Kleine Anfrage 4416
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD
Landesregierung NRW fördert Hausärzte mit Hausarztaktionsprogramm
Das vom Land NRW geförderte „Hausarztaktionsprogramm“ soll darauf abzielen, die ambulante Gesundheitsversorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, zu verbessern, und setzt dafür finanzielle Anreize. In strukturschwachen Regionen werden Niederlassungen sowie Anstellungen von Hausärzten bezuschusst sowie die Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten. Außerdem werden Qualifizierungsmaßnahmen von Fachärzten und darüber hinaus der Erwerb von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichem Personal finanziell unterstützt.
Als förderfähig gelten Kommunen mit einer Einwohnerzahl von bis zu 25.000 Einwohnern. Kommunen mit einer Einwohnerzahl zwischen 25.000 und 40.000 Einwohnern können ebenfalls finanzielle Unterstützung beantragen, insofern „die Altersstruktur der Hausärzteschaft vor Ort besonders ungünstig ist“.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Förderanträge sind bisher von den förderfähigen Kommunen gestellt worden? (Bitte jeweils auflisten nach Kommune und „bewilligt“, „abgelehnt“ und „in Bearbeitung“)
- Wie hoch ist die Gesamtsumme der Fördermittel, die bisher von dem zur Verfügung gestellten Geld für das Hausarztaktionsprogramm abgerufen wurde? (Bitte die jeweils nach Kommune auflisten)
- Wie sollen die zu erreichenden Ziele des Hausarztaktionsprogramm langfristig evaluiert werden?
- Wie lange müssen Hausärzte nach Antragstellung und bei Bewilligung des Antrags auf die Auszahlung der Fördermittel warten?
Dr. Martin Vincentz
1 https://www.mags.nrw/hausarztaktionsprogramm
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4416 mit Schreiben vom 8. Oktober 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie viele Förderanträge sind bisher von den förderfähigen Kommunen gestellt worden? (Bitte jeweils auflisten nach Kommune und „bewilligt“, „abgelehnt“ und „in Bearbeitung“)
Das Hausarztaktionsprogramm (HAP) des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich an Hausärztinnen und Hausärzte, die in einer förderfähigen Gemeinde eine vertragsärztliche Tätigkeit aufnehmen, eine bestehende Praxis erweitern oder ihr Personal weiterqualifizieren wollen. Kommunen stehen nicht im Fokus des Förderprogramms und sind dementsprechend nicht antragsberechtigt. Bewilligungsbehörde sind die fünf Bezirksregierungen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) erhebt regelmäßig die Anzahl der bewilligten Anträge. Dabei erfolgt jedoch keine Erfassung nach Kommune. Bislang wurden seit dem Start des HAP im Jahr 2009 rd. 930 Förderungen erteilt (Stand 30.06.2024).
- Wie hoch ist die Gesamtsumme der Fördermittel, die bisher von dem zur Verfügung gestellten Geld für das Hausarztaktionsprogramm abgerufen wurde? (Bitte die jeweils nach Kommune auflisten)
Bislang wurden seit dem Start des HAP im Jahr 2009 für rd. 25.600.000 Euro Fördermaßnahmen bewilligt (Stand 30.06.2024).
- Wie sollen die zu erreichenden Ziele des Hausarztaktionsprogramm langfristig evaluiert werden?
Das MAGS begleitet das Förderprogramm fachlich und erfasst u.a. grundlegende Daten, die insbesondere die Verwendung der Mittel mit Blick auf die einzelnen Fördertatbestände (Niederlassung, Anstellung Weiterbildung) in den Blick nehmen. Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Fördergeschehen fließen regelmäßig in die Überarbeitung der Förderrichtlinie ein. Eine darüberhinausgehende Evaluation des Förderprogramms ist aktuell nicht vorgesehen.
- Wie lange müssen Hausärzte nach Antragstellung und bei Bewilligung des Antrags auf die Auszahlung der Fördermittel warten?
Die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung eines Förderantrags ab Eingang bis zum Bewilli-gungs- oder Ablehnungsbescheid für den Antragsteller beträgt rund vier Monate. Nach der Bewilligung des Antrages erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von wenigen Tagen, sobald die Rechtsmittelfrist ausgelaufen ist oder der Rechtsmittelverzicht erklärt wurde.