Länder und Kommunen verlangen Knallhart-Maßnahme – Migrations-Aufstand gegen Faeser – Welche Rolle spielte NRW in den Arbeitskreisen?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1764
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Länder und Kommunen verlangen Knallhart-Maßnahme Migrations-Aufstand gegen FaeserWelche Rolle spielte NRW in den Arbeitskreisen?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Nachdem der letzte Flüchtlingsgipfel im Februar ohne zielführende Ergebnisse blieb, wurden Arbeitskreise eingesetzt, in denen sich Bund, Länder und Kommunen beraten sollten. Nach der letzten Sitzung am 19. April 2023 wurde ein Ergebnisbericht vorgelegt, der eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war, trotzdem aber den Weg zur BILD fand.

Wie die BILD berichtet, waren sich Länder und Kommunen laut Ergebnisbericht einig, dass sofort ein „Maßnahmenpaket“ zur Begrenzung der illegalen Migration benötigt wird. So seien effektive „Grenzsicherungsmaßnahmen“ an den EU-Außengrenzen erforderlich. Weiter heißt es: „Wenn diese Maßnahmen keine Wirkung zeigen, dann soll die Einführung von Binnen­grenzkontrollen mit Einreiseverweigerungen und Zurückweisungs-Möglichkeiten geprüft wer­den!“ Damit greifen die Arbeitsgruppen die Forderungen der Deutschen Polizeigewerkschaft auf, gehen in ihren Forderungen aber sogar noch weit darüber hinaus.1

Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1497 wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, welche Rolle NRW bei der Erarbeitung des in der BILD in Teilen veröffentlichten Ergebnisberichts der Arbeitskreise gespielt hat.

So hat die Landesregierung anlässlich des Flüchtlingsgipfels im Februar offensichtlich keiner­lei Forderung gestellt, die zu den jetzt in der Bild veröffentlichtem Ergebnisbericht der Arbeits­gruppen passen. Im Wesentlichen beschränkten sich die Forderungen aus NRW auf höhere finanzielle Zuwendungen des Bundes und die Bereitstellung weiterer Liegenschaften des Bun­des zur Unterbringung von Asylsuchenden und Ukraine-Flüchtlingen. Von Maßnahmen zur Begrenzung der illegalen Migration oder zur Steigerung der Effektivität im Rahmen von Rück­führungen war nicht die Rede.

Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1497 weiterhin hervorgeht, war das Land NRW in allen vier Arbeitsclustern vertreten, also in:

  • AG 1 Unterbringung und Finanzierung;
  • AG 2 Entlastung der Ausländerbehörden und Verschlankung der Prozesse;
  • AG 3 Integration, Arbeitsmarktintegration, Maßnahmen für Kitas und Schulen, Sprach­kurse und
  • AG 4 Beschränkung irregulärer Migration / Rückführung.

Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1764 mit Schreiben vom 31. Mai 2023 namens der Landesregierung beantwor­tet.

  1. Welche Forderungen des beschlossenen Maßnahmenpakets, die in der BILD ver­öffentlicht wurden, gingen von der NRW-Landesregierung aus?
  2. Wie bewertet die Landesregierung diese in der BILD veröffentlichten offen­sichtlich gemeinsam beschlossenen Forderungen der Arbeitsgruppen, die einem Kurswechsel in der Migrations- und Grenzschutzfrage gleichkommen? (Bitte die in der BILD veröffentlichten Forderungen einzeln bewerten)
  3. Welche Forderungen hat die Landesregierung in die vier oben aufgeführten Ar­beitscluster aktiv eingebracht?
  4. Welche von der Landesregierung in den vier Arbeitsclustern eingebrachten Forde­rungen finden sich im abschließenden Ergebnisbericht?
  5. Welche Ergebnisse sind abgesehen von den in der BILD veröffentlichten Forde­rungen aus der Arbeit der Arbeitskreise hervorgegangen? (Bitte nach Möglich­keit den vollständigen Ergebnisbericht der Antwort beifügen oder alternativ stich­haltige Gründe für eine Nichtveröffentlichung benennen)

Die Fragen eins bis fünf werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwor­tet.

Auf dem Flüchtlingsgipfel von Bund, Ländern und Kommunen am 16. Februar 2023 ist be­schlossen worden, einen Follow-Up-Prozess durchzuführen, welcher die aktuellen Themen im Politikfeld Migration wie Finanzierung und Unterbringung, Entlastung der Ausländerbehörden, Integration und Begrenzung von irregulärer Migration/Rückführung zum Gegenstand haben sollte.

Die Landesregierung nahm in allen Arbeitsgruppensitzungen eine Position ein, welche die hu­manitäre Verantwortung des Asyl- und Flüchtlingsrecht berücksichtigt und zugleich für funkti­onierende steuernde Elemente in diesem Bereich wirbt.

Es ist aus Sicht der Landesregierung im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung aller staat­lichen Ebenen notwendig, dass sich der Bund finanziell stärker an Unterbringung, Versorgung und Integration der schutzsuchenden Menschen strukturell und dauerhaft beteiligt. Im The­menfeld „Rückführung“ hat die konsequente und rechtmäßige Abschiebung von Straftäterinnen und Straftätern sowie Gefährderinnen und Gefährdern hohe Priorität. Darüber hinaus muss die Durchsetzung von vollziehbaren Ausreisepflichten verbessert werden. Dafür bedarf es in erster Linie tragfähiger Migrationsabkommen. Auch hier ist der Bund gefordert.

In dem verwaltungsinternen Follow-Up-Prozess fanden intensive Beratungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen statt. In den Diskussionen wurden unterschiedliche Standpunkte der Teilnehmenden in verschiedenen Ausprägungen sichtbar.

Hervorzuheben sind die zahlreichen guten Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Entlastung der Ausländerbehörden. Dies begrüßt die Landesregierung ausdrücklich. Die Vorschläge bedürfen jetzt der zügigen Umsetzung, damit die Belastungssituation der Ausländerbehörden spürbar reduziert werden kann.

 

Antwort als PDF

 

1 Vgl. Migrations-Aufstand gegen Faeser! Länder und Kommunen fordern Knallhart-Maßnahmen | Po­litik | BILD.de, https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/migrations-aufstand-gegen-fae-ser-laender-und-kommunen-fordern-knallhart-massnahm-83602548.bild.html