kunststoffland e.V. als Träger des gleichnamigen Landeskompetenznetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 669
der Abgeordneten Andreas Keith und Christian Loose vom 28.10.2022

kunststoffland e.V. als Träger des gleichnamigen Landeskompetenznetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

kunststoffland NRW e.V. ist Träger des gleichnamigen Landeskompetenznetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Eigenbeschreibung des Landeskompetenznetzes ausweislich des Internetauftritts lautet wie folgt:

„Brücke zwischen Kunststoffindustrie und Landespolitik

kunststoffland NRW ist mehr als ein engagiertes und erfolgreiches Branchennetzwerk. Das Potential des im Jahr 2006 auf Initiative der Kunststoffindustrie gegründeten Vereins wurde schon früh durch das Land NRW erkannt. Im Rahmen der Leitmarktpolitik des Landes wurde der Verein kunststoffland NRW zum Träger des gleichnamigen Landeskompetenznetzes ernannt.

Landeskompetenznetze sind für einige ausgewählte NRW-Leitmärkte, zu denen auch Kunststoffe als neue Werkstoffe gehören, zuständig. Sie agieren im Landesauftrag und sind wesentliche Wissensträger ihrer Branche. Weitere Kriterien setzen voraus, dass sie in der Branche und mit den einschlägigen wissenschaftlichen Institutionen gut vernetzt sind und Erfahrungen in der Projektarbeit und in der Koordinierung aller wichtigen Branchen- und Technologieangelegenheiten haben. Der übergeordnete Auftrag lautet dabei, die Zusammen­arbeit aller Akteure aus der Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Politik entlang der jeweiligen Wertschöpfungskette zu stärken.

kunststoffland NRW ist die Schnittstelle zwischen der Kunststoffbranche und der Landespolitik. Aufgrund seiner Sonderrolle als Landeskompetenznetz hat kunststoffland NRW einen sehr guten Zugang zur Landespolitik und -verwaltung und steht im regelmäßigen Austausch mit den verantwortlichen Stellen.

Unterstützt wird das Projekt des Landeskompetenznetzes kunststoffland NRW mit einer Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).“ 1

Außerdem werden die Europäische Union, das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der besagte EFRE-Fonds auf der Seite angeführt.2

Diese Organisation bzw. dieser Verein agiert im öffentlichen Auftrag und wird mit Steuerzahlergeldern zumindest in Teilen finanziert.

Das vorgenannte Ministerium und damit das Land ist Mitglied des Vereins, wie auch andere staatliche Institutionen/Beteiligungen, z.B. die RWTH Aachen oder die Messe Düsseldorf.3

kunststoffland NRW stellt auf seinem Internetauftritt seinen Messeservice im Auftrag des Landes wie folgt vor:

„Fachmessen sind nach wie vor wichtige Plattformen des Austauschs, der Geschäftsanbahnung sowie zur Netzwerkarbeit für die Kunststoffbranche. In besonderer Weise engagiert sich deshalb kunststoffland NRW traditionell gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen auf den zentralen Branchenmessen K, Fakuma, Hannover Messe und JEC World.

Mit kunststoffland NRW als Partner bietet das Land auf den jeweiligen Messen durch seine Landesgemeinschaftsstände attraktive Ausstellermöglichkeiten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen aus NRW an. Dies gilt auch für die zuletzt stärker in den Vordergrund tretende virtuelle Messeformate.

Das Land ist hierbei Träger der Landesgemeinschaftsstände -ausstellende Unternehmen zahlen einen pauschalen Ausstellerbeitrag. Für Start-ups gibt es darüber hinaus die Möglichkeit vergünstigter Konditionen. kunststoffland NRW unterstützt hierbei die Bewerbung einer Teilnahme an diesen Landesgemeinschaftsständen.“4

Diese Ausführung belegt ebenfalls, dass dieses Netzwerk bzw. der Verein im öffentlichen Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen handelt.

