Migration und Schule in Nordrhein-Westfalen – Wie sieht die Entwicklung aus?

Kleine Anfrage
vom 31.08.2023

Kleine Anfrage 2436

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias, Markus Wagner und Carlo Clemens AfD

Migration und Schule in Nordrhein-Westfalen – Wie sieht die Entwicklung aus?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

„Fast 1.000 Schulen mit Migrations-Anteil über 35 %“1

So titelt die Bild-Zeitung am 4. Mai 2023 und bezieht sich dabei auf die Antwort des hessischen Kultusministeriums auf eine Kleine Anfrage der dortigen AfD-Fraktion. Die alarmierenden Zah­len machen deutlich, dass an 986 von 1.800 öffentlichen Schulen bereits jeder dritte Schüler einen Migrationshintergrund aufweiset. Mit Stand November 2022 waren in Frankfurt am Main schon 175 Einrichtungen betroffen.2

Erst vor kurzem wurde darüber berichtet, dass in Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz 40 von 132 Erstklässlern der Gräfenauschule nicht versetzt wurden, weil sie kaum Deutsch sprachen.3 Um einen vergleichbaren Fall in Hessen zu verhindern, plant die hessische Regierung laut Kultus­minister Prof. Alexander Lorz (CDU) allerdings keine Migranten-Höchstquote an Schulen ein­führen. Für dieses Vorhaben hatte sich jedoch der damalige Präsident des Deutschen Lehrer­verbandes, Heinz-Peter Meidinger, Anfang 2023 ausgesprochen. Er ist der Ansicht, dass „wir […] ein Integrationsproblem in Deutschland“ haben. Bei einem Anteil von 35 Prozent von Kin­dern mit Migrationshintergrund in einer Klasse nehme „die Leistung überproportional“ ab.4 Statt einer Quote wurden in Hessen seit 2015 mehr als 1,6 Milliarden Euro für die Förderung von Schülern mit Migrationshintergrund ausgegeben.5

Nach der Definition der Kultusministerkonferenz (KMK) ist bei Schülern ein Migrationshintergrund anzunehmen, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:

  1. keine deutsche Staatsangehörigkeit,
  2. nichtdeutsches Geburtsland,
  3. nichtdeutsche Verkehrssprache in der Familie bzw. im häuslichen Umfeld (auch wenn der Schüler die deutsche Sprache beherrscht).6

Mit dem am 25. November 2021 verkündeten Teilhabe- und Integrationsgesetz wurde der Be­griff der „Menschen mit Einwanderungsgeschichte“ eingeführt. Darunter fallen:

  1. Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind, oder
  2. außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geborene und nach dem 31. Dezember 1955 nach Deutschland eingewanderte Personen oder
  3. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien der Nummer 2 erfüllt.

Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2436 mit Schreiben vom 26. September 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

In der vorliegenden Kleinen Anfrage wird Bezug genommen auf die von der Kultusminister­konferenz (KMK) vorgenommene Definition der Zuwanderungsgeschichte.

Die mit den Amtlichen Schuldaten des Landes Nordrhein-Westfalen erhobene Zuwanderungs­geschichte verwendet gegenüber der KMK abweichende Abgrenzungen.

Zuwanderungsgeschichte liegt entsprechend den Amtlichen Schuldaten vor, wenn

  • die Schülerin/der Schüler im Ausland geboren wurde und selbst in die Bundesrepublik Deutschland zugewandert ist oder/und
  • mindestens ein Elternteil der Schülerin/des Schülers im Ausland geboren wurde und in die Bundesrepublik Deutschland zugewandert ist oder/und
  • die Verkehrssprache in der Familie nicht Deutsch ist.

Die vorliegenden Daten der Amtlichen Schuldaten beziehen sich auf das Schuljahr 2022/23.

  1. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an den Förderschulen in den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach Schule und Klassenstufe aufschlüsseln.)

Die Angaben können der Tabelle in Anlage 1 entnommen werden.

  1. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an den Berufsschulen beziehungsweise Berufskollegs in den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach Schule und Klassenstufe aufschlüs­seln.)

Die Angaben können der Tabelle in Anlage 2 entnommen werden.

  1. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an den Fachhochschulen in den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-West­falen? (Bitte nach Schule und Klassenstufe aufschlüsseln.)

Angaben der Fachhochschulen werden mit den Amtlichen Schuldaten nicht erhoben.

  1. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an den Sekundarschulen in den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-West­falen? (Bitte nach Schule und Klassenstufe aufschlüsseln.)

Die Angaben können der Tabelle in Anlage 3 entnommen werden.

  1. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund ins­gesamt an allen Schulformen in den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen?

Die Angaben können der Tabelle in Anlage 4 entnommen werden.

 

Antwort als PDF

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/hessen-zahlen-fast-1000-schulen-mit-mig-rations-anteil-ueber-35-83764690.bild.html.

2 Ebenda.

3 Vgl. https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/ludwigshafen-hier-bleiben-40-von-132-kin-dern-in-der-1-klasse-sitzen-83721696.bild.html.

4 Vgl. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-01/lehrerverband-heinz-peter-meidinger-schulen-migrationsquoten.

5 Vgl. https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/hessen-zahlen-fast-1000-schulen-mit-mig-rations-anteil-ueber-35-83764690.bild.html.

6 Vgl. https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Defkat2011.pdf.