Möglicher Missbrauch der geplanten Institution der Meldestellen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 338
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Sven Tritschler vom 18.08.2022

 

Möglicher Missbrauch der geplanten Institution der Meldestellen

Unabhängig von der generellen Kritik an den Meldestellen birgt die Auslagerung an private NGOs eine erhebliche Gefahr des Missbrauchs in Form einer Durchsetzung eigener Interessen. Das wird durch die geplante indirekte Aufweichung des Strafrechts noch begünstigt. Wie Handlungen unterhalb der Strafbarkeit definiert werden, muss zwangsläufig subjektiver Natur bleiben. Diese Unklarheit wird dadurch belegt, dass auch die Landesregierung bisher nicht in der Lage war, meldewürdige Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze eindeutig zu definieren.

Es muss in diesem Fall die Frage gestellt werden, ob durch das Aufweichen rechtsstaatlicher Kriterien das Rechtsstaatsprinzip unterminiert wird, folglich also auch der Staat durch willkürliches Handeln nicht-staatlicher Stellen abseits bestehender Strafgesetze delegitimiert wird.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie aus den Erläuterungen zum Haushalt des MKFFI für das Haushaltsjahr 2022 hervorgeht, gehören neben der Erfassung von Vorfällen auch die Verifizierung, Klassifizierung, Dokumentation und Analyse der Meldungen zum Aufgabenbereich der Meldestellen, die momentan in der Aufbauphase die Kriterien festlegen. Inwiefern entspricht dieses Vorgehen nach Ansicht der Landesregierung noch rechtstaatlichen Prinzipien? (Bitte die juristische Basis dieses Vorgehens benennen)
  2. Welche konkreten Beispiele für meldewürdige Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze kann die Landesregierung benennen? (Bitte jeweils mehrere Beispiele für alle vier geplanten Meldestellen aufführen)
  3. Im Falle einer strafrechtsrelevanten Meldung müsste die Meldestelle den Vorfall an die Polizei weitermelden. Wie wird sichergestellt, dass die Auswahl der weitergemeldeten Vorfälle nicht willkürlich erfolgt?
  4. Inwiefern besteht nach Ansicht der Landesregierung die Gefahr, dass die geplanten Meldestellen durch den Geist der Denunziation zur Desintegration und Spaltung der Gesellschaft und letztendlich auch zu einer Delegitimierung des Staates beitragen könnten?
  5. Wie begegnet die Landesregierung der Gefahr, dass die Träger der Meldestelle ihre private Vorstellung von Gesellschaft, „Vielfalt“ oder auch Sexualität zum subjektiven Bewertungskriterium erheben?

Enxhi Seli-Zacharias
Sven Tritschler

 

Anfrage als PDF


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 338 mit Schreiben 19. September 2022 namens der Landesregierung im Ein­vernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie aus den Erläuterungen zum Haushalt des MKFFI für das Haushaltsjahr 2022 hervorgeht, gehören neben der Erfassung von Vorfällen auch die Verifizierung, Klassifizierung, Dokumentation und Analyse der Meldungen zum Aufgabenbe­reich der Meldestellen, die momentan in der Aufbauphase die Kriterien festlegen. Inwiefern entspricht dieses Vorgehen nach Ansicht der Landesregierung noch rechtstaatlichen Prinzipien? (Bitte die juristische Basis dieses Vorgehens benen­nen)

Der Landesregierung liegen keine Anhaltspunkte vor, dass rechtsstaatliche Prinzipien nicht eingehalten werden.

  1. Welche konkreten Beispiele für meldewürdige Vorfälle unterhalb der Strafbarkeits-grenze kann die Landesregierung benennen? (Bitte jeweils mehrere Beispiele für alle vier geplanten Melde-stellen aufführen)

Konkrete Beispiele können nach der Betriebsaufnahme benannt werden.

  1. Im Falle einer strafrechtsrelevanten Meldung müsste die Meldestelle den Vorfall an die Polizei weitermelden. Wie wird sichergestellt, dass die Auswahl der weiter­gemeldeten Vorfälle nicht willkürlich erfolgt?

Personenbezogene Anzeigen sind weiterhin von den Betroffenen ausschließlich an die Straf­verfolgungsbehörden zu richten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stellen unterliegen, wie jede Person, den Verpflichtungen aus § 138 StGB. Die Bewertung etwaiger strafrechtlicher Relevanz obliegt allein den Strafverfolgungsbehörden.

  1. Inwiefern besteht nach Ansicht der Landesregierung die Gefahr, dass die geplan­ten Meldestellen durch den Geist der Denunziation zur Desintegration und Spal­tung der Gesellschaft und letztendlich auch zu einer Delegitimierung des Staates beitragen könnten?

Die Gefahr besteht nicht.

  1. Wie begegnet die Landesregierung der Gefahr, dass die Träger der Meldestelle ihre private Vorstellung von Gesellschaft, „Vielfalt“ oder auch Sexualität zum sub­jektiven Bewertungskriterium erheben?

Der Aufbau der Meldestellen wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.

 

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