Landesinitiative eGesundheit.nrw – Valider Fortschritt durch Digitalisierung des Gesundheitssektors?

Kleine Anfrage
vom 07.02.2018

Kleine Anfrage 789
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD

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Die Digitalisierung schreitet weiter voran und macht dabei auch vor dem Gesundheitssektor keinen Halt. Telematik, bzw. Telemedizin nennt sich die Fernbeziehung zwischen Arzt und Patient. Dabei handelt es sich vorrangig um einen Sammelbegriff verschiedenartiger ärztlicher Versorgungskonzepte und medizinischer Leistungen, insbesondere in den Bereichen Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation, welche durch den Einsatz von Telekommunikation und Informationstechnologien über die räumliche Entfernung hinweg erbracht werden.

Die digitalen Versorgungslösungen erfreuen sich bereits überdurchschnittlich hoher Popularität, wie aus einer Studie der gesetzlichen Krankenkasse DAK Gesundheit in Kooperation mit dem Ärzteblatt vom 01.02.2018 hervorgeht.

Demnach halten 80% der befragten Mediziner Videosprechstunden und online Coachings für nützliche Ansätze, dokumentierte der DAK Digitalisierungsreport 2018 das Umdenken in der Ärzteschaft Anfang Februar 2018.

Auch das Land Nordrhein-Westfalen erkannte den Nutzen und die Fortschrittlichkeit der Weiterentwicklung des Gesundheitssektors bereits früh und initialisierte in Kooperation mit dem am 01.01.2012 gegründeten Zentrum für Telemedizin in Bochum (TGZ), die Landesinitiative eGesundheit.nrw. Zentrales Projekt dieser Zusammenarbeit stellt die Modellregion Ostwestfalen Lippe dar, dessen Arbeitsschwerpunkt umfassende Beratungsangebote zu den diversen Themenfeldern der Telematik ist. So entrichtet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Zuwendungen zur Institutionellen Förderung in Höhe von 1.351.800 Euro an das TGZ im Jahr 2017, ebenso lauten die Planungen für 2018.

Nachdem der 01. Juli 2018 als Termin zu Initialisierung der Telematikinfrastruktur (TI) nicht eingehalten werden konnte, sollen nun zum 31.12.2018 die letzten Arztpraxen an die TI angebunden werden und das erste sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zum Abgleich der Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) starten, berichtet die Landesinitiative des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, eGesundheit.nrw.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

  1. Die Landesinitiative eGesundheit.nrw soll zahlreiche Projekte der Informations- und Kommunikationstechnologien zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens erproben. Welche Projekte sind aktuell aktiv, bzw. in Planung? (Bitte gehen Sie auf den Entwicklungsstand und die Zielsetzung ein).
  2. Die Digitalisierung und die daraus resultierende Vernetzung sollten sich niemals zulasten des Datenschutzes auswirken. Vor dem Hintergrund der Initialisierung der TI und dem daraus resultierenden Abgleich und Verarbeitung von Patientenstammdaten stellt sich die Frage, welche Vorkehrungen getroffen werden, um diesen, insbesondere im Hinblick auf die am 25.05.2018 Inkrafttretende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), nachhaltig zu gewährleisten?
  3. Aus dem DAK Digitalisierungsreport 2018 geht hervor, dass digitale Anwendungen für Patienten noch keine relevante Verbreitung bei den Ärzten haben. Wie stellt sich diese Entwicklung in der Modellregion OWL dar, insbesondere unter der Berücksichtigung der Angebote wie Telemonitoring, Telekonsil, Teleradiologie und Teletherapie im Verhältnis zu dessen Nachfrage?
  4. Der Digitalisierung des Gesundheitswesens steht nach wie vor das Fernbehandlungsverbot entgegen, welches sich aus §7 Absatz 4 der MBO ergibt. Während das Bundesministerium für Gesundheit in der kommenden Legislaturperiode dringenden Reformbedarf angemeldet hat, hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg bundesweit einmalig die dort geltende Berufsordnung dahingehend abgeändert, dass auch eine ausschließlich telemedizinische Behandlung ohne Patientenkontakt möglich ist. Gibt es bereits erste Erkenntnisse der Landesinitiative, inwieweit sich das Fernbehandlungsverbot auf Erfolg, bzw. Fortschritt der Telemedizin auswirkt?

Dr. Martin Vincentz