Kleine Anfrage 4820
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Luxus-Schleuserskandal weitet sich aus – nach einem Bordell gerät jetzt auch noch eine ehemalige Kirche in den Fokus der Ermittlungen
Wie aus einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers hervorgeht, wurde im Zusammenhang mit dem Luxus-Schleuserskandal Anfang September das Grundstück der früheren Auferstehungskirche beschlagnahmt. Der Leiter der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten NRW (ZeOS NRW), bestätigte dem Kölner Stadt-Anzeiger, dass seine Behörde beim Amtsgericht einen entsprechenden Beschluss erwirkt habe. 1
Laut vorliegenden Ermittlungsakten soll es in diesem Zusammenhang auch um „dubiose Spenden an die SPD in Solingen“ gehen. Aus Zeugenbefragungen und abgehörten Telefonate soll hervorgehen, dass der Kölner Anwalt B. als mutmaßlicher Schleuserboss sowie zwei Immobilienunternehmer aus Solingen maßgeblich in die Machenschaften der Schleuser verwickelt sein sollen.
Die Strafverfolger beschreiben das Geschäftsmodell folgendermaßen: „Seit 2015 […] sollen die Solinger Unternehmer mit dem Anwalt B. unter anderem ausländische Investoren aus China, dem Oman und der Türkei mit ihren Familien illegal nach Deutschland eingeschleust haben. […] 180.000 Euro wurden als Honorar auf Konten der Anwaltskanzleien von B. und einem mitbeschuldigten Kollegen überwiesen. Erhebliche Zahlungen eingeschleuster Personen seien auch über Firmen-Konten der Solinger Unternehmer geflossen.“2
Über eine für diesen Zweck installierte Offene Handelsgesellschaft (OHG) hätten die eingeschleusten Personen nochmals sechsstellige Summen eingezahlt. Damit sollte – nach Aussage des Kölner Stadtanzeigers – die für den Aufenthalt in Deutschland notwendige Geschäftstätigkeit vorgetäuscht worden sein.3 Finanziert wurden mit diesem Geld dann Immobilienprojekte in Millionenhöhe, u. a. im Rhein-Erft-Kreis, Düren, Kerpen, Solingen oder Köln.
Bei zwölf Kunden aus dem nahen und fernen Osten soll es im Zusammenhang mit diesem Geschäftsmodell um die Kölner Auferstehungskirche gegangen sein. Zum konkreten Fall heißt es im Kölner Stadtanzeiger:
„Im Schnitt jeweils knapp 290.000 Euro wurden laut Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts überwiesen. Das Businessvorhaben der Gesellschaft sah vor, lukrative Bauvorhaben zu entwickeln. Deshalb wurde das ehemalige Gotteshaus im Laufe der Jahre zu einem Mietkomplex mit Büros umgebaut und saniert. Das Gebäude hatten die Solinger Unternehmer zuvor schon für knapp sechs Millionen Euro gekauft – knapp 4,5 Millionen durch Kredite und etwa zwei Millionen mit Eigenmitteln.
Den Ermittlungen zufolge wollte die Schleuserbande mit dem Projekt eine selbstständige Tätigkeit der ausländischen Investoren vorspiegeln, um das Bleiberecht für ihre Kunden zu erschleichen. Tatsächlich aber hatten die Migranten aus China oder Arabien in der Gesellschaft, der die Kirche übertragen wurde, nichts zu sagen. Auch ist keine geschäftliche Tätigkeit aktenkundig, die aus Sicht der Ermittler notwendig gewesen wäre, um ein Bleiberecht zu erlangen.
Laut Staatsanwaltschaft steuerte einer der hiesigen Geschäftsleute die Geldflüsse der Firma. Und ein Großteil der Einlagen sei dann sogar auf andere Konten der Solinger Immobilienunternehmen überwiesen worden. Im Oktober 2017 sei mit weiteren 1,1 Millionen Euro des mutmaßlichen Schleuser-Geldes zudem eines der Bank-Darlehen für den Kauf der Kirchenimmobilie abgelöst worden. Die Millionenflüsse begründen laut Staatsanwaltschaft den Verdacht der Geldwäsche. Das Objekt Auferstehungskirche soll demnach dabei geholfen haben, das Schleusergeld zu waschen.“4
Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten angeblich auch vor fingierte Wohnadressen für die illegal eingeschleusten Migranten gestellt zu haben.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Aus dem Artikel des Kölner Stadtanzeigers geht hervor, dass hinter dem „Justizakt um die Ex-Kirche“ u. a. auch „dubiose Spenden an die SPD in Solingen“ stecken. Wie ist in diesem konkreten Zusammenhang des Sachstands der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen?
