://www.bmu.de/fileadmin/bmu-

import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/komm unalrichtlinie_2013_bf.pdf, abgerufen am21.07.2020 um 11:30 Uhr.

10 Vgl. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt- Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, Konzept Starkregen NRW, 2016.

11 Vgl. https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wald/wald-und-klima, abgerufen am 08.10.2020 um 9:25 Uhr.

12 Vgl. https://difu.de/projekte/2019/kommunalberatung-klimafolgenanpassung-nrw, abgerufen am 08.10.2020 um 9:40 Uhr.

13 Vgl. https://kommunalberatung-klimaanpassung-nrw.de/, abgerufen am 08.10.2020 um 9:40 Uhr.

14 Vgl. https://kommunalberatung-klimaanpassung-nrw.de/foerderprogramme/, abgerufen am 08.10.2020 um 9:40 Uhr.