Kreis Soest: Fahrzeuge durch ZUE-Bewohner geöffnet – Was ist die Jahresbilanz der ZUE hinsichtlich begangener Verbrechen ihrer Bewohner?

Kleine Anfrage
vom 09.01.2024

Kleine Anfrage 3154

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Kreis Soest: Fahrzeuge durch ZUE-Bewohner geöffnet Was ist die Jahresbilanz der ZUE hinsichtlich begangener Verbrechen ihrer Bewohner?

In der Nacht auf Sonntag, den 12. Dezember 2023, beobachteten Zeugen in der Geseker Straße im nordrhein-westfälischen Mönninghausen, wie mehrere Personen versuchten verschiedene geparkte Autos zu öffnen, indem sie an den Türgriffen zogen. Die vier Zeugen im Alter von 21 beziehungsweise 25 Jahren sollen zuvor von zwei der Beschuldigten nach Zigaretten gefragt worden sein. Danach sollen diese weiter unbehelligt versucht haben, die Fahrzeuge zu öffnen, auch im Beisein der Zeugen.1 Die Zeugen riefen im weiteren Verlauf die Polizei. Als die Polizeibeamten eintrafen, konnten sie drei der vier Beschuldigten vor Ort antreffen. Einer hätte aufgrund seiner Trunkenheit sogar bereits in einem der Autos geschlafen. Schnell konnte festgestellt werden, dass es sich bei den Beschuldigten um drei Algerier im Alter von 25, 32 und 33 Jahren handelt. Sie sollen zur Zeit in der Zentralen Unterbringungseinrichtung in Soest leben. Weiterführende Ermittlungen sollen nun ergeben, ob die Beschuldigten auch für ähnliche Straftaten in der Vergangenheit in Betracht kommen und ob der vierte noch unbekannte Beschuldigte ebenfalls aus der ZUE stammt.2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände nennen.)
  2. Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?
  3. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
  5. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-7678

 

1 https://www.soester-anzeiger.de/lokales/kreis-soest/zue-bewohner-aus-soest-beim-autoknacken-in-geseke-erwischt-92722389.html.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3154 mit Schreiben vom 15. Februar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration überwiesen.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Paderborn hat mir hierzu unter dem 18.01.2024 im Wesent­lichen wie folgt berichtet:

„Das Verfahren richtet sich gegen drei Beschuldigte, die – abweichend von dem in der Kleinen Anfrage genannten Datum – am 10.12.2023 gegen 02:50 Uhr in Geseke-Mönninghausen ver­sucht haben sollen, verschiedene geparkte Fahrzeuge zu öffnen, indem sie an den Türgriffen zogen. Als von Zeugen alarmierte Polizeibeamte an der Tatörtlichkeit eingetroffen waren, konnten diese die drei Beschuldigten dort antreffen, wobei sich einer der Beschuldigten in einem Fahrzeug befand. Das entsprechende Fahrzeug ist nicht aufgebrochen worden, es war nicht verschlossen. Die Tatbeteiligung einer vierten Person konnte nicht festgestellt werden. Diebesgut konnte bei den Beschuldigten im Zuge der bisherigen Ermittlungen nicht festgestellt werden. Das Verfahren ist bei der Polizeibehörde mit dem Vorwurf des Bandendiebstahls er­fasst worden. Der polizeilich festgestellte Sachverhalt wird derzeit durch die zuständige De­zernentin geprüft. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob den Beschuldigten weitere vergleichbare Handlungen zuzuordnen sind.“

  1. Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Paderborn hat mir berichtet, ausweislich der Bundeszent-ralregisterauszüge bestünden bei den Beschuldigten keine strafrechtlichen Verurteilungen.

  1. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vorna­men und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Paderborn hat in seinem Bericht mitgeteilt, die Beschuldig­ten seien algerische Staatsangehörige.

  1. Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft? Auf die Antwort auf die Frage 3 wird Bezug genommen.
  2. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen be­kannt?

Gegen einen 33-jährigen Beschuldigten liegen polizeiliche Erkenntnisse in je einem Fall wegen des Verdachts des Ladendiebstahls und eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor, gegen einen 32-jährigen Beschuldigten in je einem Fall wegen des Verdachts des uner­laubten Aufenthalts und der Körperverletzung. Gegen einen 25-jährigen

Beschuldigten bestehen polizeiliche Erkenntnisse in einem Fall wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs und in drei Fällen wegen des Verdachts des Ladendiebstahls.

 

MMD18-8079