Maskenqualität von Bestellungen der Landesregierung ungenügend?

Kleine Anfrage
vom 19.03.2021

Kleine Anfrage 5217der Abgeordneten Andreas Keith und Dr. Martin Vincentz vom 19.03.2021

 

Maskenqualität von Bestellungen der Landesregierung ungenügend?

Die Landesregierung NRW hatte der Kreisverwaltung Unna tausende Masken für bedürftige Bürger als Corona-Hilfsangebot zur Verfügung gestellt. Dabei haben alle Bedürftigen, wie etwa Hartz IV-Empfänger, sechs medizinische Masken unverpackt in einem Brief zugestellt bekommen. Einige Empfänger befürchteten, dass die nicht in einer Folie verpackten Masken deshalb nicht steril seien.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Inwieweit wurde im Vorhinein bei der Auftragsvergabe auf die Anforderungen von medizinischen Masken gemäß Norm DIN EN 14683:2019-10 geachtet?
  2. Inwiefern wurden nach Zusendung der Masken die Anforderungen an medizinische Masken gemäß Norm DIN EN 14683:2019-10 überprüft?
  3. Welche Stelle in einem jeweiligen Ministerium hat zu welchem Zeitpunkt die Qualität der medizinischen Masken überprüft?
  4. Inwiefern wurde ein Prüfprotokoll zur Qualitätsprüfung einer Bestellung angefertigt?
  5. Was geschah mit Lieferungen von medizinischen Masken gemäß Norm DIN EN 14683:2019-10, die keine Zertifizierung aufweisen konnten?

Andreas Keith
Dr. Martin Vincentz

 

Anfrage als PDF


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 5217 mit Schreiben vom 19. April 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales Bau und Gleichstellung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Zu Beginn der Corona-Pandemie zeichnete sich ein hoher Bedarf an Masken im Gesundheitswesen ab. Aufgrund der hohen Bedarfssituation hat die Landesregierung frühzeitig Masken im erheblichem Umfang beschafft. Hierbei musste – angesichts der dramatischen Marktlage – auf unterschiedliche Maskentypen zurückgegriffen werden.

Die Ausgabe von medizinischen Masken an hilfsbedürftige Personen in NRW erfolgte nach entsprechender Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 03.02.2021.

Medizinische Masken im Sinne der CoronaSchVO sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder diesen vergleichbare Masken (insbesondere KN95/N95).

  1. Inwieweit wurde im Vorhinein bei der Auftragsvergabe auf die Anforderungen von medizinischen Masken gemäß Norm DIN EN 14683:2019-10 geachtet?

Soweit das MAGS Masken gemäß der Norm DIN EN 14683:2019-10 beschafft hat, wurden die vorgelegten Zertifikate und Dokumente vor der Auftragsvergabe auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Glaubwürdigkeit und Verkehrsfähigkeit der Masken gesichtet.

  1. Inwiefern wurden nach Zusendung der Masken die Anforderungen an medizinische Masken gemäß Norm DIN EN 14683:2019-10 überprüft?
  2. Welche Stelle in einem jeweiligen Ministerium hat zu welchem Zeitpunkt die Qualität der medizinischen Masken überprüft?
  3. Inwiefern wurde ein Prüfprotokoll zur Qualitätsprüfung einer Bestellung angefertigt?
  4. Was geschah mit Lieferungen von medizinischen Masken gemäß Norm DIN EN 14683:2019-10, die keine Zertifizierung aufweisen konnten?

Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Nach erfolgter Anlieferung wurden alle Masken im Zentrallager in Düsseldorf stichprobenartig gesichtet und ggf. geprüft.

Mit der stichprobenartigen Sichtung der Masken und der zugehörigen Dokumentation wurden die entsprechend zuständigen Dezernate der Bezirksregierung Düsseldorf beauftragt. Sofern eine Maske nicht den vertraglich festgehaltenen Konditionen entsprach, wurde dem Lieferanten die Möglichkeit der Nachbesserung und/oder des Rücktritts geboten.

 

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