Das Land Nordrhein-Westfalen wirbt außerdem auf einer Internetseite mit der NRW.BANK im Impressum5 und dem bereits genannten Ministerium auf der Internetseite für dieses Netzwerk.6

Der Geschäftsführer von kunststoffland e.V. verfügt über breite berufliche Erfahrungen im Parlament und in der Ministerialverwaltung, u.a. als Referent der CDU-Landtagsfraktion und als Büroleiter von Ministern des Landes Nordrhein-Westfalen.7 Das lässt darauf schließen, dass er mit den Vorgaben zur staatlichen Neutralitätspflicht vertraut ist.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Fördermittel haben Landeskompetenznetzwerke vom Land NRW in den Jahren 2017 bis 2022 erhalten? (Wir bitten um eine entsprechende Aufschlüsselung zu dem jeweiligen Netzwerk, der Branche sowie die Nennung des jeweiligen Haushaltstitels.)
  2. Unter welchen Förderbedingungen erhalten die Landeskompetenznetzwerke öffentliche Gelder?
  3. Inwieweit haben die Landeskompetenznetzwerke die parteipolitische Neutralität zu wahren? (Das gilt ausdrücklich auch für den Umgang mit allen im Landtag bzw. Bundestag vertretenen Parteien, aber auch für die politische Ausrichtung von Unternehmen, wenn z.B. der Geschäftsführer eines Unternehmens einer im Landtag bzw. im Deutschen Bundestag vertretenen Partei angehört.)
  4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Landeskompetenznetzwerke die staatlichen Neutralitätspflichten beachten?
  5. Wie haben sich staatliche Institutionen in den Trägervereinen der Landeskompetenznetzwerke mit Blick auf die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwendung der öffentlichen Mittel und gerade auch mit Blick auf die Wahrung der parteipolitischen Neutralität zu verhalten?

Andreas Keith
Christian Loose

 

Anfrage als PDF

 

1 H t t p s : / /w w w .k u ns t s t of f l an d – nr w .d e /ueber-uns/landeskompetenznetz, abgerufen am 19.10.2022

2 H t tp s : / / w ww . k u ns t s t o ff l a nd -nrw.de/ueber-uns/landeskompetenznetz, abgerufen am 19.10.2022

3 H t t p s: / / w w w . ku n st s t of f la n d – nrw.de/ueber-uns/mitglieder, abgerufen am 19.10.2022

4 H t t p s :/ / w ww . kun s t st of f l an d -nrw.de/mitgliedschaft/messeservice, abgerufen am 19.10.2022

5 H t t p s :/ / nr w – in n o va t ionspartner.de/impressum/, abgerufen am 19.10.2022

6 H t t p s: / / nr w- i nn ov a t io nspartner.de/adressliste/adresse/address/ron-brinitzer/, abgerufen am 19.10.2022

7 H t tp s : / /w w w . li n k ed i n. c o m/ in/ron-brinitzer-966829224/, abgerufen am 19.10.2022


Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 669 mit Schreiben vom 30. November 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Minis­terin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Um die Innovationskraft in wichtigen Innovationsfeldern zu bündeln und die Vernetzung von Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zu begleiten, fördert das Land Nord­rhein-Westfalen zahlreiche landesweite Netzwerke wie beispielsweise Cluster, Hubs und Kom­petenzzentren sowie regionale Netzwerke und Initiativen. Diese unterstützen die strategische Entwicklung der jeweiligen Themenfelder sowie die Kooperation zwischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

  1. Welche Fördermittel haben Landeskompetenznetzwerke vom Land NRW in den Jahren 2017 bis 2022 erhalten? (Wir bitten um eine entsprechende Aufschlüsse­lung zu dem jeweiligen Netzwerk, der Branche sowie die Nennung des jeweiligen Haushaltstitels.)

In Anlage 1 sind Netzwerke/Initiativen/Cluster benannt, die Landes-Fördermittel, jedoch keine EU-Mittel erhalten haben. Netzwerke/Initiativen/Cluster, die aufgrund eines Vertragsverhält­nisses tätig geworden sind, sind darin nicht enthalten.

In dem fraglichen Zeitraum wurden einige Landeskompetenznetzwerke ausschließlich aus EU-Mitteln gefördert; diese sind ebenfalls nicht in der Aufstellung enthalten.

  1. Unter welchen Förderbedingungen erhalten die Landeskompetenznetzwerke öf­fentliche Gelder?

Die Förderbedingungen für Landeskompetenznetzwerke sind abhängig von der Art der Finan­zierung.

