Mundschutzkontingente in der Justiz

Kleine Anfrage
vom 18.06.2020

Kleine Anfrage 3878des Abgeordneten Thomas Röckemann vom 18.06.2020

 

Mundschutzkontingente in der Justiz

Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch das Gesundheitsministerium verkündet, rund 29 Millionen Schutzmasken in Auftrag gegeben zu haben, bei einer täglichen Produktionsleistung von ca. 320.000 Schutzmasken und einem Auftragsvolumen von ca. 17 Millionen Euro. Die Bezirksregierungen und Krisenstäbe sollen diese Masken vorrangig an Pflegeeinrichtungen ausgeben.

In der 52. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages NRW am 22.04.2020 berichtete das Ministerium der Justiz, dass ca. 80.000 Schutzmasken vom Justizministerium in Empfang genommen worden sind; weitere 30.000 Schutzmasken sind avisiert. Diese 110.000 Schutzmasken sollen unter anderem dem Strafvollzug, dem Außendienst, den Gerichtsvollziehern, den Wachtmeistern bei Gericht und den Betreuungsrichtern zur Verfügung gestellt werden.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Welche Kontingente an Masken werden den einzelnen Bereichen der Justiz zur Verfügung gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Empfängern, jeweiliger Anzahl der Masken, Auslieferungsterminen und etwaigen zukünftigen Planungen)

2. Wie hoch ist der gemeldete aktuelle Bedarf an Schutzmasken im Geschäftsbereich des Justizministeriums? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Eingangsdatum und Bedarfsmelder)

3. Welche Maßnahmen zur Eindämmung von Epidemien hat die Landesregierung im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz in der Vergangenheit getroffen, insbesondere welches Material wurde bereitgehalten?

4. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung in Zukunft, nach der Corona-Krise, im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz zu treffen, um ähnlich oder schwerer gelagerte Pandemien einzudämmen?

Thomas Röckemann

 

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Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3878 mit Schreiben vom 13. Juli 2020 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche Kontingente an Masken werden den einzelnen Bereichen der Justiz zur Verfügung gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Empfängern, jeweiliger Anzahl der Masken, Auslieferungsterminen und etwaigen zukünftigen Planungen)

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften haben auf Vermittlung des Ministeriums der Justiz insgesamt 100.000 MNS-Masken und 54.813 FFP2-Masken erhalten. Die Schutzmasken verteilen sich wie folgt auf die Mittelbehörden und Obergerichte:

Mittelbehörde/Obergericht MNS-Masken FFP2-Masken
OLG Hamm 45.000 29.500
OLG Düsseldorf 27.000 12.150
OLG Köln  18.000 8.100
GStA Hamm  4.000 1.800
GStA Düsseldorf  2.400 1.080
GStA Köln  1.600  720
OVG  1.000  900
LSG   500  225
LAG Hamm   250  226
LAG Düsseldorf   150   67
LAG Köln   100   45

 

Die Auslieferung erfolgte zwischen dem 6. Mai 2020 und 27. Mai 2020. Weitere Masken sind von den Gerichten und Staatsanwaltschaften in eigener Zuständigkeit beschafft worden. Hierüber liegen dem Ministerium der Justiz keine Daten vor; diese waren in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit auch nicht zu beschaffen.

Die Justizvollzugsanstalten des Landes NRW verfügen aufgrund von eigenen Beschaffungen

sowie von Zentralbeschaffungen der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel – Zentralstelle für

das Beschaffungswesen – insgesamt über folgende Schutzmasken (Stand: 15. Juni 2020):

9.310 FFP3-Masken

89.231 FFP2-Masken

44.103 FFP1-Masken

692.108 MNS-Masken.

Die genauen Auslieferungstermine für die o. g. Masken sind in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelbar.

