Maskenzwang an den Schulen in NRW sofort aufheben – Kinder und Jugendliche aus der Geiselhaft einer Angstpsychose befreien!

Antrag
vom 18.08.2020

Antragder AfD-Fraktion vom 18.08.2020

 

Maskenzwang an den Schulen in NRW sofort aufheben – Kinder und Jugendliche aus der Geiselhaft einer Angstpsychose befreien!

I. Ausgangslage

Die schwarz-gelbe Landesregierung führte zum Schulstart einen generellen Maskenzwang an den weiterführenden Schulen in NRW ein. Die Schülerinnen und Schüler an weiterführenden und berufsbildenden Schulen haben auf dem Schulhof, im Gebäude und im Klassenzimmer während der gesamten Unterrichtszeit Masken zu tragen. Für Lehrkräfte beginnt die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sichergestellt werden kann. Grundschüler müssen lediglich auf dem Schulhof und im Schulgebäude, nicht aber im Klassenzimmer die Maske tragen. Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 31. August 2020.

Viele Schüler und Schülerinnen kommen nun nach einer langen Zwangslernpause zurück an die Schulen und freuen sich auf die Begegnung mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern sowie mit ihren Lehrern und Lehrerinnen. Vor allem freuen sie sich auf das Lernen und werden nun dazu gezwungen, die Hälfte ihres Gesichts, Mund und Nase, mit einem Tuch zu bedecken. Dieser Maskenzwang für Schüler, Schülerinnen und Lehrkräfte wird von der Schulministerin mit dem Argument begründet, dass man auf diese Weise die Mitglieder der Schulgemeinde und deren Familienangehörige vor einer Ansteckung mit Covid19 schütze. Deshalb seien den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften sowohl massivste Einschränkungen ihres persönlichen Wohlbefindens als auch die starken Behinderungen des Lehr- und Lernprozesses zuzumuten.

Nun ist das Gefahrenpotential von einer Infektion von Covid19 in der Wissenschaft sehr umstritten. Wenn sich die maßgebenden Wissenschafter in der Beurteilung hier einig wären und von ihnen allen die große Gefahr einer Erkrankung mit Covid 19 durchweg bestätigt würde, könnte man all diese Maßnahmen vielleicht noch verstehen. Aber es gibt eben Infektionsverläufe, welche den Wissenschaftlern Recht zu geben scheinen, welche die Gefahr einer Covid19-Infektion nicht mit dieser Dramatik belegen wie die Wissenschaftler, auf welche die Regierungen hören, z.B. Prof. Drosten und das RKI.

Die politischen Entscheidungsträger dürfen sich nicht dem Verdacht aussetzen, ihre Entscheidungen seien von irrationalen Momenten gesteuert und ignorieren die Fakten. Und so muss die Landesregierung auch die Erkenntnisse in den Blick nehmen, die sich aus der Beobachtung von Covid19-Infektionen in den Schulen und bei Kindern ergeben.

Eine aktuelle Studie aus Sachsen zeigt zum Beispiel, dass die Infektionsrate an Schulen bei null liegt.1 „Von 2.599 getesteten Kindern und Lehrern war keiner infiziert“, sagt Professor Wieland Kiess, Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin in einer Studie. Ähnliche Erfahrungen gibt es in Schweden, wo aktuell trotz bedingungsloser Schulöffnung die Zahl der Infizierten plötzlich auf nur noch 308 neue Fälle im ganzen Land gesunken ist. Hinzu kommt, dass die bisherigen Erkenntnisse um das Covid-19-Virus zeigen, dass Kinder oft gar keine oder nur geringe Symptome zeigen. Sie gehören auch nicht zur Risikogruppe. Christian Piwarz, Kultusminister in Sachsen (CDU), sah beispielsweise mit den Covid19-Testergebnissen Sachsens Entscheidung für die Schulöffnung im Mai bestätigt. Hätte die Schulministerin Rückgrat, würde sie in NRW ebenfalls zum regelhaften Schulbetrieb zurückkehren und gegenüber einer angsterfüllten Öffentlichkeit jene Studien und Erfahrungen argumentativ anführen, welche die Unbedenklichkeit von Schulöffnungen beweisen.

Stattdessen werden unsere Kinder und Jugendlichen nach den Sommerferien dazu gezwungen, auch bei sommerlich hohen und schwülen Temperaturen im Klassenzimmer Mund- und Nasenverhüllungen zu tragen. NRW beschreitet dabei bundesweit einen Sonderweg, ohne diese Entscheidung letzten Endes überzeugend zu begründen. Inzwischen organisieren sich in der kurzen Zeit seit Verkündung der neuen Maßnahmen viele betroffene Schüler und Eltern, die den Maskenzwang durch Gerichtsentscheid kippen wollen. Ihre Argumente sind stichhaltig und schwerwiegend. Denn anders als Covid19 führt das Tragen dieser atembehindernden Verhüllung auf jeden Fall zu gesundheitlichen Schäden, und zwar bei jedermann.

