Meldestellen für queerfeindliche und rassistische Vorfälle – auch bei Kindern?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 181
der Abgeordneten Andreas Keith und Enxhi Seli-Zacharias vom 19.07.2022

 

Meldestellen für queerfeindliche und rassistische Vorfälle auch bei Kindern?

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW wird Meldestellen für queerfeindliche und rassistische Vorfälle einrichten. Es sollen künftig auch Vorfälle erfasst werden, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen.

Das Ziel von Ministerin Paul lautet: „Diskriminierung sichtbarer zu machen und das sogenannte Dunkelfeld zu erhellen.“ Es sei die Aufgabe, „Vorfälle zu dokumentieren, anonymisiert auszuwerten und vorzustellen.“ […] „Mit diesem bundesweit einzigartigen System von Meldestellen wollen wir insbesondere auch die Diskriminierungsvorfälle registrieren, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen und deswegen nicht in den polizeilichen Statistiken erfasst werden. Damit bekommen wir ein noch umfassenderes Bild und können wichtige Schlüsse für Intervention und Prävention ziehen. Ich freue mich, dass wir für die vier weiteren Meldestellen erfahrene und gut vernetzte Träger gefunden haben, die sich jetzt um den Aufbau der Einrichtungen kümmern“, erklärte Ministerin Paul.1

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Ab welchem Alter können Menschen die Meldestellen nutzen?
  2. Was passiert mit einer Meldung, wenn diese ein strafwürdiges Verhalten beinhaltet?
  3. Inwiefern werden eingereichte Meldungen auf Richtigkeit oder Plausibilität überprüft?
  4. Inwiefern werden Daten über „Täter“ bzw. „Täterprofile“ erhoben?
  5. Inwieweit werden Täter-Opfer-Beziehungen in der anonymisierten Auswertung berück­sichtigt?

Andreas Keith
Enxhi Seli-Zacharias

 

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1 https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/queerfeindlichkeit-gruene-ministerin-plant-meldestelle-unterhalb-der-strafbarkei-80709978.bild.html


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 181 mit Schreiben vom 15. August 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Ab welchem Alter können Menschen die Meldestellen nutzen?
  2. Was passiert mit einer Meldung, wenn diese ein strafwürdiges Verhalten beinhaltet?
  3. Inwiefern werden eingereichte Meldungen auf Richtigkeit oder Plausibilität überprüft?
  4. Inwieweit werden Daten über „Täter“ bzw. „Täterprofile“ erhoben?
  5. Inwieweit werden Täter-Opfer-Beziehungen in der anonymisierten Auswertung berücksichtigt?

Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Beantwortung dieser Fragen ist Teil der aktuell laufenden konzeptionellen Aufbauarbeiten. Ziel der ca. zwölfmonatigen Aufbauphase ist es u.a., zunächst die methodischen und theoretischen Ansätze für die Datenerhebung zu identifizieren, eine Datenbank aufzubauen, Qualitätsstandards u.a. zur Verifizierung von Meldungen zu entwickeln sowie Netzwerk- und Vertrauensarbeit zu den jeweiligen Communities zu etablieren. Die Gewährleistung von Datensicherheit und Datenschutz haben dabei oberste Priorität. Die Meldestellen werden erst dann in Betrieb gehen, wenn diese Fragen abschließend gelöst sind.

Insbesondere wird auf zweierlei zu achten sein: Zum einen dürfen Meldungen keine personenbezogenen Daten im Sinne von Artikel 4 Nummer 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) enthalten; sofern dies dennoch der Fall sein sollte, sind derartige Daten unverzüglich nach Kenntniserlangung durch die Meldestelle zu löschen. Zum anderen wird sicherzustellen sein, dass nicht verifizierbare Meldungen gelöscht und nicht als Vorfall gezählt werden. Verifizierbare Meldungen müssen als anonymisierte Vorfälle dokumentiert werden.

Personenbezogene Anzeigen sind ausschließlich an die Polizei zu richten.

 

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