Mangelhafte Gesundheitskontrollen an NRW-Flughäfen – Hat die Landesregierung fahrlässig die Gesundheit der Bürger gefährdet?

Kleine Anfrage
vom 29.04.2020

Kleine Anfrage 3548der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky, Dr. Martin Vincentz und Herbert Strotebeck vom 29.04.2020

 

Mangelhafte Gesundheitskontrollen an NRW-Flughäfen – Hat die Landesregierung fahrlässig die Gesundheit der Bürger gefährdet?

Mit den Flughäfen in Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund, Münster/Osnabrück, Paderborn/Lippstadt und Weeze gibt es in Nordrhein-Westfalen sechs Einreisepunkte für internationale Fluggäste.

Zahlreiche Flüge aus Ländern, die sehr stark vom Coronavirus betroffen sind, landeten ursprünglich regelmäßig auf diesen Flughäfen. So gab es etwa einen Direktflug Düsseldorf – Peking mit „Air China“ oder zahlreiche Verbindungen nach Italien und Spanien, u.a. mit „Eurowings“, „Ryanair“ oder „Lauda“.

Ebenso bedeutsam waren vor dem Hintergrund der Coronavirus-Krise die – momentan ausgesetzten – Flugverbindungen Düsseldorf – Dubai mit „Emirates“ bzw. Düsseldorf – Abu Dhabi mit „Etihad“. Bei diesen Flügen gab es einen hohen Anteil von Umsteigern. Viele der Fluggäste dieser Flüge kamen ursprünglich aus Asien.

Auch Europaflüge, wie z.B. mit „British Airways“ aus London oder „Air France“ aus Paris, werden zu einem überwiegenden Teil als Anschlussflug nach einem Fernflug genutzt. Das gilt ebenfalls für die Inlandsverbindungen Frankfurt bzw. München – Düsseldorf mit „Lufthansa“.

Augenzeugen berichteten uns von Einreisen aus Dubai (Flug EK 57) am 04.03.2020 bzw. aus den USA am 08.03.2020, bei denen bei der Einreise in Düsseldorf keinerlei Gesundheitskontrollen durchgeführt wurden. Bei einer Einreise aus Hurghada (Flug EW 5463) am Flughafen Köln/Bonn, am 15.03.2020, fand immerhin eine Fieberkontrolle statt. Am Flughafen Düsseldorf gab es allerdings bei einer Einreise aus Österreich (Flug OS 155) am selben Abend keine Fieberkontrolle.

In einem Bericht der „BILD“ werden diese Beobachtungen der Augenzeugen bestätigt:

„Seit Beginn der Corona-Krise [dürfen] Flugzeuge aus diesen Krisen-Herden ungehindert bei uns landen!

Mehr noch: Touristen und Rückkehrer aus den schlimmsten Seuchen-Gebieten werden an deutschen Flughäfen NICHT von anderen Fluggästen abgesondert, NICHT in separate Terminals gebracht und NICHT in Zwangsquarantäne geschickt. Stattdessen stopfen die Fluggesellschaften sie in überfüllte Shuttle-Busse und bringen sie zur Gepäckhalle. Die einzige Vorsichtsmaßnahme: eine „Aussteigerkarte“ mit Angaben zum Aufenthalt in den nächsten Wochen und Kontaktmöglichkeiten.

Das Gesundheitsamt wird nur über Fälle informiert, die bereits Corona-Symptome haben. Alle anderen, die womöglich längst infiziert sind, warten in der Menge auf ihre Koffer und verlassen den Flughafen in Richtung City. Wie viele sie womöglich angesteckt haben, das weiß niemand.

Diese Praxis über Wochen hinweg beizubehalten ist behördliches Vollversagen!“1

Noch am 19. und am 20. März 2020 landeten auf dem Flughafen Düsseldorf Flugzeuge aus vom Coronavirus besonders betroffenen Gebieten Italiens und Spaniens sowie aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (Eurowings aus Mailand, Rom, Neapel, Bologna; Iberia bzw. Air Europe aus Madrid; Emirates aus Dubai und Etihad aus Abu Dhabi). Die ankommenden Reisenden wurden nicht in Quarantäne geschickt! Eine telefonische Nachfrage bei der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf hat ergeben, dass einreisende Passagiere lediglich einer „Sichtung“ unterzogen wurden.

