Kleine Anfrage 6931 vom 8. Juli 2026
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD
Drucksache 18/20452
Mögliche Auswirkungen einer Abschaffung von Minijobs auf Beschäftigte und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Auf Bundesebene werden Vorschläge diskutiert, den bisherigen Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen bzw. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse stärker in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen. Da Minijobs insbesondere von Studenten, Rentnern, Eltern mit Betreuungspflichten sowie Arbeitnehmern mit Nebentätigkeiten genutzt werden, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen entsprechende Maßnahmen auf Beschäftigte und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen haben würden.
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 6931 mit Schreiben vom 25. August 2026 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie beantwortet.
- Welche Personengruppen wären nach Einschätzung der Landesregierung von einer Abschaffung oder grundlegenden Umgestaltung der Minijobs besonders betroffen?
Wenn die in Bezug genommene Empfehlung so umgesetzt wird, wie von der Alterssicherungs-kommission vorgeschlagen, wären davon alle Minijobber betroffen außer Schülerinnen und Schüler. Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente beziehen, sind ohnehin sozialversicherungsfrei und wären damit von den Änderungen ebenfalls nicht betroffen.
Es ist jedoch bisher nicht bekannt, wie die Bundesregierung den Vorschlag der Alterssiche-rungskommission im Detail umsetzen wird. Dem Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene kann nicht vorgegriffen werden.
- Welche Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen erwartet die Landesregierung im Falle einer Abschaffung oder grundlegenden Umgestaltung der Minijobs?
Die möglichen Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen hängen von der konkreten Ausgestaltung einer etwaigen Reform ab. Die Landesregierung verfügt hierzu über keine belastbaren Erkenntnisse.
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, in welchem Umfang bei einer Abschaffung oder grundlegenden Umgestaltung der Minijobs mit dem Verlust von Beschäftigungsmöglichkeiten oder einer Verlagerung von Tätigkeiten in die Schwarzarbeit zu rechnen wäre?
Der Landesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor, die eine verlässliche Quantifizierung möglicher Beschäftigungsverluste oder einer Verlagerung von Tätigkeiten in die Schwarzarbeit infolge einer Abschaffung oder grundlegenden Umgestaltung der bisherigen Regelungen zu Minijobs ermöglichen.
- Auf welche Erkenntnisse und Daten stützt die Landesregierung ihre Einschätzungen zu den Fragen 1 bis 3?
Die Landesregierung bezieht ihre Erkenntnisse zum Thema Minijobs im Allgemeinen aus amtlichen Statistiken sowie Einschätzungen und Studien von Expertinnen und Experten.