Massenschlägerei in Köln-Meschenich in der Silvesternacht 2018/2019

Kleine Anfrage
vom 31.01.2019

Kleine Anfrage 1978der Abgeordneten Sven W. Tritschler, Roger Beckamp und Iris Dworeck-Danielowski vom 29.01.2019

 

Massenschlägerei in Köln-Meschenich in der Silvesternacht 2018/2019

In der Silvesternacht 2018/2019 kam es in Köln-Meschenich zu einer Massenschlägerei zwischen 50 Personen. Insgesamt waren laut Medienberichten 20 Einsatzwagen und eine Einsatzhundertschaft vor Ort im Einsatz. Bei den Kontrahenten soll es sich um Teilnehmer von zwei unterschiedlichen Silvesterpartys handeln1.

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Wie viele Polizisten waren genau im Einsatz?

2. In welchem Umfang wurden Polizisten und Dritte bei diesem Einsatz verletzt?

3. Welche Strafverfahren wurden aufgrund des Einsatzes eingeleitet? Bitte nach Art und Anzahl der Straftatbestände aufschlüsseln.

4. In welchem Umfang waren die mutmaßlichen Täter bereits polizeibekannt?

5. Welchen Hintergrund hatten die mutmaßlichen Täter in Bezug auf Religion, Nationalität und Kulturkreis?

Sven W. Tritschler
Roger Beckamp
Iris Dworeck-Danielowski

 

Anfrage als PDF laden

 

1 https://www.express.de/koeln/silvester-in-koeln-massenschlaegerei-mit-50-personen—frau-auf-toilette-vergewaltigt-31811418


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 22.02.2019

 

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1978 mit Schreiben vom 22. Februar 2019 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Wie viele Polizisten waren genau im Einsatz?

Insgesamt waren 91 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte eingesetzt.

2. In welchem Umfang wurden Polizisten und Dritte bei diesem Einsatz verletzt?

Durch Widerstandshandlungen erlitt ein Polizeibeamter eine Prellung an einem Fingerknöchel sowie – wie auch ein weiterer Polizeivollzugsbeamter – eine durch den von der Polizei veranlassten Einsatz von Pfefferspray bedingte Schleimhautreizung. Beide Beamten verblieben dienstfähig.

Ein irakischer Staatsangehöriger, der Widerstand gegen einschreitende Polizeibeamte geleistet hatte, klagte im Nachgang über Schmerzen im Bauchbereich, die er durch Schläge eines unbekannten Tatverdächtigen im Rahmen einer vorausgegangenen körperlichen Auseinandersetzung erlitten hatte. Zudem klagte er über eine Augenreizung aufgrund des gegen ihn eingesetzten Pfeffersprays. Er wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht. Über seinen aktuellen Gesundheitszustand liegen keine Informationen vor.

3. Welche Strafverfahren wurden aufgrund des Einsatzes eingeleitet? Bitte nach Art und Anzahl der Straftatbestände aufschlüsseln.

Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung gegen drei namentlich bekannte und eine derzeit noch nicht bestimmbare Anzahl unbekannter Tatverdächtiger ein. Gegen zwei der bekannten Tatverdächtigen wurde zudem ein gesondertes Verfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wurde wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung gegen mehrere, derzeit unbekannte Tatverdächtige eingeleitet.

4. In welchem Umfang waren die mutmaßlichen Täter bereits polizeibekannt?

Einer der drei namentlich bekannten Beschuldigten ist wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, ein weiterer wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie gefährlicher Körperverletzung kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten.

5. Welchen Hintergrund hatten die mutmaßlichen Täter in Bezug auf Religion, Nationalität und Kulturkreis?

Alle bislang ermittelten Beschuldigten und Geschädigten haben die irakische Staatsangehörigkeit. Angaben zur Religions- bzw. Kulturkreiszugehörigkeit werden nicht erhoben.

 

Antwort als PDF laden