Reisende mussten teilweise eine sogenannte Aussteigerkarte mit Kontaktdaten ausfüllen. Einem Bericht der „Neuen Züricher Zeitung“ zufolge hatte das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main zum damaligen Zeitpunkt vom dortigen Flughafen inzwischen 280.000 solcher Karten zugestellt bekommen. Der Sachgebietsleiter für Infektiologie beim Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt bewertete diese Karten bereits am 18.03.2020 als wertlos.2

Ein weiterer Augenzeugenbericht belegt, dass selbst von diesen minimalen Schutzvorkehrungen abgewichen wurde. So reisten am 19.03.2020 Personen aus Vietnam via Dubai ein, die am Flughafen Düsseldorf keinen Unterschied zum dortigen Betrieb in normalen Zeiten feststellen konnten: Schlangen bei der Passkontrolle, keine Abstandsregelung, keine Schutzmasken, keine Fiebermessung, keine Warn- oder speziellen Hinweisschilder, keine Aussteigerkarten.

Es muss davon ausgegangen werden, dass zahlreiche infizierte Personen auf dem Weg über die Flughäfen einreisen konnten und so für eine Weiterverbreitung des Coronavirus in NRW sorgten.

Nach einer Phase mit zahlreichen Rückkehrflügen (Ende März/Anfang April) ist der Flugverkehr an den NRW-Flughäfen fast zum Erliegen gekommen. So gab es am 15.04.2020 nur 20 Flugbewegungen mit Linienflugzeugen am Standort Düsseldorf. Oftmals handelt es sich in diesen Fällen darum, Erntehelfer einzufliegen.

Erst am 09.04.2020 als der normale Flugverkehr quasi eingestellt war trat eine Quarantäne-Regelung für Personen in Kraft, die per Flugzeug in NRW einreisen. Nach dieser Vorgabe ist für Personen, die nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt nach Deutschland ein- oder zurückreisen, eine zweiwöchige häusliche Quarantäne vorgesehen. Wer per Flugzeug einreist, muss Reiseroute und Kontaktdaten bekanntgeben; das Gesundheitsamt an seinem Wohnort soll dann die Einhaltung der Quarantäne überwachen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden ankommende Passagiere am Flughafen Düsseldorf im Terminal lediglich auf Plakataushängen und über Monitore auf erwünschte Verhaltensweisen und auf Hygieneempfehlungen aufmerksam gemacht.

Das Karnevals-Wochenende 2020 war am 22./23.Februar. Seit diesem Zeitpunkt entwickelte sich die Coronavirus-Krise auch in NRW rasant. Bis zum 08.04.2020 konnten zahlreiche, möglicherweise infizierte Personen zudem ungehindert in Nordrhein-Westfalen einreisen. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich auch aus diesem Grunde weitere Infektionsketten gebildet haben.

Bereits am 20.03.2020 informierte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur via Facebook über die oben aufgeführten Flüge, die zu diesem Zeitpunkt noch regelmäßig auf deutschen Flughäfen landeten. Zur Frage der Zuständigkeit hieß es:

„Über mögliche Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Flügen aus RKI-Risikogebieten (z.B. Quarantäne, Einreise- oder Landeverbote) entscheiden nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) die zuständigen Gesundheitsbehörden der Länder.“

Da der NRW-Gesundheitsminister der oberste Dienstherr der Gesundheitsbehörden in NRW ist, stellt sich die Frage, warum es von seiner Seite scheinbar über Wochen keine Anweisung gegeben hat, ankommende Passagiere an den NRW-Flughäfen vor der Einreise zu untersuchen. Auch die am 09.04.2020 verordnete Quarantäne-Regelung hätte wesentlich früher erfolgen müssen, um mögliche neue Infektionsketten zu verhindern.

Daher fragen wir die Landesregierung:

1. Wie viele Personen sind zwischen dem 24.02.2020 und dem 08.04.2020 über NRW-Flughäfen aus dem Ausland eingereist? (Bitte nach Anzahl, Fluggesellschaft und Abgangsflughafen im Ausland sowie Zielflughafen in NRW auflisten)

2. Welche Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie, wie z.B. Fiebermessen oder Quarantänemaßnahmen bei der Einreise, u.a. aus Hochrisikogebieten, sowie generell an den Flughäfen in NRW wurden seit dem 24.02.2020 getroffen? (Bitte nach Flughafen, Beginn der Maßnahme und im bezüglich möglicher Gesundheitstests oder Quarantänemaßnahmen der Anzahl der Personen auflisten)

3. Warum hat es von Seiten des NRW-Gesundheitsministers Laumann, im Rahmen seiner Zuständigkeit, vor dem 09.04.2020 keine Anweisung gegeben, einreisende Fluggäste an NRW-Flughäfen mindestens auf Corona-Symptome zu untersuchen oder für diesen Personenkreis eine Quarantäne anzuordnen?

4. Wie rechtfertigt bzw. begründet die Landesregierung den späten Beginn von konsequenten Quarantänemaßnahmen – erst als der reguläre Flugverkehr praktisch eingestellt war – an den Flughäfen in NRW?

