Landesregierung plant mitten in einem Wohngebiet in Düsseldorf-Derendorf eine neue Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für 600 Personen – Werden die Anwohner diesmal gefragt oder erneut vor vollendete Tatsachen gestellt?

Kleine Anfrage
vom 02.10.2023

Kleine Anfrage 2713

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Landesregierung plant mitten in einem Wohngebiet in Düsseldorf-Derendorf eine neue Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für 600 Personen Werden die Anwohner diesmal gefragt oder erneut vor vollendete Tatsachen gestellt?

Im Rahmen der Sitzung des Integrationsausschusses am 27.09.2023 gab die Landesregierung die nächsten Termine für die Eröffnung weiterer Notunterkünfte (NU) bzw. Zentraler Unterbringungseinrichtungen (ZUE) bekannt. Eine Mitarbeiterin des Ministeriums zählte dabei folgende Standorte auf.

Notunterkunft Lage (Lippe) ab 1.11.23;
300 Personen

Notunterkunft Gütersloh Kaserne Princess Royal Barracks ab 01.11.23;
500 Personen

Zentrale Unterbringungseinrichtung Weeze II ab 2024;
640 Personen

Zentrale Unterbringungseinrichtung Dortmund (in einem Hotel) ab 1.1.24; 400-500 Personen

Zentrale Unterbringungseinrichtung Düsseldorf Schwannstrasse ab Frühjahr 2024; 600 Personen

Während die ersten vier Standort bereits im Gespräch bzw. bekannt waren, handelt es sich beim Standort Düsseldorf Schwannstrasse um ein neues Projekt. Die Schwannstrasse befindet sich im Ortsteil Derendorf. Neben Altbaubestand und Bürogebäuden gibt es eine gepflegte Neubausiedlung und eine Kindestagesstätte. Direkt angrenzend befindet sich die Grünfläche „Frankenplatz“ mit zwei Kinderspielplätzen. Auch das Naherholungsgebiet am Rheinpark ist nicht weit entfernt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie inwiefern dieser Standort für eine ZUE dieser Größe geeignet ist.

Insbesondere aber sollten die Bürger nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sondern in den Entscheidungsprozess eingebunden werden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Planungsstand in Bezug auf die neue ZUE Düsseldorf? (Bitte in diesem Zusammenhang benennen, um welches Objekt in der Schwannstrasse es sich genau handelt)
  2. Welche Gespräche gab es bereits mit betroffenen Anwohnern sowie Vertretern der Stadt Düsseldorf im Zusammenhang mit der neuen ZUE Düsseldorf?
  3. Inwiefern plant die Landesregierung betroffene Anwohner in den Entscheidungsprozess noch einzubinden?
  4. Inwiefern sollen Immobilienbesitzer im direkten Umfeld, insbesondere Besitzer von Eigentumswohnungen, für einen etwaigen Wertverlust ihrer Immobilen entschädigt werden?
  5. Inwiefern erachtet die Landesregierung eine ZUE für bis zu 600 Personen in dieser Lage gegenüber den Anwohnern – insbesondere der direkten Anwohner der Neubauten in der Schwannstrasse oder z.B. auch der Tannenstrasse – noch für angemessen?

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-6212


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2713 mit Schreiben vom 3. November 2023 namens der Landesregierung be­antwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Planungsstand in Bezug auf die neue ZUE Düsseldorf? (Bitte in diesem Zusammenhang benennen, um welches Objekt in der Schwannstrasse es sich genau handelt)

Das Objekt befindet sich in der Schwannstraße 12 in Düsseldorf. Die Vertragsverhandlungen mit dem Vermieter sind abgeschlossen. Das Baugenehmigungsverfahren wird zeitnah einge­leitet werden. Die Herrichtung wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen, eine Inbetriebnahme ist im 4. Quartal 2024 geplant.

  1. Welche Gespräche gab es bereits mit betroffenen Anwohnern sowie Vertretern der Stadt Düsseldorf im Zusammenhang mit der neuen ZUE Düsseldorf?

Die Bezirksregierung hat die Landeshauptstadt Düsseldorf über die Einrichtung der ZUE an der Schwannstraße informiert. Die Landeshauptstadt Düsseldorf unterstützt die Bezirksregie­rung bei der Durchführung einer Informationsveranstaltung für alle Anwohnerinnen und An­wohner und Interessierte.

  1. Inwiefern plant die Landesregierung betroffene Anwohner in den Entscheidungs­prozess noch einzubinden?

Für den 16. November 2023, 18 Uhr, ist eine Bürgerversammlung terminiert. Der Ort der öf­fentlichen Veranstaltung wird zeitnah bekannt gegeben. Es wird auf die Pressemitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 17.10.2023 verwiesen, abrufbar unter https://www.brd.nrw.de/presse/pressemitteilungen/bezirksregierung-plant-eine-zentrale-unter-bringungseinrichtung-fuer.

  1. Inwiefern sollen Immobilienbesitzer im direkten Umfeld, insbesondere Besitzer von Eigentumswohnungen, für einen etwaigen Wertverlust ihrer Immobilen ent­schädigt werden?

Der Wert einer Immobilie unterliegt naturgemäß Schwankungen und wird durch zahlreiche Faktoren beeinflusst (z.B. Ort, Wohngebäudetyp, Größe der Wohnfläche und des Grund­stücks, Alter und Zustand des Gebäudes, Sanierungszustand, umliegende Infrastruktur (z.B. Schulen, KiTa, ÖPNV), nachbarschaftliche Einflüsse (z.B. durch Gewerbe, Sportstätten, sozi­ale Wohneinrichtungen) und/oder baunutzungsrechtliche Einstufungen als z.B. Wohngebiet, Mischgebiet etc.). Es ist daher Spekulation, ob und in welchem Umfang ein Wertverlust kausal bedingt durch die Errichtung einer Landesunterkunft für Geflüchtete für benachbarte Grund­stücke und Liegenschaften eintritt.

  1. Inwiefern erachtet die Landesregierung eine ZUE für bis zu 600 Personen in dieser Lage gegenüber den Anwohnern insbesondere der direkten Anwohner der Neu­bauten in der Schwannstrasse oder z.B. auch der Tannenstrasse noch für ange­messen?

Der unmittelbare Außenbereich der geplanten ZUE in der Schwannstraße besteht aus Zufahr­ten, Wegen, Grünflächen mit ausgeprägter Vegetation und großräumigen Stellplatzflächen.

Die Landesregierung setzt für die Zentralen Unterbringungseinrichtungen auf einen qualitativ hohen Unterbringungs-, Sicherheits- und Betreuungsstandard, der auch flankierende Maßnah­men wie zum Beispiel die Etablierung eines Umfeldmanagements und die Einbindung der lo­kalen Ehrenamtsstruktur umfasst. Geplant ist im Außenbereich die Errichtung eines Kinder­spielplatzes, um ihn auf diese Weise aktiv in die Freizeitgestaltung miteinzubeziehen.

 

MMD18-6664