  1. Wie hoch ist der gemeldete aktuelle Bedarf an Schutzmasken im Geschäftsbereich des Justizministeriums? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Eingangsdatum und Bedarfsmelder)

Der voraussichtliche Bedarf an Schutzmasken für den Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften ist dem Ministerium der Justiz nicht bekannt. Es liegt nicht in der Zuständigkeit des Ministeriums der Justiz, Schutzmasken zentral für die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu beschaffen; dies obliegt vielmehr den jeweiligen Dienststellen. Lediglich in der Anfangszeit der Corona-Pandemie wurden Schutzmasken (auch) zentral durch das Ministerium der Justiz beschafft, um die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu unterstützen, da sich die Beschaffung zu Beginn der Pandemie schwierig gestaltete.

Der voraussichtliche Bedarf an Schutzmasken für den Bereich der Justizvollzugseinrichtungen ist vom Ministerium der Justiz auf der Grundlage der Zahl der Bediensteten, der Gefangenen sowie der Besucher bis zum Jahresende 2020 ermittelt worden. Danach ergibt sich folgender Gesamtbedarf an Schutzmasken:

195.200 FFP2-Masken

152.000 FFP1-Masken

2.130.400 MNS-Masken.

  1. Welche Maßnahmen zur Eindämmung von Epidemien hat die Landesregierung im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz in der Vergangenheit getroffen, insbesondere welches Material wurde bereitgehalten?

Das Ministerium der Justiz hat mit Erlassen vom 24. September 2009 (für die Gerichte und Behörden der Justiz) und 7. April 2010 (für die Justizvollzugseinrichtungen) einen Leitfaden zur Pandemievorsorge bekanntgegeben, der den jeweiligen Dienststellenleitungen Hinweise zu möglichen Vorgehensweisen für den Fall einer Pandemie geben und als Richtschnur für eigene Präventions- und Notfallmaßnahmen dienen soll. Die in dem Leitfaden dargestellte Konzeption beinhaltet Vorsorge- und Vorbereitungsmaßnahmen vor dem möglichen Ausbruch einer Pandemie sowie Schutzmaßnahmen zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos nach Ausbruch der Pandemie (z. B. Durchführung von Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen; Regelungen zur Geschäftsverteilung, um die Anwesenheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Dienststelle auf das Minimum zu reduzieren; Vermeidung persönlicher Kontakte; Beschaffung und Lagerung einer Grundausstattung von Atemmasken, Einmalhandschuhen und Desinfektionsmittel). Die genannten Erlasse sind weiterhin gültig. Die Verantwortung und Entscheidung über das konkrete Vorgehen, insbesondere die Beschaffung und das Bereithalten von Schutzausrüstung, liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Dienststelle.

  1. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung in Zukunft, nach der Corona-Krise, im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz zu treffen, um ähnlich oder schwerer gelagerte Pandemien einzudämmen?

Nach einer Phase der Beschränkung des Dienstbetriebs der Gerichte und Staatsanwaltschaften auf das zwingend erforderliche Maß wird in der Justiz der reguläre Dienstbetrieb derzeit schrittweise – parallel zur Entwicklung des Infektionsgeschehens – wieder aufgenommen. Der Verlauf der Pandemie ist allerdings weiterhin nicht mit ausreichender Sicherheit zu bestimmen. Sobald jedoch die gegenwärtige Pandemielage beendet ist, beabsichtigt das Ministerium der Justiz, in enger Abstimmung mit den anderen Ressorts der Landesregierung und dem Geschäftsbereich das aus dem Jahr 2009 datierende Konzept für Präventions- und Notfallmaßnahmen im Falle einer Pandemie angesichts der jetzigen Erfahrungen zu überarbeiten.

Die Bewältigung der Corona-Pandemie hat den Justizvollzug vor große Herausforderungen gestellt und dabei die bestehenden Planungen auf die Probe gestellt. Nach Abklingen der Pandemie werden die bestehenden Pläne und Planungen mit den Erkenntnissen aus dem Pandemiegeschehen zu vergleichen und erforderlichenfalls anzupassen sein. Ziel ist es, auf vergleichbare Situationen in Zukunft bestmöglich vorbereitet zu sein.

 

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