Kriminalität im Zusammenhang mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) in NRW – Nachfrage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1610

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias vom 29.03.2023

Kriminalität im Zusammenhang mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) in NRW Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 21. Februar 2023, Drucksache 18/3086, auf unsere Kleine Anfrage vom 20. Januar 2023, Drucksache 18/2649, wurde auf unsere gestellte Frage 1

„Wie viele Straftaten – insbesondere Gewaltdelikte – wurden zwischen 2020 und 2022 in NRW durch UMA verzeichnet? (Bitte nach Straftatbestand, Altersstufe [Kind, Jugendlicher, Heranwachsender] und Anzahl der Fälle differenziert listen.)“1

unter anderem wie folgt geantwortet:

„Die Erfassungsrichtlinien der Polizeilichen Kriminalstatistik sehen keine differenzierte Erfassung der angefragten Personengruppe vor. Insofern liegen entsprechende statistische Daten nicht vor.“2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Warum sehen die Erfassungsrichtlinien der Polizeilichen Kriminalstatistik bisher keine differenzierte Erfassung der Personengruppe „Unbegleitete Minderjährige Ausländer“ (UMA) vor, sodass auch entsprechend keine statistischen Daten vorliegen?
  2. Wird sich die Landesregierung für eine zeitnahe Einführung einer differenzierten Erfassung der Personengruppe „Unbegleitete Minderjährige Ausländer“ (UMA) einsetzen?
  3. Wenn ja, bis wann soll dies geschehen?
  4. Wenn nein, warum nicht?

Markus Wagner
Enxhi Seli-Zacharias

 

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1 Antwort der Landesregierung vom 21.02.2023, Drs. 18/3086.

2 Ebenda, S. 2.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1610 mit Schreiben vom 9. Mai 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleich­stellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Warum sehen die Erfassungsrichtlinien der Polizeilichen Kriminalstatistik bisher keine differenzierte Erfassung der Personengruppe „Unbegleitete Minderjährige Ausländer“ (UMA) vor, sodass auch entsprechend keine statistischen Daten vor­liegen?

Die nach bundeseinheitlichen Richtlinien gegliederte Polizeiliche Kriminalstatistik ermöglicht bereits jetzt die Erfassung nichtdeutscher minderjähriger Tatverdächtiger sowie die Zuordnung zur Gruppe der Zuwanderer.

Die Erfassungsmodalitäten werden in der Kommission Polizeiliche Kriminalstatistik der Ar­beitsgemeinschaft Kriminalpolizei des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz regelmä­ßig evaluiert und bedarfsgerecht angepasst. Ein kriminalfachlicher Bedarf zur Erfassung „un­begleiteter minderjährige Ausländer“ besteht mit Blick auf die vorgenannten, bereits vorhan­denen Erfassungsmöglichkeiten auch nach Auffassung der Landesregierung nicht.

  1. Wird sich die Landesregierung für eine zeitnahe Einführung einer differenzierten Erfassung der Personengruppe „Unbegleitete Minderjährige Ausländer“ (UMA) einsetzen?

Eine solche Initiative ist nicht geplant.

  1. Wenn ja, bis wann soll dies geschehen?
    Ich verweise auf meine Antwort zur Frage 2.
  2. Wenn nein, warum nicht?

Ich verweise auf meine Antwort zur Frage 1.

 

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