Wie die Daten einer Leipziger Studie nachweisen, wird die so genannte kardiopulmonale Leistungsfähigkeit selbst durch die chirurgischen Masken wie durch die FFP2-Masken signifikant reduziert. Die Masken beeinträchtigen die Atmung, vor allem das Volumen und die höchstmögliche Geschwindigkeit der Luft beim Ausatmen. Die maximal mögliche Kraft auf dem Fahrrad-Ergometer war deutlich reduziert. Im Stoffwechsel wurde eine schnellere Ansäuerung des Blutes bei Anstrengung registriert (Laktat). Mit Fragebögen beurteilten die Teilnehmer zudem systematisch ihr subjektives Empfinden. Auch hier zeigte sich eine erhebliche Beeinträchtigung verschiedener Parameter des Wohlbefindens.2

„Die Ergebnisse unserer Untersuchung bestätigen das subjektive Gefühl vieler Menschen“, erklärt Kardiologie-Klinikdirektor Prof. Ulrich Laufs, „die Studie hat die Einschränkung der Leistungsfähigkeit nun auch wissenschaftlich quantifiziert.“ Er sieht die Ergebnisse für viele Lebensbereiche als potentiell interessant an: „Übertragen auf die Arbeitswelt stellt sich schon die Frage, ob Menschen, die mit Maske körperlich anstrengende Arbeit leisten, öfter Pausen machen müssten als bisher.“3 Und damit sind die psychologischen Folgen dieses Maskenzwangs noch gar nicht berücksichtigt, vor allem nicht die Beeinträchtigungen, die der Maskenzwang für das Unterrichtsgeschehen, für das Lernen sowie für die Kommunikations-und Verstehensprozesse hat. Zudem ist es praktisch unmöglich, eine Fremdsprache mit einer Mund- und Nasenbedeckung zu erlernen.

In einem offenen Brief vom 4. August an die Ministerin Yvonne Gebauer warnen 190 Ärzte vor dem Maskenzwang im Unterricht und in der Schule. Sie halten diesen Maskenzwang für entwicklungsgefährdend, sie warnen davor, dass diese Maßnahmen zu Angststörungen bei Kindern führen kann und zu psychoimmunologische Störungen. Und das alles wird durch einen Maskenzwang herbeigeführt, bei dem laut den Hinweisen des BfArm zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen Folgendes gilt: „Träger der beschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.“4

Es ist nun höchste Zeit, Kindern und Jugendlichen die Rückkehr zu ihrem gewohnten Schulumfeld und zu einer optimalen Lernsituation zu ermöglichen.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Keine der vorliegenden Zahlen über Infizierte oder Verstorbene im Rahmen der Covid19-Infektionen rechtfertigt die Zwangsmaskierung und andere massive Eingriffe in die Grundrechte von Schülerinnen und Schülern, wie es in NRW im Augenblick geschieht.
  2. Gerade durch den Maskenzwang in den Schulen werden Kinder und Jugendliche in ihrer Gesundheit und in ihrer persönlichen Entwicklung massiv eingeschränkt und tatsächlich gefährdet.
  3. Der Maskenzwang an Schulen ist deshalb ein Ärgernis und hindert darüber hinaus Schülerinnen und Schüler an effektivem Lernen.
  4. Der stotternde Start des Schulbetriebs mit Maskenzwang überfordert Schüler, Eltern und Lehrer in der Praxis und schürt unberechtigte Ängste gegenüber Covid19, welche den Aufenthalt in den Schulen belasten und zu Verunsicherungen führen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. den Maskenzwang an den Schulen, insbesondere im Unterricht, in NRW sofort aufzuheben;
  2. nach dem Vorbild Sachsens eine Studie zur Gefährdungsbeurteilung durch Covid19 an den Schulen anzulegen, damit zu einer realistischen Einschätzung dieser Krankheit beigetragen werden kann.

Helmut Seifen
Martin Vincentz
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

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1 https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-08/coronavirus-neuinfektionen-sachsen-schulen-studie (abgerufen am 12.08.2020).

2 https://www.uniklinikum-leipzig.de/presse/Seiten/Pressemitteilung_7089.aspx  (abgerufen am 12.08.2020).

3 https://www.uniklinikum-leipzig.de/presse/Seiten/Pressemitteilung_7089.aspx  (abgerufen am 12.08.2020).