Kostendeckende Arbeit der Krankentransporte ermöglichen, der Unterfinanzierung ein Ende setzen.

Antrag
vom 21.11.2023

Antrag

der Fraktion der AfD

Kostendeckende Arbeit der Krankentransporte ermöglichen, der Unterfinanzierung ein Ende setzen.

I. Ausgangslage

Wenn die Mobilität durch einen Unfall, eine Erkrankung oder einer Pflegebedürftigkeit einge­schränkt ist wird selbst Alltägliches zur Last. Wer in Folge dessen nicht mehr in der Lage ist, alleine oder ohne medizinisch-fachliche Betreuung in die behandelnde Praxis, ins Kranken­haus oder zur Reha-Maßnahme zu gelangen, der benötigt einen Krankentransport.

Diese Fahrten zu behandelnden Ärzten oder in Krankenhäuser sind in der Regel Kassenleis­tungen und werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern sie von einem Arzt angeordnet werden. Ein Unterschied wird in der Regel zwischen sogenannten qualifizier­ten und unqualifizierten Krankentransporten gemacht. Während bei einem qualifizierten Kran­kentransport speziell medizinisch geschultes Personal als Begleitung zur Verfügung steht und den Krankentransport in einem speziellen, für diese Bedürfnisse ausgestatteten Krankentrans­portfahrzeug bewacht, wird bei einem unqualifizierten Krankentransport darauf verzichtet und die Fahrt kann auch in einem privaten oder Miet-PKW oder einem Taxi erfolgen. Dies wird individuell anhand der Schwere der Erkrankung respektive des Pflegegrades berücksichtigt.

Krankenbeförderungen ins Krankenhaus zu stationären Behandlungen dürfen ärztlich verord­net werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Eine Genehmigung der Krankenkasse vorab ist nicht erforderlich. Dies gilt auch für Fahrten zu vor- oder nachstationären Behandlun­gen.

Krankenbeförderungen in die Arztpraxis, in ein MVZ oder ins Krankenhaus zur ambulanten Versorgung dürfen nicht verordnet werden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.

Patienten sind auf Krankentransporte angewiesen, da andernfalls ihre medizinische Versor­gung gefährdet wäre. Die unqualifizierten Krankentransporte spielen hierbei eine immer be­deutsamere Rolle. Jedoch ist es immer häufiger der Fall, dass die Krankentransporte dem hohen Patientenaufkommen nicht mehr nachkommen können, Wartezeiten steigen ins Unzu­mutbare, während andere Fahrten gar nicht erst angetreten werden können. Ursächlich hierfür ist die chronische Unterfinanzierung der Krankentransporte, denn sie werden von den Kassen nur unzureichend finanziert. So unterstützt der Fahrer den Patienten beim Ein- und Aussteigen und begleitet ihn unter Umständen auch bis zum Anmeldeort in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus, um das sichere Eintreffen des Patienten am Beförderungsort zu gewährleisten – abrechnen lässt sich diese Leistung mit den Krankenkassen jedoch nicht. Die individuelle Betreuung des Patienten steht in direkter Konkurrenz zur abrechenbaren Leistung, welche den reinen und ausschließlichen Transport beinhaltet. Hier entsteht ein Finanzierungsdefizit, wel­ches zur Folge hat, dass die kostendeckende Leistungserbringung nicht mehr möglich ist. Um nicht am Patienten sparen zu müssen und die bestmögliche Leistung garantieren zu können, können viele Krankentransportdienste nicht mehr kostendeckend arbeiten und geraten in fi­nanzielle Schieflagen.

Um die bestmögliche Gesundheitsversorgung für das Land Nordrhein-Westfalen sicherstellen zu können, muss das Land hier handeln und eine kostendeckende Finanzierung sicherstellen.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Eine auskömmliche Finanzierung für den unqualifizierten Krankentransport sicherzustel­len, welcher auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten eingeht;
  2. eine gesetzliche Begrenzung der Höchstwartezeit auch für den unqualifizierten Kranken­transport einzurichten;
  3. sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen des Krankentransportes einzuset­zen und zu diesem Zweck das Gespräch mit allen zuständigen Akteuren zu suchen.

Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith

und Fraktion

 

MMD18-6836