Kleine Anfrage 4605
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Luxus-Schleuser-Skandal im Rhein-Erft-Kreis: Der Kreis behauptet, die Bundespolizei habe darum gebeten, missbräuchlichen Anträgen stattzugeben. Doch die Ermittler betonen erneut, das stimme nicht. Was sagt die Landesregierung?
Bezugnehmend auf drei Kleine Anfragen der Fraktion der AfD1 befasste sich der Kölner Stadtanzeiger, im Zusammenhang mit dem Luxus-Schleuser-Skandal, in einem Artikel vom 20.09.2024 mit der möglichen Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden und einzelnen Mitarbeitern der Ausländerbehörde im Rhein-Erft-Kreis.2
Im Rahmen der Kleinen Anfrage 3837 fragten wir: „Inwiefern waren die kommunalen Ausländerbehörden im Rheinisch-Bergischen-Kreis sowie im Rhein-Erft-Kreis direkt oder indirekt in den Schleuserskandal verwickelt, beispielsweise durch die Ausstellung von fragwürdigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen an Staatsangehörige der im Rahmen des Schleuserskandals betroffenen Herkunftsländer?“
Die Landesregierung führte in ihrer Antwort aus: „Dem genannten Bericht der Leitenden Oberstaatsanwältin in Düsseldorf zufolge ist von den dortigen Ermittlungen die kommunale Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises nicht betroffen, wohingegen hinsichtlich des Rhein-Erft-Kreises der Verdacht besteht, dass einzelne Mitarbeiter des dortigen Ausländeramtes Aufenthaltserlaubnisse in Kenntnis des Umstandes erteilt haben, dass die eingereichten Antragsnachweise inhaltlich unzutreffend waren.“
Im Rahmen der Kleinen Anfrage 4100 fragten wir ergänzend: „Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung derzeit vor bezüglich möglicher finanzieller Gegenleistungen aus dem Kreis der Schleuser für ein ‚Entgegenkommen‘ bei den Einschleusungen der Migranten an Mitarbeiter der Ausländerbehörde im Rhein-Erft-Kreis, den nicht benannten CDU-Funktionär bzw. die CDU im Rhein-Erft- Kreis generell?“
In der Antwort der Landesregierung heißt es: „Dem Bericht der Leitenden Oberstaatsanwältin in Düsseldorf vom 15.07.2024 zufolge bestehen nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen keine Anhaltspunkte dafür, dass Bedienstete der Ausländerbehörde oder ein CDU-Funktionär im Rahmen der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen im Rhein-Erft-Kreis finanzielle Gegenleistungen erhalten haben.“
Im Rahmen der Kleinen Anfrage 4223 fragten wir schließlich: „Inwiefern ist es zutreffend, dass – entgegen einer vorherigen Antwort der Landesregierung – die Bundespolizei im Zuge der Ermittlungen im Schleuserskandal darum gebeten hat, missbräuchlichen Anträgen in der Ausländerbehörde im Rhein-Erft-Kreis stattzugeben, um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden? (Bitte in diesem Zusammenhang angeben, wer ggf. in die Absprachen mit der Bundespolizei eingeweiht war).“
Die Landesregierung führte in ihrer Antwort hierzu aus: „Dem Bericht der Leitenden Oberstaatsanwältin in Düsseldorf vom 06.08.2024 zufolge haben Bedienstete des Ausländeramtes des Rhein-Erft-Kreises mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen. Die Bediensteten seien gebeten worden, bei der Antragsprüfung die bloße Existenz des Ermittlungsverfahrens unberücksichtigt zu lassen, um den Untersuchungszweck nicht zu gefährden. Die ermittelnden Polizeibehörden haben dem Randbericht des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf vom 08.08.2024 zufolge zu keinem Zeitpunkt bei den Ausländerämtern darauf hingewirkt, missbräuchlichen Anträgen stattzugeben oder bereits zu Unrecht erteilte Aufenthaltsgenehmigungen zu verlängern.“
Der Rhein-Erft-Kreis ließ dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ wiederum über einen Anwalt mitteilen, dass unberechtigte Aufenthaltstitel nur mit Wissen der Bundespolizei erteilt worden seien. Ein Mitarbeiter des örtlichen Ausländeramtes sei im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum sogenannten Luxus-Schleuser-Verfahren von der Bundespolizeiinspektion ausdrücklich gebeten worden, das Verfahren nicht als Grundlage für ausländerrechtliche Entscheidungen zu nehmen. Damit sollte kein Hinweis auf das Strafverfahren geliefert werden, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. „So sind bereits erteilte Aufenthaltsgenehmigungen in Zweifelsfällen verlängert worden – aber in regelmäßiger Absprache und auf Aufforderung der Bundespolizei, um die Ermittlungen nicht zu gefährden“, ergänzte der Kreissprecher wörtlich.3
Folglich steht die Frage im Raum, ob auf Aufforderung der Bundespolizei Rechtsbruch begangen wurde. Ein Sprecher der Abteilung für Organisierte Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, die das Verfahren mit der Soko „Investor“ der Bundespolizei führt, konnte auf Nachfrage der Kölner Stadtanzeigers die Angaben aus Rhein-Erft bereits im Juli „nicht bestätigen“. Auf ergänzende Nachfrage teilte er der Zeitung mit, dass der vom Kreis dargestellte Sachverhalt „nicht zutreffend“ sei.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Inwiefern trifft es nach derzeitigem Ermittlungsstand zu, dass Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Rhein-Erft-Kreises im Rahmen des Luxus-Schleuser-Skandals mit den ermittelnden Behörden zusammengearbeitet haben?
- Wie sah diese Zusammenarbeit im Detail aus?
- Welche konkreten Absprachen gab es in diesem Zusammenhang?
- Inwiefern ist es durch Mitarbeiter der Ausländerbehörde auf Anweisung bzw. in Absprache mit den ermittelnden Behörden zu einem unrechtmäßigen Verhalten einzelner Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Rhein-Erft-Kreises gekommen, vor dem Hintergrund hierdurch die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden?
- Wie erklärt sich die Landesregierung die im Kölner Stadtanzeiger geschilderten voneinander abweichende Darstellungen der Staatsanwaltschaft und des Vertreters des Rhein-Erft-Kreisen zur Zusammenarbeit der Ausländerbehörde mit den Ermittlungsbehörden?
Enxhi Seli-Zacharias
1 Vgl. Lt.-Drucksache 18/9762, 18/10377 und 18/10481
3 Ebd.