5. Warum hat es die Landesregierung versäumt, spätestens Anfang März durch geeignete Maßnahmen die mögliche Weiterverbreitung des Coronavirus durch einreisende Fluggäste zu unterbinden, was in der Folge eine zusätzliche, unnötige Gefährdung der Bevölkerung verursacht hat?

Gabriele Walger-Demolsky
Dr. Martin Vincentz
Herbert Strotebeck

 

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1 Vgl. https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/corona-irrsinn-an-deutschen-flughaefen-das-vollversagen-bei-der-einreise-69434538.bild.html#remId=1650888185508218073

2 Vgl. https://www.nzz.ch/international/coronavirus-in-deutschland-der-irrsinn-mit-den-aussteigerkarten-ld.1547192?mktcid=smsh&mktcval=OS%20Share%20Hub&fbclid=IwAR3NNOGC3MOVk4CIlxR7BVpv93k XEtWj_L87T2_REWcEFfqDvjwhjBy6ork

 


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 22.05.2020

 

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 3548 mit Schreiben vom 22. Mai 2020 namens der Landeregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehr beantwortet.

1. Wie viele Personen sind zwischen dem 24.02.2020 und dem 08.04.2020 über NRW-Flughäfen aus dem Ausland eingereist? (Bitte nach Anzahl, Fluggesellschaft und Abgangsflughafen im Ausland sowie Zielflughafen in NRW auflisten)

Siehe anliegende Tabelle.

2. Welche Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie, wie z.B. Fiebermessen oder Quarantänemaßnahmen bei der Einreise, u.a. aus Hoch-risikogebieten, sowie generell an den Flughäfen in NRW wurden seit dem 24.02.2020 getroffen? (Bitte nach Flughafen, Beginn der Maßnahme und im bezüg­lich möglicher Gesundheitstests oder Quarantänemaßnahmen der Anzahl der Per­sonen auflisten)

Die Flughafenbetreiber der internationalen Flughäfen des Landes Nordrhein-Westfalen wur­den frühzeitig und kontinuierlich über zu treffende Schutzmaßnahmen durch die zuständigen örtlichen Gesundheitsbehörden in Kenntnis gesetzt und aufgefordert den Anweisungen ge­mäß zu handeln. Seit Januar 2020 werden die Reisenden an den sechs internationalen Flug­häfen des Landes durch öffentlich ausgehängte Poster mehrsprachig informiert. Obwohl der Passagierverkehr weltweit nahezu zum Erliegen gekommen ist, informiert der Flughafen Düs­seldorf seine Fluggäste zusätzlich über die Monitore im Terminalbereich über Coronaschutz-maßnahmen.

Durch Anordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 29. Januar 2020 (BMG) wurden Piloten bestimmter Flugverbindungen verpflichtet, vor der Landung in Deutschland den Tower über den Gesundheitszustand ihrer Passagiere zu berichten. Zunächst galt diese Regelung nur für Flüge aus China, und wurde dann jedoch am 26. Februar 2020 auch auf Flüge aus dem Iran, Südkorea, Japan und Italien ausgeweitet.

Gemäß § 1 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinrVO) in der gültigen Fassung bis 25. Mai 2020 sind alle Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Staat außer­halb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu­vor mehr als 72 Stunden außerhalb der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und des Vereinigte Königreichs von Großbritannien und Nordirland aufhielten, verpflichtet, sich vorbehaltlich eines negativen Testergebnisses für 14 Tage zuhause aufzu­halten und keinen Besuch zu empfangen.

Angaben über die Anzahl der Einreisenden, bei denen auf Grund der Erkrankung notwen­dige Maßnahmen behördlich angeordnet wurden, liegen der Landesregierung nicht vor.

3. Warum hat es von Seiten des NRW-Gesundheitsministers Laumann, im Rahmen seiner Zuständigkeit, vor dem 09.04.2020 keine Anweisung gegeben, einreisende Fluggäste an NRW-Flughäfen mindestens auf Corona-Symptome zu untersuchen oder für diesen Personenkreis eine Quarantäne anzuordnen?

4. Warum hat es die Landesregierung versäumt, spätestens Anfang März durch geeig­nete Maßnahmen die mögliche Weiterverbreitung des Coronavirus durch einrei­sende Fluggäste zu unterbinden, was in der Folge eine zusätzliche, unnötige Ge­fährdung der Bevölkerung verursacht hat?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 5 zusammen beantwortet.

Sowohl das Bundesministerium für Gesundheit als auch das Robert Koch-Institut halten Screening-Untersuchungen an Flughäfen bei Einreisenden nicht für sinnvoll. Personen, die sich zum Zeitpunkt ihrer Ankunft noch in der Inkubationszeit befinden, werden durch diese Maßnahme nicht erfasst, genauso wenig wie Personen, die fiebersenkende Mittel einnehmen.

