Luxus-Schleuserskandal: Dürener Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) vom Dienst enthoben

Kleine Anfrage
vom 04.12.2024

Kleine Anfrage 4819

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Luxus-Schleuserskandal: Dürener Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) vom Dienst enthoben

Wie aus einem Bericht der Rheinischen Post hervorgeht, wurde jetzt einer der Hauptbeschuldigten im Luxus-Schleuserskandal, der Dürener Landrat Wolfgang Spelthahn, suspendiert. Dem voraus ging im Juli 2024 bereits eine Hausdurchsuchung.1

„„Diese Maßnahme dient dem Schutz der Beteiligten sowie der weiteren Verfahrenssicherung“, teilte die Bezirksregierung mit. […] „Die Ermittlungen dazu dauern noch an“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es geht um den Anfangsverdacht der Bestechlichkeit.“2

Als Ersatz für den suspendierten Landrat Spelthahn wurde durch Verfügung des NRW-Kommunalministeriums ein Beauftragter bestellt.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der konkrete Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit Wolfgang Spelthahn im Luxus-Schleuserskandal?
  2. Welche konkreten Erkenntnisse haben zur Suspendierung geführt?
  3. Inwiefern haben sich im Rahmen der Ermittlungen im Luxus-Schleuserskandal mittlerweile Erkenntnisse auf weitere Parteispenden aus dem Kreis der Beschuldigten ergeben?
  4. Inwiefern haben sich die Hinweise darauf verdichtet, dass es im Zuge der Parteispenden aus dem Kreis der Hauptbeschuldigten zu Gegenleistungen gekommen ist?
  5. Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand im Luxus-Schleuserskandal im Zusammenhang mit der Leiterin der Dürener Ausländerbehörde, Sybille Hausmann, sowie ihrem Ehepartner, Minister Oliver Krischer?

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-11840

 

1 Vgl. https://rp-online.de/nrw/landespolitik/schleuser-affaere-duerener-landrat-wolfgang-spelthahn-vom-dienst-enthoben_aid-120912337?

2 Ebd.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4819 mit Schreiben vom 7. Januar 2025 wie folgt beantwortet: „namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 4819 im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleich­stellung, Flucht und Integration, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisie­rung sowie dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr wie folgt; hierbei weise ich da­rauf hin, dass der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr sich mit Blick auf die Frage 5 in Person für befangen erklärt hat, seine Erklärung des Einvernehmens wurde daher durch seinen Vertreter im Amt, den zuständigen Staatssekretär, erklärt“.

  1. Wie ist der konkrete Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zusam­menhang mit Wolfgang Spelthahn im Luxus-Schleuserskandal?

Zum Schutz der andauernden Ermittlungen wird derzeit von der Mitteilung weiterer Einzelhei­ten im Sinne der Frage 1 abgesehen. Eine solche Mitteilung könnte die Aussagen in Betracht kommender Zeuginnen und Zeugen sowie die Aussagebereitschaft beschuldigter Personen nicht unwesentlich beeinflussen und Rückschlüsse auf Erkenntnisquellen der Ermittlungsbe­hörden ermöglichen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine An­frage 4017 vom 31.07.2024 (LT-Drs. 18/10182) Bezug genommen.

  1. Welche konkreten Erkenntnisse haben zur Suspendierung geführt?

Die Bezirksregierung Köln als obere Kommunalaufsicht hat seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Landrat laufend Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte genommen. Neue Ermittlungsergebnisse und Beweismittel wurden der oberen Kommunalaufsicht regel­mäßig mitgeteilt. Die vorläufige Dienstenthebung des Landrates des Kreises Düren durch die Bezirksregierung Köln als zuständige Disziplinarbehörde ist am 08.11.2024 erfolgt, da sich nach der Bewertung der oberen Kommunalaufsicht zuvor die belastenden Indizien und Be­weise derart verdichtet hatten, dass ein sofortiges Handeln angezeigt war.

Von der Mitteilung weiterer Einzelheiten des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens wird aus den in der vorstehenden Antwort auf Frage 1 ausgeführten Gründen derzeit abgesehen.

  1. Inwiefern haben sich im Rahmen der Ermittlungen im Luxus-Schleuserskandal mittlerweile Erkenntnisse auf weitere Parteispenden aus dem Kreis der Beschul­digten ergeben?
  2. Inwiefern haben sich die Hinweise darauf verdichtet, dass es im Zuge der Partei­spenden aus dem Kreis der Hauptbeschuldigten zu Gegenleistungen gekommen ist?

Die Fragen 3 und 4 werden wegen Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet:

Auf die Antworten der Landesregierung zu den Fragen 1 bis 3 und 5 der Kleinen Anfrage 3837 vom 25.06.2024 (LT-Drs. 18/9762) sowie zu den Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage 3838 vom 25.06.2024 (LT-Drs. 18/9704) wird Bezug genommen. Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 10.12.2024 im Wesentlichen berichtet, der Sachstand sei insoweit unverändert.

  1. Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand im Luxus-Schleuserskandal im Zusammen­hang mit der Leiterin der Dürener Ausländerbehörde, Sybille Hausmann, sowie ihrem Ehepartner, Minister Oliver Krischer?

Auf die Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 4017 (LT-Drs. 18/10182) wird Bezug genom­men. Die dort mitgeteilte Bewertung besteht auf Grundlage des Berichts der Leitenden Ober­staatsanwältin in Düsseldorf an das Ministerium der Justiz vom 10.12.2024 fort. Im Übrigen ist festzustellen, dass Frau Haußmann nicht als Leiterin der Dürener Ausländerbehörde, sondern als Leiterin des Dezernats III der Kreisverwaltung Düren tätig ist.

 

MMD18-12429