Landesregierung NRW fördert Landesseniorenvertretung mit 720.000 Euro

Kleine Anfrage
vom 13.09.2024

Kleine Anfrage 4417

des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD

Landesregierung NRW fördert Landesseniorenvertretung mit 720.000 Euro

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Landesseniorenvertretung NRW (LSV NRW) von 2024 bis 2026 mit rund 720.000 Euro. Diese Förderung erfolgt im Rahmen des Landesförderplans Alter und Pflege (LFP). Im Januar dieses Jahres übergab Karl-Josef Laumann den Förderbescheid dem Vorstand der Landesseniorenvertretung.

Die LSV NRW ist eine Dachorganisation, die 172 kommunale Seniorenvertretungen vereint und sich für die Belange und die Integration älterer Menschen einsetzt. Die finanzielle Unterstützung soll die aktive Teilnahme älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben stärken und ihre Interessen vertreten. Die bisherige Verteilung und Nutzung dieser Mittel sind von großem Interesse, ebenso die konkreten Ziele und Evaluationen, die im Rahmen dieser Förderung definiert und durchgeführt werden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Förderanträge sind bisher von den kommunale Seniorenvertretungen der LSV gestellt worden? (Bitte jeweils auflisten nach „bewilligt“, „abgelehnt“ und „in Bearbeitung“)
  2. Wie hoch ist die Summe der Fördermittel, die bisher von dem zur Verfügung gestellten Geld für die LSV NRW abgerufen wurde? (Bitte jeweils nach Kommune auflisten)
  3. Wie sollen die zu erreichenden Ziele des LFP Alter und Pflege evaluiert werden?

Dr. Martin Vincentz

 

MMD18-10629


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4417 mit Schreiben vom 10. Oktober 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Förderanträge sind bisher von den kommunale Seniorenvertretungen der LSV gestellt worden? (Bitte jeweils auflisten nach „bewilligt“, „abgelehnt“ und „in Bearbeitung“)
  2. Wie hoch ist die Summe der Fördermittel, die bisher von dem zur Verfügung ge­stellten Geld für die LSV NRW abgerufen wurde? (Bitte jeweils nach Kommune auflisten)

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet: Für die Jahre 2024 bis 2026 hat die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen e.V. (LSV NRW) zur Förderung der Geschäftsstelle einen Antrag gestellt, der genehmigt wurde. Es wur­den keine Anträge durch kommunale Seniorenvertretungen gestellt, die der LSV NRW als Mit­glieder angeschlossen sind. Die Förderung der LSV NRW sieht grundsätzlich keine Weiterlei­tung von Geldern vor und dient ausschließlich der Unterstützung der Geschäftsstelle durch Personal- und Sachausgaben. Da die kommunalen Seniorenvertretungen hierdurch nicht ge­fördert werden, kommt eine Aufschlüsselung nach Kommunen für das Projekt nicht in Betracht. Zum Stichtag 17. September 2024 hat die LSV NRW eine Fördersumme in Höhe von 170.851 Euro abgerufen. Die für 2024 zustehende Bewilligungssumme beträgt 227.800 Euro, sodass noch weitere 56.949 Euro zum Abruf für dieses Jahr zur Verfügung stehen.

  1. Wie sollen die zu erreichenden Ziele des LFP Alter und Pflege evaluiert werden?

Der Landesförderplan „Alter und Pflege“ ermöglicht die Förderung von Projekten, die der Zie­lerreichung der formulierten Ziele des Landesförderplans „Alter und Pflege“ dienen. Die För­derung kann von der Durchführung einer Evaluation durch Dritte oder von einem sonstigen Wirksamkeitsdialog abhängig gemacht werden. Darüber hinaus wird der jeweilige Projekter­folg im Rahmen der zuwendungsrechtlich vorgesehenen Sachberichtserstattung und Verwen-dungsnachweisvorlage geprüft. Gemäß § 19 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen wird für jede Legislaturperiode ein Landesförderplan erstellt und damit sichergestellt, dass Er­kenntnisse zu Verfahren und Zielsetzungen vorangegangener Förderzeiträume berücksichtigt werden.

 

MMD18-11017