Krefeld: 28-Jähriger in Flüchtlingsunterkunft niedergestochen – Was sind die Hintergründe?

Kleine Anfrage
vom 28.08.2024

Kleine Anfrage 4332

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Krefeld: 28-Jähriger in Flüchtlingsunterkunft niedergestochen Was sind die Hintergründe?

Am Montag, den 1. Juli 2024, kam es in einer Krefelder Flüchtlingsunterkunft zu einem Tötungsdelikt. Ein 28-jähriger Bewohner der Unterkunft habe am Mittag seinen gleichaltrigen Mitbewohner mit einem Messer angegriffen. Dabei verletzte er das Opfer so schwerwiegend, dass es nur kurze Zeit später im Krankenhaus verstarb. Nach Auskünften von Polizei und Staatsanwaltschaft soll der Verdächtige noch vor Ort festgenommen worden sein. Nun wurde eine Mordkommission eingerichtet, die die Hintergründe des Vorfalls beleuchten soll. Nähere Informationen habe der Polizeisprecher auch auf Nachfrage nicht nennen können.1

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Über welchen Aufenthaltsstatus verfügt der Tatverdächtige?
  3. Seit wann befindet sich der Tatverdächtige in Deutschland?
  4. Welche polizeilichen Erkenntnisse über den Tatverdächtigen sind bekannt?
  5. Was ist über das Opfer bekannt? (Bitte Nationalität und Aufenthaltsstatus des Opfers nennen und angeben, seit wann es sich in Deutschland befindet.)

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-10420

 

1 https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article252304406/Krefeld-Messerattacke-28-Jaehriger-stirbt-in-Fluechtlingsunterkunft.html.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4332 mit Schreiben vom 23. September 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vor­namen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Krefeld hat mir unter dem 02.09.2024 im Wesentlichen be­richtet, seine Behörde führe ein Ermittlungsverfahren gegen einen 28-jährigen afghanischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des Totschlags. Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen sei der Beschuldigte, der bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei, verdächtig, am 01.07.2024 in der Kommunalen Unterbringungseinrichtung in Krefeld, in der er wohnhaft gewesen sei, mit einem Küchenmesser auf den ebenfalls 28-jährigen und dort wohn­haft gewesenen Geschädigten eingestochen und diesen hierdurch getötet zu haben. Am Folgetag sei gegen den Beschuldigten antragsgemäß Haftbefehl erlassen und in Vollzug ge­setzt worden. Die Ermittlungen dauerten an.

  1. Über welchen Aufenthaltsstatus verfügt der Tatverdächtige?
  2. Seit wann befindet sich der Tatverdächtige in Deutschland? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Beschuldigte reiste im Jahr 2023 in das Bundesgebiet ein und ist im Besitz einer Aufent-haltsgestattung.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse über den Tatverdächtigen sind bekannt? Der Beschuldigte ist bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten.
  2. Was ist über das Opfer bekannt? (Bitte Nationalität und Aufenthaltsstatus des Op­fers nennen und angeben, seit wann es sich in Deutschland befindet.)

Der Geschädigte besaß die afghanische Staatsangehörigkeit. Von weiteren Angaben zu sei­ner Person wird mit Blick auf sein Persönlichkeitsrecht und den Opferschutz abgesehen. Dem parlamentarischen Informationsinteresse wird insoweit durch die Mitteilung zum Sachstand der Ermittlungen und durch allgemeine Angaben zu dem Geschädigten entsprochen.

 

MMD18-10774