Kleine Anfrage 2072
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Mehr Stellen für Polizeianwärter in NRW – Wie soll es umgesetzt werden?
Im Jahr 2023 sollen in Nordrhein-Westfalen 3.000 Polizeianwärter eingestellt werden. Auch die Gewerkschaft der Polizei befürwortet dieses Vorhaben und ist zuversichtlich, dass die gestiegene Anzahl an Bewerbern Profit abwirft.1 Der stellvertretende Landesvorsitzende der GdP merkt hierzu an, dass die Polizei in den letzten Jahren „kaputtgespart“2 worden sei und deshalb der personelle Wiederaufbau, aber auch das Ausbessern der Rahmbedingungen „zwingend erforderlich“3 sei, um eine vernünftige Ausbildung zu gewährleisten. Das Problem: Die Polizei ist derzeit nur auf 2.500 Bewerber ausgelegt. Dieses Kapazitätsdefizit führt dazu, dass es bereits an den grundlegendsten Materialien, wie Waffen, Munition, Autos, Lehrern und Schutzausrüstung, fehlt. Aus einer internen Aufstellung der Polizei geht hervor, dass über 72 Übungspistolen, 146.000 Schuss Munition, 41 Schutzwesten und 20 Autos fehlen.4
Die Fahrzeuge allein stellen Mehrkosten von gut einer Millionen Euro dar. Hinzu kommt, dass es nach Berechnungen an dutzenden Planstellen und somit an Lehrern und Ausbildern mangeln würde. Dies stellt erneut ungewisse Kosten für Land und Polizei dar. Innenminister Herbert Reul forderte, die Kapazitäten anzupassen und „anstrengenden Zeiten“ mit „Kreativität“5 zu begegnen. Die gesamte Anzahl an Bewerbern stieg auf 11.000 an. Außerdem wurden die Bewerbungskriterien angepasst, beispielsweise durch eine Verlängerung der Bewerbungsfrist vom Winter auf Mai oder das Aussetzen der sonst zwingenden Mindestgröße.6
Ich frage daher die Landesregierung:
- Auf welche Kapazitäten hinsichtlich der Ausbildung von Polizeikommissaranwärter sind die dafür notwendigen Gegebenheiten ausgelegt? (Bitte ab 2018 bis heute die jeweiligen Ist- und Soll-Kapazitäten aufschlüsseln.)
- Wie viele Übungspistolen, Schuss Munition, Schutzwesten, Autos und sonstige Ausbildungsmaterialien sind nicht ausreichend vorhanden?
- Wie viele Lehrer, Dozenten und Ausbilder sind nicht ausreichend vorhanden?
Markus Wagner
1 https:// www1 .wdr.de/nachrichten/landespolitik/polizei-anwaerter-ausbildung-kapazitaet-100.html.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
5 Ebenda.
6 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2072 mit Schreiben vom 28. Juli 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- Auf welche Kapazitäten hinsichtlich der Ausbildung von Polizeikommissaran-wärter sind die dafür notwendigen Gegebenheiten ausgelegt? (Bitte ab 2018 bis heute die jeweiligen Ist- und Soll-Kapazitäten aufschlüsseln.)
Die Ausbildungskapazitäten bei der Polizei Nordrhein-Westfalen orientieren sich an der Anzahl der einzustellenden Anwärterinnen und Anwärter. Das bedeutet, dass die Ausstattungskapazitäten der verschiedenen Ausbildungsträger der Polizei Nordrhein-Westfalen fortlaufend eine adäquate Ausstattung im Rahmen der Ausbildung gewährleistet haben und auch zukünftig gewährleisten. Anpassungsmöglichkeiten können sich beispielsweise mit Blick auf Gruppengrößen, Unterrichtungsformen und auch einer zeitlichen Staffelung der Unterrichtsformate ergeben. Im Bereich der fachpraktischen Ausbildung in den Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen wurde zum Beispiel die Modulbeschreibung im Grundstudium entsprechend angepasst. So werden künftig nicht mehr alle Studierenden eines Jahrgangs zeitgleich auf die Polizeiwachen der Kreispolizeibehörden entsandt, sondern finden zeitlich versetzt in weiteren Dienststellen mit polizeilichen Kernaufgaben (Einsatz und Ermittlungen) Verwendung. Hierdurch ist es möglich die vorhandenen Ausbildungsressourcen effizient zu nutzen und durch zeitliche Staffelungen, Jahrgangsteilungen, Einbeziehung von Ermittlungs- oder sog. wach-dienstnaher Dienststellen die Ausbildungskapazitäten der Praxis signifikant zu erhöhen.
- Wie viele Übungspistolen, Schuss Munition, Schutzwesten, Autos und sonstige Ausbildungsmaterialien sind nicht ausreichend vorhanden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die dortigen Ausführungen gelten auch für die Sachressourcen.
3. Wie viele Lehrer, Dozenten und Ausbilder sind nicht ausreichend vorhanden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die dortigen Ausführungen gelten auch für die Personalressourcen.