Darüber hinaus sind die Krankheitsverläufe unspezifisch, vielfältig und variieren sehr stark, von symptomlosen Verläufen bis zu schweren Pneumonien mit Lungenversagen und Tod. Eine allgemeingültige Aussage zum Krankheitsverlauf ist nicht möglich. So tritt z.B. Fieber nicht bei allen Infizierten auf. Ebenso ist nicht jede Person, die Fieber hat, mit SARS-CoV-2 infiziert.

Auch das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) äußert sich zu solchen Maßnahmen sehr verhalten. Durch Messung der Körpertemperatur können möglichweise einige wenige Fälle erkannt werden, jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine fieberfreie Person mit SARS-CoV-2 infiziert ist, sich aber noch in der Inku­bationszeit befindet, oder der Krankheitsverlauf symptomlos ist. Ebenso besteht die Möglich­keit, dass eine Person ein fiebersenkendes Medikament eingenommen hat und aus diesem Grund fieberfrei ist.

Während der SARS-Epidemie im Jahr 2003 führten Kanada, Australien, Singapur und Taiwan Entry-Screening Maßnahmen ein. Kein einziger SARS-1-Fall konnte so entdeckt werden, ob­wohl in den genannten Ländern SARS-Fälle auftraten und beispielsweise in Australien 1,84 Millionen Menschen bei Entry-Screening Maßnahmen kontrolliert und davon 794 Personen unter Quarantäne gestellt wurden. Kanada investierte 7,55 Millionen Kanadische Dollar in zwi­schen dem 18. März und 5. Juli 2003 eingerichtete Screeningmaßnahmen und schlussfolgerte: „Anstatt in Flughafen-Screening-Maßnahmen zu investieren, um seltene Infektionskrankheiten zu identifizieren… sollte das Geld besser in das Gesundheitssystem investiert werden“.

Da COVID-19 in der Regel deutlich milder verläuft als SARS, in vielen Fällen eine Infektion asymptomatisch bleibt und die Ansteckungsfähigkeit vor dem Auftreten möglicher klinischer Symptome einsetzen kann, eignet sich diese Krankheit noch weniger als SARS für ein Scree-ning.

Die Untersuchung sämtlicher über den Flugweg einreisenden Personen auf Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion erfordert einen hohen Personal- und Ressourceneinsatz bei einem nur sehr begrenzten Nutzen.

5. Wie rechtfertigt bzw. begründet die Landesregierung den späten Beginn von konsequenten Quarantänemaßnahmen erst als der reguläre Flugverkehr praktisch eingestellt war an den Flughäfen in NRW?

Die Dynamik der Pandemie in Deutschland und damit in Nordrhein-Westfalen lässt vermuten, dass der Eintrag von SARS-CoV-2 an verschiedenen Stellen und über sehr unterschiedliche Wege erfolgt ist. In Nordrhein-Westfalen ist nur ein Fall mit Expositionsort China bekannt, rund 200 Fälle mit Expositionsort Italien, jeweils rund 100 Fälle mit Expositionsort Spanien und USA. Mit Expositionsort Österreich sind fast 3.000 Fälle dokumentiert, von denen rund 60% bereits vor dem 17. März 2020, also vor der Einführung jeglicher innereuropäischer Grenzkon­trollen, erkrankt sind. Dies weist darauf hin, dass ein Eintrag durch Winterurlauber, die über­wiegend mit eigenem PKW oder Bussen gereist sind, schon zu einem recht frühen Zeitpunkt erfolgt ist. Der Flugverkehr hat dabei vermutlich eine nur untergeordnete Rolle eingenommen.

Aus diesem Grund haben sich Bund und Länder Anfang April 2020 darauf verständigt, dass für alle Deutschen, EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen, die nach einem mindestens mehrtägigen Auslandsaufenthalt einreisen, unabhängig vom Einreiseweg, eine verbindliche zweiwöchige Quarantäne angeordnet wird (siehe auch Antwort zu Frage 1). Nordrhein-Westfalen äußerte von Beginn an rechtliche Bedenken gegen eine formale „Quarantäne“- Anordnung nach § 30 IfSG, weil aus unserer Sicht die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen.

Deshalb ist die Verpflichtung, sich nach der Einreise zu melden, zuhause aufzuhalten und keinen Besuch zu empfangen in Nordrhein-Westfalen als besondere Schutzmaßnahme nach § 28 IfSG angeordnet und zudem mit der Option der Fristverkürzung durch einen negativen Test versehen.

 

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