Kleine Anfrage 4727
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Landeskriminalamt NRW und Innenminister Reul ignorieren Hilferuf eines vom IS mit dem Tod bedrohten Journalisten – Ist Minister Reul das Schicksal des Betroffenen egal?
Am 31.05.2024 kam es zu einem islamistischen Terroranschlag in Mannheim. Dabei wurde u.a. der Journalist S. schwer verletzt.1
Durch eine Pressemeldung wurde am 14.08.2024 bekannt, dass es u. a. gegen S. Mordpläne gibt und das BKA bereits Anfang Oktober 2023 durch einen ausländischen Geheimdienst darüber informiert wurde. Der Hintergrund der Pressemeldung war ein Islamisten-Prozess vor dem Amtsgericht Duisburg. Im Artikel hieß es: „Schlüsselfiguren der islamfeindlichen Szene wie etwa [S.] oder [P.] sollten getötet werden“2
Als Reaktion auf die Berichte wandte sich S. am 19.08.2024 mit einem Brief an das LKA sowie am 26.08.2024 mit einem weiteren Brief direkt an Innenminister Herbert Reul.3 Beide Briefe wurden bislang – also über 2 Monate – noch nicht beantwortet, nicht einmal der Eingang wurde bisher bestätigt.
Bei dem Prozess in Duisburg soll ein Mitarbeiter der Staatsschutzes NRW ausgesagt haben, dass er am 6. Oktober 2023 vom BKA Kenntnis von diesen Mordplänen erhalten habe und gleich nachgesehen habe, wann S. Kundgebungen in NRW veranstaltet. Bereits am 7. Oktober gab es eine Veranstaltung in Köln, gefolgt von weiteren Veranstaltungen. Eine Information durch die Sicherheitsbehörden bezüglich der konkreten Bedrohungslage gegenüber S. (und somit auch allen weiteren Teilnehmern der Versammlungen) blieben trotzdem aus.
Am 31.05.2024 kam es dann schließlich zum Anschlag in Mannheim.
Während sowohl das LKA Hessen als auch das LKA Baden-Württemberg auf ähnliche Anfragen schriftlich reagiert haben, kommt von Seiten des LKA NRW sowie des Innenministers bis zum heutigen Tag nichts, obwohl der Islamistenprozess gegen T. S., der wichtige Details ans Tageslicht brachte, in NRW stattfand.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wann sind die beiden Schreiben von S. an das LKA NRW und an den Innenminister eingegangen?
- Warum sind beide Schreiben bisher – in über 2 Monaten –unbeantwortet geblieben?
- Wann sollen die Schreiben beantwortet werden?
- Warum sind das LKA NRW sowie der Innenminister in diesem Fall nicht proaktiv tätig geworden, obwohl die konkrete Bedrohungslage doch seit einem Jahr bekannt sein musste?
- Erneut kamen, wie bei zahlreichen Fällen zuvor, entscheidende Hinweise von ausländischen Nachrichtendiensten. Warum sind die Sicherheitsbehörden in NRW offenbar derart schwach aufgestellt, wenn es um konkrete Bedrohungen aus dem islamistischen Umfeld geht?
Enxhi Seli-Zacharias
2 Vgl. https://www.achgut.com/artikel/tariks_doppelleben und
https://www.achgut.com/artikel/tariks_gute_laune
3 Beide Dokumente liegen uns vor.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4727 mit Schreiben vom 17. Dezember 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wann sind die beiden Schreiben von S. an das LKA NRW und an den Innenminister eingegangen?
Das Schreiben des Herrn S. an das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, datiert auf den 19.08.2024, ging am 23.08.2024 dort ein.
Das Schreiben des Herrn S. an mich, datiert auf den 26.08.2024, ging am 28.08.2024 in meinem Haus ein.
- Warum sind beide Schreiben bisher – in über 2 Monaten – unbeantwortet geblieben?
Das erstgenannte Schreiben wurde am 29.08.2024 an die zuständige Kreispolizeibehörde Essen zur abschließenden Bearbeitung übersandt. Der Antwortentwurf sollte am 11.09.2024 über den Dienstweg der Behördenleitung vorgelegt werden, war aber im Postlauf nicht mehr nachvollziehbar. Deshalb erfolgte am 15.11.2024 eine erneute Vorlage des Antwortwortent-wurfs bei der Behördenleitung und am gleichen Tag der postalische Versand an Herrn S.
Für die Beantwortung des Schreibens an mein Haus wurde ein Beitrag des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen sowie des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingeholt. Nach Fertigstellung des Antwortentwurfs und Vorlage bei mir wurde das Antwortschreiben postalisch am 07.11.2024 an Herrn S. versandt.
- Wann sollen die Schreiben beantwortet werden? Es wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen.
- Warum sind das LKA NRW sowie der Innenminister in diesem Fall nicht proaktiv tätig geworden, obwohl die konkrete Bedrohungslage doch seit einem Jahr bekannt sein musste?
Den mit den Ermittlungen befassten Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen lagen zu keinem Zeitpunkt Erkenntnisse zu konkretisierten Anschlagsplänen oder Anschlagsvorbereitungen zum Nachteil von Herrn S. vor.
- Erneut kamen, wie bei zahlreichen Fällen zuvor, entscheidende Hinweise von ausländischen Nachrichtendiensten. Warum sind die Sicherheitsbehörden in NRW offenbar derart schwach aufgestellt, wenn es um konkrete Bedrohungen aus dem islamistischen Umfeld geht?
Die Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen gehen entschieden gegen islamistische Strukturen vor und klären entsprechende Sachverhalte mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln auf.
Die Gefahreneinschätzungen der Sicherheitsbehörden werden im nationalen Verbund und auch in internationalen Kooperationen bewertet. Vor dem Hintergrund internationaler politischer Entwicklungen und weltweit auftretender Ereignisse, die sich auch in Nordrhein-Westfalen niederschlagen, wird in diesem Rahmen – sowie unter Ausnutzung der jeweils zur Verfügung stehenden Befugnisse und Ressourcen – zeitnah auf entsprechende Gefährdungen aufmerksam gemacht. Dieses Prinzip beruht auf Gegenseitigkeit.
Die der Frage zugrundeliegende Feststellung kann im konkreten Fall mit denen den Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegenden Informationen nicht nachvollzogen werden.