Maskenbeschaffung aus China, der Türkei und weiteren Staaten?

Kleine Anfrage
vom 19.03.2021

Kleine Anfrage 5214der Abgeordneten Andreas Keith und Dr. Martin Vincentz vom 19.03.2021

 

Maskenbeschaffung aus China, der Türkei und weiteren Staaten?

Im April des letzten Jahres hat die Landesregierung eine Maskenspende der türkischen Regierung in Höhe von zwei Millionen Stück erhalten.1 Aus der aktuellen Presseberichterstattung geht hervor, dass die Landesregierung der Kreisverwaltung Unna tausende medizinische Masken aus China zur Verfügung gestellt hat.2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Aus welchen Staaten hat die Landesregierung im einzelnen Masken bezogen? (Bitte aufschlüsseln nach Staat, Zeitpunkt der Übereinkunft, Art der Maske und Menge)
  2. Wer hat den Kontakt zwischen der Landesregierung und dem jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten aus dem Ausland vermittelt?
  3. Wo wurden die Verträge über etwaige Maskenbestellungen verhandelt?
  4. Inwiefern wurden externe Berater und Juristen bei der Vertragserstellung hinzugezogen?
  5. Nach welchem geltenden Recht wurde jeder Vertrag mit ausländischen Herstellern bzw. Lieferanten über die Bestellung von Masken geschlossen? (Bitte aufschlüsseln nach Staat des Herstellers bzw. Lieferanten und geltendem Recht)

Andreas Keith
Dr. Martin Vincentz

 

Anfrage als PDF

 

1 http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-9647.pdf

2 https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/masken-unverpackt-jobcenter-kreis-unna-100.html


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 5214 mit Schreiben vom 14. April 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. Aus welchen Staaten hat die Landesregierung im einzelnen Masken bezogen? (Bitte aufschlüsseln nach Staat, Zeitpunkt der Übereinkunft, Art der Maske und Menge)
  2. Wer hat den Kontakt zwischen der Landesregierung und dem jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten aus dem Ausland vermittelt?
  3. Wo wurden die Verträge über etwaige Maskenbestellungen verhandelt?

Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Hinsichtlich der von der Landesregierung beschafften Schutzmasken sowie etwaigen Vermittlungstätigkeiten wird auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen 5086 und 5096 verwiesen.

Von Herstellern aus dem Ausland hat die Landesregierung nicht unmittelbar Masken bezogen. Die Lieferungen erfolgten durch Händler, die ihren Firmensitz weit überwiegend in Deutschland haben. Lediglich zwei Lieferanten haben ihren Firmensitz in der Schweiz. Die Vertragsverhandlungen erfolgten durch die Ministerien über die üblichen Kommunikationswege. Die Frage nach dem Herkunftsland der jeweiligen Maske kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit zur Beantwortung Kleiner Anfragen nicht beantwortet werden.

  1. Inwiefern wurden externe Berater und Juristen bei der Vertragserstellung hinzugezogen?

Bei der Vertragserstellung wurden keine externen Berater und Juristen hinzugezogen.

  1. Nach welchem geltenden Recht wurde jeder Vertrag mit ausländischen Herstellern bzw. Lieferanten über die Bestellung von Masken geschlossen? (Bitte aufschlüsseln nach Staat des Herstellers bzw. Lieferanten und geltendem Recht)

Nach deutschem Recht.

 

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