- Inwiefern haben sich im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im konkreten Zusammenhang mit der Ex-Kirche Hinweise auf eine Beteiligung aus den Reihen der Kölner Kommunalpolitik ergeben, also aus den Reihen der politischen Parteien oder der Verwaltungsebene der Stadt Köln?
- Inwiefern geht die Staatsanwaltschaft im konkreten Fall vom Straftatbestand der Geldwäsche aus?
- In welchem Umfang ist mittlerweile die Identität der eingeschleusten Personen bekannt? (Bitte in diesem Zusammenhang auch angegeben, gegen wie viele der eingeschleusten Personen in der Zwischenzeit Anklage erhoben wurde)
- Im Zusammenhang mit dem Luxus-Schleuserskandal wurde teilweise – als Grund für die hohen Schleusersummen – der Verdacht der (Industrie-)Spionage geäußert? Welche Erkenntnisse liegen den ermittelnden Behörden in diesem Zusammenhang vor?
Enxhi Seli-Zacharias
2 Ebd.
3 Ebd.
4 Ebd.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4820 mit Schreiben vom 7. Januar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, dem Minister des Innern sowie der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.
- Aus dem Artikel des Kölner Stadtanzeigers geht hervor, dass hinter dem „Justizakt um die Ex-Kirche“ u. a. auch „dubiose Spenden an die SPD in Solingen“ stecken. Wie ist in diesem konkreten Zusammenhang des Sachstands der staatsan-waltschaftlichen Ermittlungen?
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 10.12.2024 im Wesentlichen berichtet, gegenwärtig lägen keine hinreichend belastbaren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, die eine abschließende Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt ermöglichten.
- Inwiefern haben sich im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im konkreten Zusammenhang mit der Ex-Kirche Hinweise auf eine Beteiligung aus den Reihen der Kölner Kommunalpolitik ergeben, also aus den Reihen der politischen Parteien oder der Verwaltungsebene der Stadt Köln?
Nach dem in der Antwort auf die Frage 1 bezeichneten Bericht haben sich Hinweise auf eine Beteiligung von Personen der Kölner Kommunalpolitik im Sinne der Fragestellung im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bislang nicht ergeben.
- Inwiefern geht die Staatsanwaltschaft im konkreten Fall vom Straftatbestand der Geldwäsche aus?
Dem in der Antwort auf die Frage 1 bezeichneten Bericht zufolge bestehen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass für den Erwerb und die Sanierung des Grundstücks „Auferstehungskirche Köln“ teilweise Schleusungsgelder genutzt worden sind. Im Zusammenhang mit den zur Bestreitung des Lebensunterhalts eingesetzten erzielten Gewinnen begründe dies den Tatverdacht der gewerbs- und bandenmäßigen Geldwäsche.
- In welchem Umfang ist mittlerweile die Identität der eingeschleusten Personen bekannt? (Bitte in diesem Zusammenhang auch angegeben, gegen wie viele der eingeschleusten Personen in der Zwischenzeit Anklage erhoben wurde)
Ausweislich des in der Antwort auf die Frage 1 bezeichneten Berichts konnten die Personalien von 151 mutmaßlich geschleusten Hauptantragstellenden und deren Familienangehörigen ermittelt werden. Ob und in welchem Umfang Anklage erhoben werden wird, bleibe dem Abschluss der noch andauernden Ermittlungen vorbehalten.
- Im Zusammenhang mit dem Luxus-Schleuserskandal wurde teilweise – als Grund für die hohen Schleusersummen – der Verdacht der (Industrie-)Spionage geäußert? Welche Erkenntnisse liegen den ermittelnden Behörden in diesem Zusammenhang vor?
Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 4604 vom 18.11.2024 (LT-Drs. 18/11458) wird Bezug genommen.