Kleine Anfrage 3500
der Abgeordneten Klaus Esser und Christian Loose AfD
Mitnahmeverbot von E-Scootern: Nach den Stadtwerken Bonn verbietet auch der VRS den Transport
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
In der jüngsten Vergangenheit kam es zu erheblichen Sachschäden durch Akku-Brände von E-Scootern1 oder E-Autos2. In NRW hatten zuletzt die Stadtwerke Bonn ein Verbot von E-Scootern in ihren Stadt- und Straßenbahnen angekündigt. Nun zieht auch der Verkehrsverbund Rhein-Sieg nach – aus Sicherheitsgründen, so heißt es.
Die Stadtwerke Bonn und der VRS verfügen ein Transportverbot ab 1. März 2024 und setzen damit eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um. Anders als beim VRS dürfen bei den Stadtwerken Bonn E-Roller in Bussen weiter transportiert werden, da – man höre und staune – dort „schneller evakuiert werden“ könnte.3
In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3129 vom 28. Dezember 2023 (Drs. 18/8006) der AfD-Fraktion NRW zum Krefelder Großbrand mit 1000 E-Scootern führte der NRW-Verkehrsminister aus: „Die Landesregierung sieht Elektrokleinstfahrzeuge als sinnvolle Ergänzung des multimodalen Mobilitätsmixes“. Er ergänzte im Anschluss: „Auch das Parken von Elektrofahrzeugen in einer Tiefgarage stellt kein Problem dar, da die verwendeten Batterien moderner Elektrofahrzeuge nicht ausgasen.“
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3500 mit Schreiben vom 19. April 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass moderne Lithium-Ionen-Batterien nicht ausgasen. Dies ist nur bei älteren Blei-Batterien der Fall. Bei Kleinstfahrzeugen können allerdings die teilweise minderwertige Qualität von Batteriemodulen, Ladegeräten und Batteriemanagementsystemen sowie ein unzureichender Schutz vor mechanischen Schäden problematisch sein. Dies kann im Extremfall zu Bränden führen, die auch zeitversetzt auftreten können.
- Wie viele in NRW genutzte Elektrokleinstfahrzeuge verfügen über moderne Batterien, die nicht „ausgasen“?
Dazu liegen der Landesregierung keine Daten vor.
- Wie viele in NRW genutzte Elektrofahrzeuge verfügen über moderne Batterien, die nicht „ausgasen“?
Dazu liegen der Landesregierung keine Daten vor.
- Werden sich weitere Verkehrsverbünde einem Mitnahmeverbot von E-Rollern in Straßenbahnen und Zügen anschließen?
Die Verkehrsunternehmen entscheiden darüber in eigener Verantwortung jeweils selbst. Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob weitere Verkehrsverbünde ein Mitnahmeverbot von E-Rollern in Straßenbahnen und Zügen erlassen werden.
- Welche bislang nicht öffentlich gemachten Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Ausschluss, der acht beim Feuer im Heerdter Busdepot zerstörten Elektrobusse, als Brandursache?
Der Landesregierung liegen keine über die bereits veröffentlichten Berichte hinausgehenden Erkenntnisse vor.
- Plant die Landesregierung eigene Initiativen die vor der Verwahrung bzw. dem Transport von Elektrokleinstfahrzeugen eindringlich warnen, um nicht in Szena-rien mit Toten oder Verletzten, wie in München oder im chinesischen Nanjing zu geraten?
Es ist vorgesehen, die Thematik auf der bevorstehenden Verkehrsministerkonferenz im April 2024 zu beraten.
1 https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/brand-krefeld-lagerhalle-akkus-100.html