Werden diese gemeinsam mit der Wirtschaft finanziert, gelten für die öffentlichen Gelder die Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest): bei institutioneller Förderung die ANBest-I, bei Projektförderung die ANBest-P und bei Projektförderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung die ANBest-EFRE.

Bei Landeskompetenznetzwerken, die vollständig aus Landesmitteln finanziert werden und für die ein Dienstleister beauftragt wird, wird die Betreiberin oder der Betreiber im Rahmen eines Vergabeverfahrens ausgewählt. Hier ergeben sich die Bedingungen aus der Ausschreibung und dem geschlossenen Vertrag.

  1. Inwieweit haben die Landeskompetenznetzwerke die parteipolitische Neutralität zu wahren? (Das gilt ausdrücklich auch für den Umgang mit allen im Landtag bzw. Bundestag vertretenen Parteien, aber auch für die politische Ausrichtung von Un­ternehmen, wenn z.B. der Geschäftsführer eines Unternehmens einer im Landtag bzw. im Deutschen Bundestag vertretenen Partei angehört.)

Rechtliche Vorgaben, aus denen sich für Zuwendungsempfangende grundsätzlich eine Ver­pflichtung zur parteipolitischen Neutralität ergibt, sind nicht ersichtlich und werden weder in der Rechtsprechung, noch in der rechtswissenschaftlichen Literatur diskutiert.

Zuwendungsempfangende sind in der Ausübung ihrer Grundrechte – insbesondere der Mei­nungsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 GG) und der Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 Absatz 1 GG) – während der Laufzeit von Förderprojekten nicht eingeschränkt.

Im Rahmen eines Förderprogramms sind für die Zuwendungsempfangenden insbesondere die Vorgaben des Zuwendungsbescheids inkl. der Nebenbestimmungen maßgeblich. Es kann bei politischen Bezügen eine Verankerung entsprechender Neutralitätspflichten im Zuwen­dungsbescheid erfolgen.

  1. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Landeskompetenznetzwerke die staatlichen Neutralitätspflichten beachten?

Staatliche Neutralitätspflichten richten sich zunächst an den Staat und ergeben sich aus dem geltenden Verfassungsrecht sowie der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, soweit politische Bezüge vorhanden sind, Vorgaben im Zuwendungsbescheid vorzusehen.

  1. Wie haben sich staatliche Institutionen in den Trägervereinen der Landeskompe-tenznetzwerke mit Blick auf die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwen­dung der öffentlichen Mittel und gerade auch mit Blick auf die Wahrung der par­teipolitischen Neutralität zu verhalten?

Die Landesregierung ist an das parteipolitische Neutralitätsgebot gebunden und nimmt die Einhaltung sehr ernst. Soweit eine Mitgliedschaft in einem Trägerverein eines Landeskompetenznetzwerkes der Landesregierung bzw. einzelner Ressorts vorliegt, besteht die Möglichkeit sich im Rahmen der jeweiligen Vereinssatzung sowie des geltenden Vereinsrechts in die Be­lange des Vereins einzubringen.

 

Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 669 Landesförderung von Clustern, Hubs und Landeskompetenzzentren

Name des Netzwerkes Branche Förderung der Jahre 2017 bis 2022 in EUR Haushaltstitel
CSR.digital Digitalisierung der Wirtschaft 493.178 14 731 683 60
Kompetenzplattform Künstliche Intelligenz (KI.NRW) Schlüsseltechnologien 4.800.747 14 400 686 61

/14 400 683 61 /

63 140 683 80

Spitzencluster it’s OWL versch. Branchen 2.403.514 14 730 683 65,

61 100 686 75,

63 030 686 75

5G.nrw IKT 3.129.321 14 500 686 72
CLIB industrielle Biotechnologie/Bioökonomie 817.858 14 400 683 61
Produktion Cluster Management Produktion 324.959 14731 697 60
Energieforschung.NRW Energie 5.020.911 14 731 686 60
DWNRW.hubs Digitale Wirtschaft 15.000.000 14 730 683 67
automatisierte und vernetzte Mobilität – innocam.NRW Mobilität 1.327.767 09 140 TG 71
Kompetenznetzwerk Stammzellforschung Medizinforschung 729.276 06 100 686 64
Stammzellnetzwerk.NRW e.V. Medizinforschung 2.021.590 06 030 686 42

 

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