Krisenstäbe und Notfallpläne bei Gasmangel

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 136
der Abgeordneten Andreas Keith, Christian Loose und Sven Tritschler vom 11.07.2022

 

Krisenstäbe und Notfallpläne bei Gasmangel

Immer mehr Städte bilden derzeit Krisenstäbe und entwickeln Notfallpläne für den Fall, dass das Gas im Winter nur noch bedingt verfügbar ist. Die Stadt Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz plant sogar, Hallen einzurichten, in denen sich Bürger aufwärmen können, die sich das Heizen nicht mehr leisten können. „Wir bereiten uns aktuell mit Blick auf den Herbst und Winter auf alle Notfallszenarien vor“, so die Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. Weitere Städte in Rheinland-Pfalz planen ebenfalls sogenannte Wärmeinseln.1

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Inwiefern ist der Landesregierung bekannt, dass Städte in Nordrhein-Westfalen sogenannte „Wärmeinseln“ für den Herbst bzw. Winter planen bzw. vorbereiten? (Bitte aufschlüsseln nach Städten und Standort der geplanten Wärmeinsel)
  2. Inwiefern werden die Kommunen bei der Einrichtung von „Wärmeinseln“ von der Landesregierung unterstützt?
  3. Aus welchen Personen bzw. Stellen würde ein Krisenstab bei einem möglichen Gasmangel auf Landesebene wann gebildet werden?
  4. Welche Rolle könnte der Katastrophenschutz bei einem möglichen Gasmangel einnehmen?
  5. Was wird die Landesregierung konkret unternehmen, um private Haushalte bei der Zahlung ihrer Energiekosten zu unterstützen? (Bitte aufschlüsseln nach Entlastungs- bzw. Unterstützungsmaßnahmen und Personenkreis, der entlastet bzw. unterstützt werden soll)

Andreas Keith
Christian Loose
Sven Tritschler

 

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1 https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/wenn-bei-gasmangel-die-wohnung-kalt-bleibt-arme-und-alte-sollen-in-hallen-schlaf-80653450.bild.html


Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 136 mit Schreiben vom 22. August 2022 im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, dem Minister der Finanzen, dem Minister des Innern und der Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Inwiefern ist der Landesregierung bekannt, dass Städte in Nordrhein-Westfalen sogenannte „Wärmeinseln“ für den Herbst bzw. Winter planen bzw. vorbereiten? (Bitte aufschlüsseln nach Städten und Standort der geplanten Wärmeinsel)
  2. Inwiefern werden Kommunen bei der Einrichtung von „Wärmeinseln“ von der Landesregierung unterstützt?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zur Planung und Vorbereitung von Wärmeinseln für den Herbst bzw. Winter in den Kommunen liegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen keine Erkenntnisse vor und konnten innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist auch nicht erhoben werden. Eine Unterstützung der Kommunen bei der Einrichtung von Wärmeinseln ist derzeit nicht geplant.

  1. Aus welchen Personen bzw. Stellen würde ein Krisenstab bei einem möglichen Gasmangel auf Landesebene wann gebildet?

Wenn mehrere Ressorts der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Bewältigung von landesweiten Großeinsatzlagen oder Katastrophen zusammenwirken müssen, kann der Krisenstab einberufen werden. Über die Einberufung entscheidet der Ministerpräsident. Die Geschäftsordnung des Krisenstabes der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (GO KS Land) – Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 29. August 2017 – regelt unter Ziffer 3, dass dem Krisenstab des Landes Nordrhein-Westfalen grundsätzlich alle Ressorts der Landesregierung und die Staatskanzlei angehören. Die fachlich durch ein Ereignis betroffenen Ressorts sind bei Einberufung des Krisenstabes Land zur Teilnahme verpflichtet. Zur Führung der Dienstgeschäfte bedient sich der Krisenstab der im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelten Geschäftsstelle des Krisenstabes Land.

  1. Welche Rolle könnte der Katastrophenschutz bei einem möglichen Gasmangel einnehmen?

Nach dem Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) wird der Katastrophenschutz tätig, wenn das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen, Tiere, natürliche Lebensgrundlagen oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt sind, dass der sich hieraus ergebenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nur wirksam begegnet werden kann, wenn die zuständigen Behörden und Dienststellen, Organisationen und eingesetzten Kräfte unter einer einheitlichen Gesamtleitung der zuständigen Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken (§ 1 Absatz 2 Nummer 2 BHKG). Der Katastrophenschutz könnte bei einer möglichen Gasmangellage demnach beispielsweise zur zielgerichteten Information der Bevölkerung, zum Betrieb von beheizten Aufenthaltsräumen oder zur punktuellen Unterstützung der Betreiberinnen und Betreiber bei der Aufrechterhaltung örtlicher kritischer Infrastrukturen eingesetzt werden.

  1. Was wird die Landesregierung konkret unternehmen, um private Haushalte bei der Zahlung ihrer Energiekosten zu unterstützen? (Bitte aufschlüsseln nach Entlastungs- bzw. Unterstützungsmaßnahmen und Personenkreis, der entlastet bzw. unterstützt werden soll)

Zu den bisher von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Entlastungsmaßnahmen zählen die Energiepreispauschale, die Absenkung der EEG-Umlage und der Energiesteuer auf Kraftstoffe, das 9-Euro-Ticket, der Heizkostenzuschuss für wohngeldberechtigte Personen, die Rentenanpassung, der Kinderbonus sowie die Erhöhung der BAföG-Sätze für Studierende und Auszubildende.

Darüber hinaus gibt es in Nordrhein-Westfalen diverse Energieberatungsangebote, die durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vorgehalten werden, die Ratsuchenden Hilfestellungen zur Steigerung der Energieeffizienz und zu niederschwelligen Möglichkeiten der Energieeinsparung bieten und damit auch zur Eindämmung der Energiekosten für private Haushalte beitragen können.

 

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